Rechnungshof prüfte ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien
In der österreichischen Bundesverfassung sind die Existenz und Vielfalt politischer Parteien als wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik verankert. Sie gewährleisten zivilgesellschaftliche Teilnahme an der staatlichen Willensbildung und damit demokratische Mitwirkung.
Die auf Basis von Wahlen demokratisch legitimierten Mitglieder der Bundesregierung leiten als oberste Organe des Bundes die Verwaltung. Ihr Handeln sollte sich ausschließlich an sachlichen Kriterien und insbesondere an den verfassungsrechtlich verankerten Maßstäben orientieren. Eine Legislaturperiode ist auf maximal fünf Jahre befristet. Ihr Handeln hat jedoch langfristige Auswirkungen. Im Fokus des heute veröffentlichten Berichts „Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien“ (pdf) steht – entsprechend dem Prüfungsverlangen des Abgeordneten Christian Hafenecker und weiterer Abgeordneter (FPÖ) – das Verwaltungshandeln jener politischen Konstellation, die in der 27. Gesetzgebungsperiode ab 2020 die Bundesregierung stellte. Geprüft wurden Zahlungen der Bundesministerien, die Mitwirkung bei Gesetzesvorschlägen von Abgeordneten, die Betreuung von Social-Media-Accounts sowie Freistellungen und Nebenbeschäftigungen für Tätigkeiten beim Empfängerkreis. Das sind etwa Parteien, ihnen nahestehende Organisationen oder Beteiligungsunternehmen. Der überprüfte Zeitraum reichte im Wesentlichen von Jänner 2020 bis Juli 2024.
Teils erhebliche Mängel bei Zahlungen
Für den überprüften Zeitraum identifizierte der Rechnungshof Zahlungen der Bundesministerien und Erträge aus Rechtsgeschäften mit dem Empfängerkreis in Höhe von 5,11 Millionen Euro. Aufgrund einer risikoorientierten Auswahl überprüfte er 43 Gebarungsfälle mit einem Volumen von 2,68 Millionen Euro. Davon widersprachen 32 Fälle in mehrfacher Hinsicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln. Die Überprüfung zeigte Vorteile für einzelne Personen des Empfängerkreises, jedoch lieferte sie keine Rückschlüsse auf eine strukturierte oder systematische Bevorzugung einer oder mehrerer der im Nationalrat vertretenen Parteien durch die Bundesministerien.
Medienschaltungen, Beratungsleistungen, Überlassung von Räumlichkeiten
So vereinbarte etwa der Kabinettschef-Stellvertreter und Pressesprecher der Landwirtschaftsministerin mit einem Verlag im direkten Weg und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen über 130.000 Euro für Medienschaltungen.
Das Justizministerium beauftrage Projektleitung, Betreuung und Betrieb des „Jailshops“ auch nach dem 2019 erfolgten Beschluss, diesen dauerhaft weiterzuführen, weiterhin in Form von Direktvergaben. Der Jailshop ist ein Webshop mit Produkten, die Strafgefangene in den Justizanstalten herstellen. Er wurde von Ende 2017 bis April 2024 von einem Mitglied des Bundesrats (DIE GRÜNEN) geleitet. Ab April 2024 übernahm das Justizministerium die Projektleitung selbst.
2020 beauftragte das Justizministerium eine Agentur mit Beratungsleistungen für Social Media. Die ausgearbeitete Strategie betraf jedoch nicht nur den Social-Media-Auftritt des Justizministeriums, sondern auch die Darstellung der damaligen Justizministerin Alma Zadić (DIE GRÜNEN) als Privatperson in den sozialen Medien. Dafür lagen die Gesamtkosten bei 49.800 Euro. Zusätzlich betrug der Personalaufwand des Ministeriums für die persönlichen Social-Media-Accounts der Justizministerin rund 222.500 Euro.
Ein anderes Beispiel: Der ehemalige Parteivorsitzende von NEOS, Matthias Strolz, erhielt für vom Bildungsministerium beauftragte Beratungsleistungen eine weit über dem marktüblichen Tagsatz liegende Vergütung. So konnte er mit einer Arbeitsleistung von 25 Tagen rund 130.000 Euro verdienen. Weiters beauftragten ihn das Innen- sowie das Beamtenministerium – ebenfalls ohne Vergleichsangebote und (unverbindliche) Preisauskünfte.
Das Bundeskanzleramt überließ seine Räumlichkeiten der ÖVP zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken. Von Anfang 2018 bis Ende 2024 fanden dort wöchentliche Sitzungen statt. Dafür erstattete die Partei insgesamt rund 37.000 Euro. Diese Räumlichkeiten sind jedoch ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als Vorsitzender der Bundesregierung und oberstes Organ der Verwaltung sowie seinem Hilfsapparat im Bundeskanzleramt vorbehalten. Dies steht einer Überlassung an Dritte – wie politische Parteien – zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken entgegen.
Mehr Transparenz bei Parteienförderung durch detailliertere Darstellung
Im Jahr 2025 entfielen 11,56 Millionen Euro (30 Prozent) der Parteienförderung des Bundes auf die FPÖ. Zwischen 2020 und 2024 erhielt jeweils die ÖVP die höchsten Mittel aus der Parteienförderung des Bundes.
Die in den Rechenschaftsberichten der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien als Fördermittel ausgewiesenen Beträge entsprechen jenen der Parteienförderung des Bundes nach dem Parteien-Förderungsgesetz 2012. Jedoch ist darin keine gesonderte Darstellung der Fördermittel aus der Parteienförderung des Bundes, der Länder und allenfalls der Statutarstädte, Bezirke und Gemeinden in den Rechenschaftsberichten vorgeschrieben.
