Aufsicht über Abschlussprüfer soll objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen
Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sind auf korrekte und transparente Finanzinformationen angewiesen. Für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen ist die Qualität der Abschlussprüfungen wesentlich. Das Aufsichtssystem über die Tätigkeit der Abschlussprüfer inklusive Prüfgesellschaften umfasst in Österreich mehrere Institutionen – unter anderem die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Die Wirksamkeit ihrer Aufgabenerfüllung und ihre Compliance sind unter anderem Thema des heute veröffentlichten Berichts „Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)“. Darin zeigt der Rechnungshof potenzielle Interessenkonflikte auf, kritisiert die hohe Marktkonzentration im Bereich der Qualitätssicherungsprüfungen und pocht auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Behörde. Überprüft wurde im Wesentlichen der Zeitraum 2019 bis 2023.
2016 wurde die APAB als weisungsfreie und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet – die Rechtsaufsicht hat die Finanzministerin beziehungsweise der Finanzminister. Qualitätssicherungsprüfungen – diese sind für Abschlussprüfer verpflichtend – sowie Inspektionen sind die Hauptaufgaben der APAB. Inspektionen führt die APAB bei Abschlussprüfern durch, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen.
Abschlussprüfungen von Vereinen und Stiftungen sind von der Überprüfung durch die APAB ausgenommen. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass Stiftungskonstruktionen geeignet sind, wirtschaftliche Zusammenhänge weniger transparent darzustellen.
Hoheitliche staatliche Aufgabe
Die APAB finanziert sich durch den seit 2016 nicht mehr angepassten Finanzierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 500.000 Euro jährlich, durch Beiträge der Interessen- und Standesvertretungen sowie der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Der Rechnungshof erachtet die Aufsichtstätigkeit als eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen sollte. Er weist kritisch darauf hin, dass der Anteil des Bundes an der Finanzierung der APAB weniger als ein Drittel ausmacht.
Gewährung von Prämien hinterfragen
Für die APAB sind zwei Vorstandsmitglieder vorgesehen. Dies erachtet der Rechnungshof im Hinblick auf die geringe Anzahl von Beschäftigten der APAB – weniger als zehn – als unverhältnismäßig.
Für die Vorstände waren Prämien von bis zu 20 Prozent des Grundgehalts möglich. Die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele – etwa zum Ressourceneinsatz und zum Arbeitsergebnis – wurden stets zu 100 Prozent erfüllt und die Prämien in voller Höhe ausbezahlt. Aber: Das Budget einzuhalten ist Teil der üblichen Vorstandstätigkeit. Der Rechnungshof gibt zu bedenken, dass die APAB als Behörde einen Gesetzesauftrag zu erfüllen hat und daher weder auf Gewinn noch auf Umsatz ausgerichtet ist. Die Gewährung von Prämien ist grundsätzlich zu hinterfragen.
Wegen der damals erwarteten Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht und der damit verbundenen Ausweitung der behördlichen Aufsichtstätigkeit der APAB stiegen ab Juli 2024 die Jahresbruttogehälter der Vorstände um 20 beziehungsweise 26 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert die deutliche Gehaltserhöhung. Da die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht noch ausstand und noch kein Mehraufwand vorlag, war sie nicht gerechtfertigt. Die Europäische Kommission leitete im September 2024 aufgrund der Fristversäumnis ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich ein. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde die Richtlinie schließlich in nationales Recht umgesetzt.
Darüber hinaus hält der Rechnungshof kritisch fest, dass die Aufsichtsratsvorsitzende der APAB gleichzeitig auch Leiterin der für die Rechtsaufsicht über die APAB zuständigen Abteilung im Finanzministerium war. Er erkannte darin eine Unvereinbarkeit und einen faktischen Rollenkonflikt.
Ausreichend objektives Verfahren nicht gewährleistet
Ein zu überprüfender Abschlussprüfer muss eine Qualitätssicherungsprüfung bei der APAB beantragen und drei Prüfer vorschlagen. Nach Anhörung der Qualitätsprüfungskommission wird ein Prüfer von der APAB bestellt. Ein ausreichend objektives Verfahren im Sinne der unionsrechtlichen Abschlussprüfungs-Richtlinie ist nicht gewährleistet, unter anderem weil der Geprüfte selbst die Vorauswahl der Prüfer trifft. Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer sind dabei nicht ausgeschlossen.
Hohe Marktkonzentration – Unabhängigkeit stärken
Zudem weist der Rechnungshof auf eine hohe Marktkonzentration hin: In den Jahren 2019 bis 2023 stellten 264 Abschlussprüfer einen Prüfantrag. Insgesamt lagen 795 Angebote von 81 Qualitätssicherungsprüfern vor. Die Hälfte der Bestellungen entfiel auf zwölf Prüfer; diese lukrierten 56 Prozent der Honorarsumme.
Mehrere Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission verfügten über Verbindungen zu Qualitätssicherungsprüfern oder waren selbst als solche tätig. Die APAB betraute auch Kommissionsmitglieder mit diesen Prüfungen. Der Rechnungshof empfiehlt: Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission sollten nicht als Qualitätssicherungsprüfer bestellt werden.
Abseits von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sollte die Qualitätsprüfungskommission auch mit anderen anerkannten Fachleuten besetzt werden, um so die Unabhängigkeit der APAB zu stärken.
Verhängte Sanktionen als wichtige Informationsquelle
Sowohl Inspektionen als auch Qualitätssicherungsprüfungen können in ein sogenanntes Enforcement-Verfahren münden. Dazu zählen Untersuchungen, Sanktionen und Verwaltungsstrafverfahren, mit denen die APAB geltendes Recht durchsetzen und Rechtsverstöße sanktionieren kann. Im überprüften Zeitraum verhängte die APAB in 14 Fällen Sanktionen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz sowie 208 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von insgesamt 111.000 Euro, die dem Bund zuflossen.
Rechtskräftige Sanktionen muss die APAB auf ihrer Website veröffentlichen – allerdings in anonymisierter Form. Eine nicht anonymisierte Veröffentlichung von Sanktionen wäre eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen bei der Auswahl eines Abschlussprüfers.
Presseinformation: Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)
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- 2,827.7 KB
- Umfang:
- 94 Seiten
Bericht: Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)
Der Rechnungshof überprüfte die Gebarung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde und des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Aufsicht über Abschlussprüfungen. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es, die Zweckmäßigkeit der Organisation und die wirtschaftliche Entwicklung, die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung sowie das Risikomanagement und die Compliance der Abschlussprüferaufsichtsbehörde zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.