Fachhochschulen: Auslastung der bundesfinanzierten Studienplätze verringerte sich vor allem im Technikbereich

12. Juni 2026 – Externe Qualitätssicherung braucht anderen Schwerpunkt

Technik-Student - Copyright: Foto: iStock/Anastasija Vujic

Das Wissenschaftsministerium vergibt in neu einzurichtenden oder bestehenden Studiengängen an Fachhochschulen (FH) Förderungen für Studienplätze. Im Studienjahr 2023/24 betrugen die Förderungen 441 Millionen Euro. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Akkreditierung und Bundesfinanzierung von Fachhochschulen“ (pdf) stellt der Rechnungshof fest, dass sich die Auslastung der bundesfinanzierten Studienplätze im überprüften Zeitraum – die Studienjahre 2019/20 bis 2023/24 – verschlechterte. Dennoch war im FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan, dem strategischen Planungsinstrument des Bundes, für die Periode 2023/24 bis 2025/26 ein weiterer Ausbau von Studienplätzen vorgesehen. Der Rechnungshof empfiehlt, den weiteren Ausbau entsprechend dem tatsächlichen Auslastungspotenzial festzulegen. Ebenfalls empfohlen: Der Schwerpunkt der externen Qualitätssicherung sollte von neu einzurichtenden hin zu bestehenden Studienprogrammen verschoben werden.

Die Finanzierung der 21 Fachhochschulen in Österreich mit ihren rund 59.000 Studierenden ist als Mischfinanzierung konzipiert. Neben dem Bund gibt es noch andere öffentliche Geldgeber – Länder und Gemeinden – sowie private Geldgeber. An den FH gab es im Studienjahr 2023/24 rund 45.000 Studienplätze, die vom Bund mit einem festen – nach dem Technikanteil des Studiengangs abgestuften – Fördersatz finanziert werden konnten. Den Bereich der Gesundheitswissenschaften fördert in der Regel nicht der Bund, sondern finanzieren die Länder.  

Bundesmittel für FH-Förderung um mehr als ein Drittel angestiegen

Das Wissenschaftsministerium vergibt studienplatzbezogene Förderungen an FH folgendermaßen: Es schreibt Studienplätze – auf Grundlage des FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplans – für neu einzurichtende oder bestehende Studiengänge aus. Die FH können sich um diese Plätze bewerben. Nach diesem kompetitiven Verfahren teilt das Ministerium den FH die Studienplätze zu. Die Höhe des Förderbetrags je Studienplatz hängt von der Zuteilung zu einer der vier Fördergruppen ab und richtet sich nach der Intensität der technischen Ausstattung (Technikanteil). Die Fördergruppen sind: technisch, technisch-wirtschaftlich, touristisch und wirtschaftlich.

Für die Anpassung der Fördersätze bestand kein etabliertes Modell abseits politischer Einzelentscheidungen, kritisiert der Rechnungshof. 
Die Bundesmittel der FH-Förderung betrugen 327 Millionen Euro im Studienjahr 2019/20 und stiegen bis zum Studienjahr 2023/24 auch aufgrund der Erhöhung der Fördersätze je Studienplatz um 35 Prozent auf 441 Millionen Euro.

Förderbare Studienplätze vermehrt nicht ausgenutzt

Es zeigte sich auch: Das Wissenschaftsministerium stimmte im FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 einem Ausbau weiterer bundesfinanzierter Studienplätze zu, obwohl bereits bekannt war, dass die Auslastung der geförderten Studienplätze rückläufig war. Der Ausbau des FH-Sektors sollte evidenzbasiert und abhängig vom tatsächlichen Auslastungspotenzial festgelegt werden, empfiehlt der Rechnungshof. 

Insgesamt wurden die förderbaren Studienplätze vermehrt nicht ausgenutzt. Das betraf überproportional die technische Fördergruppe. Die Anzahl der förderbaren Studienplätze stieg zwar seit dem Studienjahr 2019/20 um rund 2.800 auf 44.795 im Studienjahr 2023/24 an, im gleichen Zeitraum nahmen jedoch auch die nicht belegten Studienplätze um rund 1.700 auf 2.548 zu. Somit wurden nur rund 40 Prozent der geplanten Steigerung der Studienplätze umgesetzt. Die nicht „verbrauchten“ Fördermittel stiegen von 1,55 Millionen Euro im Studienjahr 2019/20 auf 19,79 Millionen Euro im Studienjahr 2023/24.