Aus Sicht des Rechnungshofes würde eine detaillierte Gliederung, die alle erhaltenen Förderungen (Parteienförderung und alle weiteren Förderungen) darstellt, zu mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung beitragen.
Mitwirkung bei Gesetzesvorschlägen von Abgeordneten
In einigen Bundesministerien ist es gängige Praxis, parlamentarische Anträge für die Einbringung durch Nationalratsabgeordnete zu erstellen und vorzubereiten. Dass die fachlich zuständigen Bundesministerien Nationalratsabgeordnete unterstützen, ist grundsätzlich zweckmäßig – im Sinne des Wissenstransfers im Interesse einer qualitativ hochwertigen und am Gemeinwohl orientierten Gesetzgebung. Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 wurde eine Rechtsgrundlage für die bisherige Praxis geschaffen, auf deren Basis die Unterstützung der Bundesministerien grundsätzlich und explizit allen Nationalratsabgeordneten – nicht nur jenen der Regierungsparteien – zur Verfügung stehen soll. Offen ist, welche Auswirkungen diese Bestimmung auf die Praxis haben wird.
Sechs Bundesministerien nahmen externe legistische Unterstützungsleistungen in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch. Sie bezahlten dafür zwischen rund 24.000 Euro und rund 868.000 Euro. Die meisten Unterstützungsleistungen und höchsten Auszahlungen verzeichnete das Klimaschutzministerium.
Potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung durch Social Media
Im Juli 2024 waren 13 Bundesministerinnen und -minister sowie zwei Staatssekretärinnen auf Social-Media-Plattformen präsent. In acht Ministerien wirkten die Kabinettsbediensteten der Bundesministerinnen und Bundesminister an den Social-Media-Accounts, bei denen die politische Partei oder das Regierungsmitglied Medieninhaber war, mit. Dafür wendeten diese acht Ministerien im überprüften Zeitraum 1,62 Millionen Euro auf. Aufgrund zweier Novellen des Parteiengesetzes ist das zwar nicht mehr als unzulässige Parteispende zu werten, jedoch sieht der Rechnungshof darin eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.
Der hohe Ressourceneinsatz führte auch zu einer Wertsteigerung (etwa durch die Follower-Zahl) der privaten Social-Media-Accounts, von der die öffentliche Hand nicht profitieren konnte. Die Empfehlung des Rechnungshofes: Für die Regierungskommunikation sollten allenfalls funktionsbezogene Social-Media-Accounts verwendet werden. Er verweist wie bereits im 2024 veröffentlichten Rechnungshofbericht „Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern“ (pdf) auf den funktionsbezogenen Account für das Amt des deutschen Bundeskanzlers.
Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof auch im Zusammenhang mit Fotos, die von den Bundesministerien produziert werden. Er empfiehlt unter anderem, einheitliche Nutzungsbedingungen für Fotos der Bundesministerien und die Nutzung für politische Werbung zu regeln.
Ministerien wandten Kürzungsbestimmung unterschiedlich an
Für die Ausübung eines Mandats wurden in der Bundesverwaltung 20 Personen teilweise dienstfreigestellt oder gänzlich außer Dienst gestellt. Wenn Bundesbedienstete Mitglieder des National- oder Bundesrates werden, sind ihre Bezüge jedenfalls um 25 Prozent zu kürzen. Das Sozialministerium und das Bildungsministerium wandten jedoch die Kürzungsbestimmung unterschiedlich an.
Das Ersatzkarrierenmodell des Bildungsministeriums für ab 50 Prozent dienstfreigestellte Personalvertreterinnen und -vertreter bewirkte eine zusätzliche Abgeltung zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro. Für den Rechnungshof ist diese Höhe nicht nachvollziehbar. Er sieht eine pauschale Besserstellung dieser Bedienstetengruppe.
Die mit der Dienstrechts-Novelle 2025 erfolgte gesetzliche Regelung des Ersatzkarrierenmodells steht in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, nach der die Personalvertretungstätigkeit zu keiner Bevorzugung führen darf.
- pdf Datei:
- 6,390.2 KB
- Umfang:
- 150 Seiten
Bericht: Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien
Der Rechnungshof überprüfte ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien. Die Gebarungsüberprüfung erfolgte gemäß Art. 126b Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz aufgrund eines Antrags gemäß § 99 Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz 1975 der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Dezember 2023 (3812/A).
Das Prüfungsverlangen war darauf gerichtet, Leistungen der Bundesministerien an folgende Organisationen und Personen (in der Folge: Empfängerkreis) zu überprüfen:
• im Nationalrat vertretene politische Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, DIE GRÜNEN, NEOS) inklusive ihrer territorialen und nicht-territorialen Gliederungen,
• nahestehende Organisationen der politischen Parteien,
• Beteiligungsunternehmen der politischen Parteien,
• Spender, Sponsoren, Inserenten,
• Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament sowie
• Unternehmen, an denen diese Abgeordneten Anteile hielten.
Ziele der Gebarungsüberprüfung waren die Darstellung und Beurteilung folgender vier Aspekte von Leistungen durch Bundesministerien im Zusammenhang mit dem Empfängerkreis: Zahlungen; Mitwirkung an Gesetzesvorschlägen von Abgeordneten; Betreuung von Social-Media-Accounts; Freistellungen und Nebenbeschäftigungen für Tätigkeiten beim Empfängerkreis.
Der überprüfte Zeitraum reichte im Wesentlichen von Jänner 2020 bis Juli 2024.