Rechenschaftsbericht 2023 der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) veröffentlicht
Der Rechnungshof hat am heutigen Tag den Rechenschaftsbericht 2023 der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) veröffentlicht.
Prüfungsverfahren
Aufgrund einer Reihe von konkreten Anhaltspunkten für Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der KPÖ war ein umfangreiches Prüfungsverfahren mit drei Aufforderungen des Rechnungshofes an die Partei erforderlich. Die Partei ergänzte in mehreren Phasen den Rechenschaftsbericht, den der Rechnungshof in seiner nunmehr vierten Version veröffentlicht.
Zu folgenden Punkten erfolgt eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):
- Verspätete Übermittlung des Rechenschaftsberichts
Die KPÖ war im Berichtsjahr 2023 auf Landesebene in den Landtagen von Salzburg und der Steiermark vertreten. Sie hatte daher über ihre Erträge und Aufwendungen mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Partei hatte am 30. September 2024 um die im Parteiengesetz vorgesehene längstmögliche Fristerstreckung von drei Monaten für die Übermittlung des Rechenschaftsberichts 2023 ersucht. Der Rechenschaftsbericht 2023 traf jedoch 17 Tage verspätet im Rechnungshof ein. Der Rechnungshof sieht hier einen Verstoß gegen das Parteiengesetz und erstattet deshalb eine Mitteilung an den UPTS. - Verspätete Spendenmeldung
In der Anlage zum Rechenschaftsbericht 2023 mit Stand 16. Jänner 2025 gab die KPÖ einen Ertrag aus einer Erbschaft an. Die Partei hatte diese allerdings bereits Ende 2023 angenommen. Die KPÖ vertrat die Ansicht, dass eine Erbschaft nicht dem Spendenbegriff unterliege. Sie habe daher die Spende nicht eingemeldet. Nach Ansicht des Rechnungshofes sind Verlassenschaften vom Spendenbegriff des Parteiengesetzes erfasst, da sie die Merkmale einer Spende, wie Freiwilligkeit und fehlende Gegenleistung, erfüllen. Die Spende wäre vier Wochen nach Ablauf des vierten Kalendervierteljahres 2023, somit bis zum 29. Jänner 2024, an den Rechnungshof zu melden gewesen. Die Partei meldete demnach die Spende fast ein Jahr zu spät an den Rechnungshof. Der Rechnungshof sieht hier einen Verstoß gegen das Parteiengesetz und erstattete deshalb eine Mitteilung an den UPTS.
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Ergebnis der Prüfung: Rechenschaftsbericht 2023: KPÖ
Rechenschaftsbericht 2023: KPÖ geprüft (pdf)
Rechenschaftsbericht 2023: KPÖ geprüft (xlsx)
Mitteilung an den UPTS: Rechenschaftsbericht 2023: KPÖ (pdf)