Wahlwerbungsbericht Nationalratswahl 2024: FPÖ legt höhere Ausgaben erst nach Druck des Rechnungshofes offen
Der Rechnungshof konnte nunmehr das Prüfverfahren zum Wahlwerbungsbericht der FPÖ für die vergangene Nationalratswahl abschließen. Das Verfahren war geprägt von mehreren Aufforderungen an die Partei, nicht plausible Angaben aufzuklären, Unterlagen zu liefern und einen korrigierten Wahlwerbungsbericht vorzulegen. Die FPÖ bestritt über Monate, dass es wie vom Rechnungshof vermutet konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Parteiengesetz gibt.
Erst als der Rechnungshof die FPÖ, wie im Parteiengesetz in solchen Fällen vorgesehen, davon informierte, dass es wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat geben wird, kam es seitens der Freiheitlichen Partei zu Bewegung.
So wurden dem Rechnungshof beispielsweise schließlich um 40.800 Euro höhere Agenturleistungen gemeldet. Nach oben korrigiert (plus 56.935,84 Euro) hat die Partei auch die Aufwendungen für die Wahlveranstaltung „Kickl kommt“ beim Welser Volksfest. Übermittelt wurde dem Rechnungshof nunmehr auch ein entsprechend korrigierter Wahlwerbungsbericht.
Damit sind alle Prüfverfahren zu Wahlwerbungsberichten der Parteien abgeschlossen – bis auf jenes der FPÖ zur EU-Wahl. Hier musste der Rechnungshof den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten, weil die FPÖ – im Gegensatz zum heute abgeschlossenen Verfahren bei ihrem Bericht zur Nationalratswahl – die Verweigerung von Auskünften und die Übermittlung von Unterlagen auch damit begründet, das Parteiengesetz sei verfassungswidrig.
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Ergebnis der Prüfung: Wahlwerbungsbericht NR-Wahl 2024: FPÖ (pdf)
Wahlwerbungsaufwendungen NR-Wahl 2024: FPÖ geprüft (xlsx)
Wahlwerbungsbericht NR-Wahl 2024: FPÖ geprüft (pdf)
Übersicht zu allen Wahlwerbungsberichten
Rechenschaftsbericht 2023 Die Grünen
Der Rechnungshof veröffentlichte heute zudem das Ergebnis der Prüfung des Rechenschaftsberichtes 2023 - Die Grünen – Die Grüne Alternative sowie den korrigierten Rechenschaftsbericht.
Er erstattet wegen fehlender Spendenmeldungen an den Rechnungshof eine Mitteilung an den UPTS.
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Ergebnis der Prüfung: Rechenschaftsbericht 2023: Die Grünen
Rechenschaftsbericht 2023: Die Grünen - gemäß § 5 PartG geprüft (xlsx)
Rechenschaftsbericht 2023: Die Grünen geprüft (pdf)
Mitteilung an den UPTS: Rechenschaftsbericht 2023: Die Grünen (pdf)
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