Überdurchschnittlich hohe Stromtarife der Stadtwerke Kapfenberg im Jahr 2023

09. Jänner 2026 – Nach Tarifsenkung Preise wieder nahe am Durchschnitt

Strom- und Gasleitungen - Copyright: Foto: iStock/imantsu

Die Stadtwerke Kapfenberg GmbH versorgt die steirische Region Kapfenberg mit Strom, Gas, Wärme sowie Wasser und erbringt diverse Dienstleistungen wie etwa im Telekommunikationsbereich. In seinem heute veröffentlichten Bericht "Stadtwerke Kapfenberg GmbH" (pdf) stellt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf bei der Kalkulation der Strompreistarife fest. Weiters kritisiert er Doppelfunktionen bei der Stadtgemeinde und den Stadtwerken. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2023. Der Rechnungshof wählte die Stadtwerke Kapfenberg GmbH für seine Prüfung aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip aus.

Stromtarif im Vergleich mit anderen Energieversorgern

Auf Basis der von den Energieversorgern an die E-Control gemeldeten Daten verglich der Rechnungshof die Stromtarife der Stadtwerke mit jenen der Landesenergieversorger sowie der Energieversorger mehrerer Landeshauptstädte.

Für den überprüften Zeitraum zeigte sich, dass die Stadtwerke vor Beginn der Tariferhöhungen mit 7,51 Cent pro Kilowattstunde zu den teureren Anbietern gehörten. Sie lagen mit den ersten beiden Tariferhöhungen 2021 und 2022 nahe am Durchschnitt. Aber 2023 erhöhten die Stadtwerke den Tarif deutlich über den Durchschnitt auf 29,62 Cent pro Kilowattstunde. Nach der Tarifsenkung um 30 Prozent im September 2023 lagen sie wieder nahe am Durchschnitt.

Tarifkalkulation entsprach nicht wettbewerblichen und regulatorischen Empfehlungen

Die Stromtarifkalkulation der Stadtwerke basierte überwiegend auf den Bezugskosten für die langfristige Beschaffung. Auch die Kosten für  Herkunftsnachweise, die Strompreiszonentrennung sowie die Eigenproduktion flossen in die Berechnung ein. Diese Kalkulation ist aus Sicht des Rechnungshofes nachvollziehbar.

Er kritisiert jedoch, dass die Stadtwerke die Gewinnmarge sowie die Risikozuschläge als feste Prozentsätze der Beschaffungskosten kalkulierten. Eine solche Vorgangsweise widerspricht den wettbewerblichen und regulatorischen Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control. Diese sehen vor, die Gewinnmarge sowie mögliche Risikokosten als konstanten Aufschlag in Cent pro Kilowattstunde in die Stromtarife einzurechnen, um zu verhindern, dass die Kunden noch stärker belastet werden.

Mögliche Interessenkonflikte wegen Doppelfunktionen

Der Bürgermeister, Stadträte sowie der Stadtamtsdirektor von Kapfenberg waren sowohl Eigentümervertreter in der Generalversammlung als auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke. Ein kritischer Umstand, da Doppelfunktionen zu Interessenkonflikten führen können. Denn: Aufsichtsrätinnen und -räte haben stets im Interesse des Unternehmens zu agieren. Wohingegen Eigentümervertreterinnen und  -vertreter – wenn sie auch politische Ämter bekleiden – primär dem Gemeinwohl verpflichtet sind und politische Interessen verfolgen.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung mit unterschiedlichen Personen zu besetzen. Die Stadtgemeinde kündigte an, den Vorsitz im Aufsichtsrat künftig neu zu besetzen und dafür keine politischen Vertreterinnen und Vertreter zu betrauen.

Beteiligungsstrategie in Unternehmenszielen nicht unmittelbar berücksichtigt

Weder der Gesellschaftsvertrag noch das Leitbild oder die Unternehmensstrategie der Stadtwerke wies auf die Ziele des Eigentümers (die Stadtgemeinde) hin. Die dadurch teils unterschiedlichen Ziele der Stadtgemeinde und der Stadtwerke können zu möglichen Zielkonflikten führen: Etwa zwischen der Versorgungssicherheit auf der einen und betriebswirtschaftlichen Zielen auf der anderen Seite.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, die wesentlichen strategischen Eigentümervorgaben als Rahmenbedingungen in die Unternehmensziele aufzunehmen. Er weist dabei auf eine transparente Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit hin.

Die Empfehlung floss in einen bereits laut Stadtgemeinde gestarteten Strategieprozess der Stadtwerke ein. Dabei sollen auch die Beteiligungsziele der Stadtgemeinde erläutert worden sein mit dem Auftrag, diese in die Unternehmensstrategie zu integrieren.

Presseinformation: Stadtwerke Kapfenberg GmbH (pdf)

pdf Datei: 
1,895.9 KB
Umfang: 
64 Seiten

Bericht: Stadtwerke Kapfenberg GmbH

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2024 bis Jänner 2025 die Gebarung der Stadtwerke Kapfenberg GmbH (in der Folge: Stadtwerke) und der Stadtgemeinde Kapfenberg (in der Folge: Stadtgemeinde) hinsichtlich ihrer Eigentümerrolle.

Ziele der Gebarungsüberprüfung waren
• die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und schwerpunktmäßig des Geschäftsfelds Stromvertrieb,
• die Beurteilung der Einhaltung von Vorgaben und allgemeinen Grundsätzen zur Besetzung der Leitungs- und Aufsichtsorgane und zum Abschluss von Managerverträgen sowie
• die Überprüfung der strategischen Zielsetzungen der Stadtgemeinde und des Beteiligungsmanagements.

Nicht Gegenstand der Prüfung war die Abwicklung von Vergaben.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023. Bei Bedarf berücksichtigte der Rechnungshof auch Sachverhalte außerhalb dieses Zeitraums.

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