Umschichtungen in stärker nachgefragte Studiengänge

Damit förderbare Studienplätze bei zu geringer Nachfrage oder hohem Drop-out in einem Studiengang nicht unbelegt bleiben, können sie die Fachhochschulen in andere, stärker nachgefragte Studiengänge umschichten. Das Wissenschaftsministerium verlängerte zwar die Antragsfristen für Umschichtungsvorhaben vor dem beginnenden Studienjahr, dies konnte jedoch das Ansteigen der Zahl unbelegter Studienplätze nur bedingt aufhalten.

Externe Qualitätssicherung braucht anderen Schwerpunkt

Alle Fachhochschulen und ihre bestehenden Studienprogramme sind unbefristet akkreditiert. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) nimmt die kontinuierliche begleitende Aufsicht über die Akkreditierungsvoraussetzungen nur im Anlassfall wahr. Im Gegensatz zu den Akkreditierungen ist diese Vorgehensweise gesetzlich nicht festgelegt und auch in internen Prozessen der AQ Austria nicht definiert. Nach Ansicht des Rechnungshofes sollte der Schwerpunkt bei der externen Qualitätssicherung verschoben werden: von neu einzurichtenden hin zu bestehenden Studienprogrammen. 

Auch könnte in diesem Rahmen das Studienplatzmanagement in geeigneter Weise in die externe Qualitätssicherung einbezogen werden, um den Aspekt der Belegung von Studiengängen – insbesondere im Kontext der Betreuungsrelation und der verfügbaren Infrastruktur – nicht außer Acht zu lassen.

Ebenfalls notwendig: Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Finanzdaten, die die FH in die Datenbank „Finanzdatenerfassung“ (FIDE) melden. Der Umfang der Finanzdaten, die für die Steuerung und Kontrolle notwendig sind, sollte definiert werden und die Datenmeldung wäre im Sinne einer Entbürokratisierung auf das tatsächlich erforderliche Ausmaß zu beschränken.

Stark gestiegene Finanzierungsbeiträge der Länder

Der Rechnungshof prüfte exemplarisch die FH Campus Wien und die FH Kärnten. Der Anteil der studienplatzbezogenen Bundesmittel an den Umsatzerlösen war bei der FH Campus Wien und bei der FH Kärnten aufgrund der stark gestiegenen Finanzierungsbeiträge der Länder für Gesundheitswissenschaften rückläufig. An der FH Campus Wien lag dieser Anteil im überprüften Zeitraum zwischen 44 Prozent (2023/24) und 54 Prozent (2019/20), an der FH Kärnten zwischen 36 Prozent (2022) und 42 Prozent (2019).

Presseinformation: Akkreditierung und Bundesfinanzierung von Fachhochschulen (pdf)

pdf Datei: 
3,982.7 KB
Umfang: 
112 Seiten

Bericht: Akkreditierung und Bundesfinanzierung von Fachhochschulen

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis Oktober 2024 die Gebarung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, des Vereins FH Campus Wien – Verein zur Förderung des Fachhochschul-, Entwicklungs- und Forschungszentrums im Süden Wiens und der FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH. Ziel der Überprüfung war es, das Bundesfinanzierungssystem für Fachhochschulen, das Verfahren zur Vergabe von Förderungen für Fachhochschulstudiengänge, die Abwicklung der Förderungen und das Monitoring sowie die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditieung Austria im Rahmen der Qualitätssicherung zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023 beziehungsweise die Studienjahre 2019/20 bis 2023/24.
Mit 1. April 2025 wechselte die Zuständigkeit für Fachhochschulen zum Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Der RH richtet seine Empfehlungen daher an das nunmehr zuständige Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Im Juli 2025 änderte der Verein FH Campus Wien – Verein zur Förderung des Fachhochschul-, Entwicklungs- und Forschungszentrums im Süden Wiens seine Bezeichnung in „Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien (HCW)“.

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