Rechnungshof prüfte Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal

17. Juli 2026 – Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren sollen regelmäßig neu berechnet werden

Wasserglas - Copyright: Foto: iStock/shark_749

Der Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal (pdf) wurde 1951 gegründet und hatte acht Mitgliedsgemeinden im südlichen Niederösterreich. Er versorgte rund 16.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit Trinkwasser, das er aus zwei Quellen und sechs Brunnen gewann.

Versorgungssicherheit und Leitungsnetz

Der Verband verfügte über erhebliche Wasserressourcen. Im Zeitraum 2021 bis 2024 benötigte er im Schnitt 35 Prozent seiner jährlich verfügbaren Wasserressourcen, um seinen Bedarf zu decken. Auch an Tagen mit hohem Verbrauch war die Versorgung gesichert. Das an die Wasserbezieher gelieferte Wasser entsprach der Trinkwasserverordnung.

Das Leitungsnetz des Verbands war in einem guten Zustand. Pro Jahr erneuerte der Verband durchschnittlich 2,2 Prozent seines Leitungsnetzes; dies lag über der empfohlenen Rate. Die Wasserverluste sanken im überprüften Zeitraum. Aufgrund des Alters der Rohre sollte der Verband weiterhin kontinuierlich Leitungen erneuern. Dazu sollte er in einem Sanierungsplan die erforderlichen Erneuerungsarbeiten für mehrere Jahre im Voraus festlegen und priorisieren.

Wirtschaftliche Lage

Die Erträge des Verbands bestanden 2024 zu 97 Prozent aus Erlösen aus Wasserlieferungen. Dabei handelte es sich um Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren, die er bei den Wasserbeziehern einhob, sowie – in deutlich geringerem Ausmaß – um Erträge aus Wasserlieferungen an angrenzende Gemeinden. In den Jahren 2021 bis 2023 überstiegen die Aufwände des Verbands seine Erträge, nur 2024 erzielte er ein positives Ergebnis. Die Voranschläge für 2025 und 2026 wiesen ein negatives Nettoergebnis aus. Der Verband investierte im überprüften Zeitraum insgesamt 1,12 Millionen Euro in seine Wasserbauten und -anlagen. Im Oktober 2024 nahm er ein Darlehen für den Neubau des Hochbehälters Lindgrub von 1,20 Millionen Euro auf. Einen mittelfristigen Finanzplan erstellte er nicht.

Die Wasserbezugsgebühr und die Bereitstellungsgebühr entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Sie wurden zuletzt im Jahr 2023 angepasst – basierend auf Rechnungsabschlussdaten für 2021. Der Gesamtaufwand des Verbands stieg seither von 2,17 Millionen Euro auf 2,97 Millionen Euro (2024). Die Wasseranschlussgebühr war seit 2012 nicht neu berechnet worden. Die Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren wären regelmäßig neu zu berechnen. Dabei wären möglichst aktuelle Daten heranzuziehen und bereits mit ausreichender Sicherheit geplante Investitionsvorhaben zu berücksichtigen.

Zentrale Empfehlungen

  1. Der RH empfahl dem Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal, einen mittelfristigen Finanzplan gemäß der NÖ Gemeindeordnung 1973 zu erstellen, ihn jährlich rollierend fortzuschreiben und gemeinsam mit dem Voranschlag dem Land Niederösterreich zu übermitteln,
  2. einen Sanierungsplan zu erstellen und darin die erforderlichen Erneuerungen des Leitungsnetzes im Sinne einer Prioritätenreihung für mehrere Jahre im Voraus festzulegen,
  3. die in der Wasserabgabenordnung festgelegten Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren regelmäßig neu zu berechnen. Dabei wären möglichst aktuelle Daten heranzuziehen und bereits mit ausreichender Sicherheit geplante Investitionsvorhaben zu berücksichtigen.
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Umfang: 
60 Seiten

Bericht: Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober bis Dezember 2025 den Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal (in der Folge: Verband). Der Verband mit Sitz in Pitten wurde 1951 per niederösterreichischem Landesgesetz gegründet. Verbandsmitglieder waren zur Zeit der Gebarungsüberprüfung acht Gemeinden im südlichen Niederösterreich. Prüfungsziele waren die Erhebung und Beurteilung der Organisation, der wirtschaftlichen Lage und der Aufgabenerfüllung des Verbands bei der Versorgung mit Trinkwasser. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024, der Rechnungshof nahm auch Bezug auf Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums. Er hatte den Verband aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

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