Rechnungshof für schnelleres Vorgehen bei Altlastensanierung und Altlastenerfassung

27. März 2026 – Nicht immer kam die beste Sicherungs- oder Sanierungsvariante zum Einsatz

Verunreinigter Boden - Copyright: Foto: iStock/Heidloss Tilo Geringswald Felix GbR

Belastetes Grund- oder Trinkwasser, kontaminierte Böden, gas- oder staubförmige Schadstoffe sowie explosive Gemische: Von Altlasten können verschiedene Gefährdungen ausgehen. Ende 2024 waren in Österreich 353 Fälle von Altlasten bekannt. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Altlastensanierung“ (pdf) hat der Rechnungshof festgestellt, dass bei der Altlastensanierung aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht nicht immer die beste Sicherungs- oder Sanierungsvariante eingesetzt wurde. Hinzu kommen lang dauernde Prozessschritte. Der Rechnungshof empfiehlt, neue ambitionierte Zielvorgaben für die Altlastenerfassung und -sanierung festzulegen und regelmäßig zu kontrollieren, ob sie eingehalten werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2020 bis 2024. 

353 bekannte Fälle von Altlasten und 1.247 Verdachtsflächen

Altlasten sind Flächen, auf denen sich früher Deponien – sogenannte Altablagerungen – oder Betriebsstandorte – sogenannte Altstandorte – befunden hatten. Bei Altablagerungen wurden Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und Industrie ohne ausreichende Abdichtungsmaßnahmen deponiert. Altstandorte sind Standorte von Betrieben, bei denen ohne Schutzmaßnahmen mit umweltgefährdenden Stoffen hantiert wurde. Neben den 353 bekannten Altlasten gab es Ende 2024 in Österreich 1.247 Verdachtsflächen – eine Vorstufe vor der Ausweisung als Altlast. Zudem waren knapp 71.000 möglicherweise kontaminierte Flächen erfasst.

Bekannte Altlasten und Flächen mit hohem Verschmutzungsrisiko können unter https://www.altlasten.gv.at eingesehen werden.

Zahlreiche Akteure in Wechselbeziehungen

Im Umweltministerium wird der gesamte Vollzug koordiniert und die Sicherung oder Sanierung der Altlasten beauftragt. Das Umweltbundesamt ist unter anderem dafür zuständig, Altlasten zu erfassen und einzuschätzen. Das Finanzministerium hebt die Altlastenbeiträge ein und gibt die Mittel – etwa für Flächenuntersuchungen – frei.

Neben diesen und weiteren Akteuren haben auch die Länder wesentliche Aufgaben bei der Altlastensanierung: Sie müssen zum Beispiel möglicherweise kontaminierte Flächen melden, deren Untersuchungen beauftragen und die für die Flächen Verpflichteten – also die Verursacher oder subsidiär haftende Liegenschaftseigentümer – suchen. Die praktisch nicht angewandte subsidiäre Liegenschaftseigentümerhaftung wurde mit 1. Jänner 2025 abgeschafft.

Altlastenbeitrags-Einhebungssystem vereinfachen

Die Erfassung und die Sanierung von Altlasten in Österreich wurden über einen zweckgebundenen Altlastenbeitrag finanziert, der ab 1990 von bestimmten Unternehmen mit abfallwirtschaftlicher Tätigkeit zu entrichten war. Er wird vom Zollamt eingehoben – einer Organisationseinheit des Finanzministeriums. 2024 wurden 61,50 Millionen Euro aus Altlastenbeiträgen eingenommen.

Der Rechnungshof stellte überlange Verfahrensdauern und eine komplexe Rechtslage fest. Beitragsschuldner mussten teilweise nach Jahrzehnten die hohen Altlastenbeitrags-Forderungen begleichen. Das Altlastenbeitrags-Einhebungssystem soll vereinfacht und beschleunigt werden.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Die verschiedenen Prozessschritte zur Erfassung und Sanierung beziehungsweise Sicherung von Altlasten sind komplex, aufwändig und dauern lange. Zwischen Veranlassung und Beginn der Untersuchungen an Altablagerungen und Altstandorten vergingen im Median 1,6 Jahre – in Einzelfällen dauerte es in Niederösterreich oder der Steiermark mehr als 15 Jahre, bis die Länder nach der Veranlassung durch das Umweltministerium aktiv wurden.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Umweltministerium, bei bestimmten Untersuchungsprogrammen bei den Ländern zu urgieren, die Fertigstellung zu beschleunigen.

