Rechnungshof prüfte Digitalisierungsfonds

03. Juli 2026 –  Ob die mit dem Fonds angestrebten Ziele erreicht wurden, war unklar

100-Euro-Schein - Copyright: Foto: iStock/dem10

Der Digitalisierungsfonds wurde 2021 beim damaligen für Digitalisierung zuständigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet. In weiterer Folge fiel der Fonds in die Zuständigkeit des Finanzministeriums sowie des Bundeskanzleramts. Er hatte den Zweck, die Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten zu forcieren. Vor allem sollten ressortübergreifende Projekte zur IT-Konsolidierung auf Bundesebene (z.B. zur Vereinheit­lichung von IT-Systemen) und zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung finanziert werden.

Ein Drittel nicht ausgeschöpft

Die Bundesregierung stattete den Fonds mit 160 Millionen Euro aus. Davon gelangten bis zu seiner Auflösung Ende 2024 rund 105 Millionen Euro (66 Prozent) zur Auszahlung.

Knapper Einreichtzeitraum

Der Zeitraum der Projektentwicklung und -einreichung mit maximal einem Jahr war für einige geeignete Projekte mit längeren Vorlaufzeiten aus den Bundesministerien zu knapp. Aus diesem Grund konnte das zuständige Entscheidungsgremium, die Task Force Digitalisierung 2022, einige eingereichte Projekte nicht genehmigen.

Kein Zusammenhang zwischen EU-Zuschuss und Kosten

Der Digitalisierungsfonds war Teil des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans, für dessen Umsetzung Österreich Zuschüsse von der EU erhielt, wenn es festgelegte Meilensteine erreichte. Zwischen dem rechnerischen Wert der Meilensteine – 66,75 Millionen Euro – und den für die Erreichung der Meilensteine tatsächlich aufgewendeten Kosten bestand kein Zusammenhang.


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2,219.7 KB
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64 Seiten

Bericht: Digitalisierungsfonds für die Bundesverwaltung

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis August 2025 den Digitalisierungsfonds für die Bundesverwaltung im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium für Finanzen. Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung

• der Ziele, Organisation und Finanzierung des Fonds sowie
• der aus dem Digitalisierungsfonds finanzierten Projekte hinsichtlich Dokumentation, Auswahlverfahren und Evaluierung.

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024. Die Ressortzuständigkeit für Digitalisierung wechselte in diesem Zeitraum zunächst vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zum Bundesministerium für Finanzen, seit 1. Mai 2024 liegt sie beim Bundeskanzleramt. Der Rechnungshof richtet daher seine die Digitalisierung betreffenden Empfehlungen an das Bundeskanzleramt.

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Zentrale Empfehlungen

  1. Der Rechnunsghof empfahl dem Bundeskanzleramt, für die Dotierung von Fonds oder anderen Vermögensmassen eine möglichst genaue Kostenabschätzung und eine aussagekräftige Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) zu erstellen. Der Dotierung wären die geschätzten Kosten für die voraussichtlich erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des definierten Wirkungsziels zugrunde zu legen.
  2. Der Rechnunsghof empfahl dem Bundeskanzleramt, die aus dem Digitalisierungsfonds finanzierten Projekte auch nach Abschluss des Digitalisierungsfonds zu beobachten und die Wirkung der Finanzierung – insbesondere auf die IT-Konsolidierung des Bundes – sowie Personaleffekte zu messen.
  3. Der Rechnungshof empfahl dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen, die Verwaltung von künftigen ressortübergreifenden Projektfinanzierungen so zu organisieren, dass nach Möglichkeit bestehende Verwaltungsstrukturen herangezogen werden, die bereits über Erfahrung in der Abwicklung von Projektfinanzierungen verfügen.
  4. Der Rechnungshof empfahl dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen, bei der finanziellen Ausstattung von neu errichteten Fonds oder anderen Vermögensmassen der Budgetlage angemessen vorzugehen und den konkreten Bedarf im Vorhinein zu erheben.
  5. Der Rechnungshof empfahl dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen, die für eine Finanzierung von IT-Projekten geltende Frist so festzulegen, dass geeignete Projekte mit längeren Vorlaufzeiten nicht unberücksichtigt bleiben.