Hoher Reformbedarf beim Ausgleichstaxfonds
Unternehmen sind verpflichtet, mindestens eine begünstigte behinderte Person je 25 Beschäftigte einzustellen. Erfüllen sie diese Beschäftigungspflicht nicht, müssen sie eine Ausgleichstaxe bezahlen. Aus den Ausgleichstaxen – und Bundesmitteln – finanziert sich der Ausgleichstaxfonds, der die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützt. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Ausgleichstaxfonds und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ (pdf) ortet der Rechnungshof großen Reformbedarf beim Ausgleichstaxfonds. Trotz eines erhöhten Mitteleinsatzes erreichte der Ausgleichstaxfonds mittelfristig seine Ziele nicht. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen verschlechterte sich im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen. Außerdem wies der Fonds zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung hohe Abgänge auf – 2025 rund 100 Millionen Euro. Der Rechnungshof empfiehlt, die Ziele klarer zu formulieren, geeignete Indikatoren zur Messung der Zielerreichung festzulegen und das Budget mittelfristig zu planen. Außerdem hält er Verbesserungen in der Förderabwicklung und bei der Steuerung des Verwaltungsaufwands für notwendig.
Durch diese Empfehlungen zielt der Rechnungshof darauf, dass Menschen mit Behinderungen mit den bestehenden Mitteln bestmöglich unterstützt werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2022 bis 2024.
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt verschlechterte sich
Die Zahl der begünstigten Behinderten – das sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, die nicht dauernd arbeitsunfähig sind – stieg zwischen den Jahren 2010 und 2024 um 28 Prozent und damit deutlich stärker als die Gesamtbevölkerung.
Ziel des Ausgleichstaxfonds ist, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen jener der übrigen Bevölkerung anzunähern. Das gelang jedoch nicht. 2010 war der Unterschied 3,3 Prozentpunkte, 2024 betrug er 15 Prozentpunkte. Diese Verschlechterung trat ein, obwohl die öffentlichen Mittel für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im selben Zeitraum inflationsbereinigt um 42,4 Prozent stiegen.
Defizit von 100 Millionen Euro im Jahr 2025
Zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung rechnete der Ausgleichstaxfonds mit Ausgaben von 446,85 Millionen Euro im Jahr 2025 und einem Defizit von rund 100 Millionen Euro. Ab 2026 wird einerseits eine erhebliche Senkung der Ausgaben erforderlich sein. Andererseits sollen bis 2029 noch rund 150 Millionen Euro an Sondermitteln vom Bund fließen, um die Rückführung der Ausgaben abzusichern. In der Nationalratssitzung vom 23. September 2026 wurden zusätzliche Mittel für den Ausgleichstaxfonds beschlossen.
Ausgleichstaxe nur eingeschränkt wirksam
Die Ausgleichstaxe betrug 2025 zwischen 335 Euro und 499 Euro pro Monat. Nur drei Prozent der Unternehmen – 2024 waren es 22.384 – sind aufgrund ihrer Größe verpflichtet, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Von diesen Unternehmen erfüllten 75 Prozent die Beschäftigungspflicht nicht. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist laut Studien für Unternehmen nicht entscheidend dafür, ob sie Menschen mit Behinderungen einstellten. Der Rechnungshof beurteilt die Beschäftigungspflicht und die Ausgleichstaxe in der gegenwärtigen Form als nur eingeschränkt wirksam, um das Ziel einer möglichst guten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu erreichen.
Weiterentwicklung der Ziele und der Definition der Zielgruppen nötig
Die Festlegung seiner Zielgruppen ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Ausgleichstaxfonds. Historische Basis für die Definition der Zielgruppe ist der Begriff der begünstigten Behinderten. Ein Bericht des Arbeitsministeriums vom Februar 2025 weist auf auffällige Unterschiede in der regionalen Verteilung der begünstigten Behinderten hin. Außerdem sind die Methodik der Einschätzung des Grades der Behinderung und die Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 reformbedürftig. Bis zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung war noch keine grundlegende Reform erfolgt.
Der Rechnungshof empfiehlt eine präzisere Definition der Ziele und Indikatoren der Messung für die Zielerreichung. Dies zum Beispiel in Hinblick auf Personen, die aufgrund der Erreichung des Pensionsantrittsalters oder einer Berufsunfähigkeit gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Förderabwicklung verbessern
Der Rechnungshof empfiehlt zudem Weiterentwicklungen in der Förderabwicklung. Das betrifft insbesondere die verstärkte Auswahl der Vertragspartner durch sogenannte Calls und die regelmäßige Überprüfung der pauschaliert ausbezahlten Restkosten. Eine externe Überprüfung der Restkostenpauschale, die das Sozialministeriumservice beauftragte, stellte eine Überzahlung fest. Außerdem empfiehlt der Rechnungshof eine bessere Steuerung der Verwaltungsaufwendungen, die aufgrund der Aufteilung zwischen dem Sozialministerium und dem Sozialministeriumservice und den Projektträgern nicht gesamthaft erfasst waren.
Weitere Empfehlungen betreffen das Fördermodell für Integrative Betriebe, Mobilitätsförderungen und die Dokumentation bei Individualförderungen.
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- 4,952.9 KB
- Umfang:
- 130 Seiten
Bericht: Ausgleichstaxfonds und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt
Der Rechnungshof überprüfte von April bis Oktober 2025 die Gebarung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (in der Folge: Sozialministerium) hinsichtlich des Ausgleichstaxfonds. Ziel der Gebarungsüberprüfung war, die Zielerreichung, die finanzielle Lage, die Abgrenzung der Zielgruppen, die Förderabwicklung und die Gestaltung ausgewählter Förderarten zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2022 bis 2024.