Von der Ausweisung der Altlast bis zu den ersten geförderten Maßnahmen der Sicherung oder Sanierung dauerte es im Median österreichweit rund 3,1 Jahre. Überdurchschnittlich lange dauerte es im Burgenland, in Vorarlberg und in der Steiermark. Das Maximum erreichte mit 26 Jahren eine Altlast mit höchster Priorität in Oberösterreich.

Enorme Kosten für Beseitigung von Altlasten

In Summe erhielt die Bundesaltlastensanierungsgesellschaft m.b.H. (BALSA) von 1990 bis 2024 rund 253,8 Millionen Euro aus den Altlastenbeiträgen für ihre Projekte. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Umweltbundesamts. Ihr Hauptgeschäftszweck ist die Sanierung von Altlasten, wenn kein für die Verschmutzung Verantwortlicher oder Verpflichteter ausfindig gemacht wurde. Das kostspieligste Altlastenprojekt der BALSA ist die Aluminiumschlackendeponie nahe Wiener Neustadt – dafür sind bisher Kosten von 175,96 Millionen Euro angefallen.

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) ist die Förderabwicklungsstelle für die Sicherung und Sanierung von Altlasten. Das Förderausmaß kann zwischen 55 und 95 Prozent der Kosten der Maßnahme betragen. Von 1990 bis 2024 beliefen sich die Förderungen auf 937,47 Millionen Euro. Das Projekt mit den – bis Ende 2024 – höchsten bewilligten Förderungen der KPC war die Kokerei Linz mit 156,46 Millionen Euro.

Die Sicherung und Sanierung von Altlasten bindet erhebliche Mittel. Dazu hält der Rechnungshof fest: Nicht immer kam die aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht beste Variante zum Einsatz.

Neue ambitionierte Ziele

Die zeitlichen Zielvorgaben für die Erfassung und Sanierung von Altlasten stammten aus den Jahren 2005 und 2009. Bereits 2007 war für das Umweltministerium absehbar, dass die Prozesse deutlich beschleunigt werden müssten, um die vorgegebenen Ziele – wie etwa die Identifizierung aller Altlasten bis 2025 – zu erreichen. Zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung war die Erfassung der Flächen noch in Gange und die Altlasten noch nicht vollständig identifiziert. Sicherungen und Sanierungen waren erst teilweise realisiert.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Umweltministerium, gemeinsam mit dem Umweltbundesamt neue ambitionierte Zielvorgaben für die Erfassung und Sanierung von Altlasten festzulegen.

Presseinformation: Altlastensanierung (pdf)

pdf Datei: 
3,812.0 KB
Umfang: 
110 Seiten

Bericht: Altlastensanierung

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2024 bis April 2025 die Gebarung im Zusammenhang mit der Altlastensanierung im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (ab 1. April 2025: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, in der Folge einheitlich: Umweltministerium), im Bundesministerium für Finanzen, in der Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge: Umweltbundesamt) und in der BALSA Bundesaltlastensanierungsgesellschaft m.b.H. (BALSA). Ergänzend holte er Informationen bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) ein. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es, die Mittelaufbringung und die Verwendung der Altlastenbeiträge, die Organisation und das Zusammenwirken der Akteure, die Prozesse zur Erfassung von Altlasten und die Prozesse zur Sanierung beziehungsweise Sicherung von Altlasten zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2020 bis 2024. Der Rechnungshof betrachtete aufgrund der langen Dauer der Prozesse in der Altlastensanierung auch den Zeitraum davor. In Einzelfällen nahm er auch Bezug auf Entwicklungen im Jahr 2025.

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