Schafbergbahn: Schwächen bei Projektabwicklung
Die Schafbergbahn fährt von der Marktgemeinde Sankt Wolfgang im Salzkammergut auf den Schafberg. Die rund sechs Kilometer lange Zahnradbahn bewältigt dabei Steigungen von bis zu 26 Prozent und einen Höhenunterschied von 1.189 Metern. Um den Bahnbetrieb langfristig zu sichern, plante die Salzburg AG Tourismus GmbH (Tourismus GmbH) als Betreiberin eine Streckensanierung sowie Maßnahmen an der Tal- und Bergstation. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Schafbergbahn – Streckensanierung und Neubau Talstation“ stellt der Rechnungshof zahlreiche Mängel in der Projektabwicklung sowie eine Kostensteigerung von 31 Prozent fest. Die Gesamtkosten stiegen von 24 Millionen Euro auf 31,36 Millionen Euro. Die Gründe: die Baupreis- und Marktentwicklung als Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sowie zusätzliche Leistungen. Der Rechnungshof mahnte in einer zentralen Empfehlung ein, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen; diese Empfehlung wurde nach Angaben der Betreiber noch während der Rechnungshof-Prüfung umgesetzt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Umsetzungsdauer des Projekts: die Jahre 2018 bis 2023.
Budget wurde um fast ein Drittel überschritten
Die Talstation und die ersten rund 450 Meter der Schafbergbahn liegen im Land Oberösterreich, der Rest der Strecke im Land Salzburg. Die Infrastruktur der Schafbergbahn war teilweise über 100 Jahre alt. Um die Bahn weiterhin sicher betreiben zu können, waren erhebliche Investitionen und eine umfangreiche Sanierung der Bestandsstrecke notwendig. Das Sanierungsprogramm der Tourismus GmbH und deren Eigentümerin Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (Salzburg AG) betrug 18 Millionen Euro. Es umfasste die Sanierung eines Teils der Strecke und Maßnahmen an der Tal- und Bergstation. Die Länder Oberösterreich und Salzburg steuerten je sechs Millionen Euro bei.
Trotz Kostensteuerung und Entfall von Leistungen aus dem Sanierungsprogramm gelang es nicht, das genehmigte Budget von 18 Millionen Euro einzuhalten. Im Zuge der Projektabwicklung von März 2018 bis April 2023 entfielen einerseits Leistungen, wie etwa die letzten 211 Meter der Strecke zu sanieren und den Gipfel barrierefrei erreichbar zu machen. Andererseits kamen Maßnahmen hinzu: Die Talstation wurde neu gebaut, was ursprünglich in diesem Umfang nicht geplant war. Für den Neubau waren sechs Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, die Kosten erhöhten sich jedoch um 87 Prozent auf 11,24 Millionen Euro. Diese Steigerung war nur teilweise auf die Baupreis- und Baukostensteigerung, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bedingt waren, zurückzuführen. Zur Kostenerhöhung bei der Talstation trugen auch Mehraufwände und Leistungsänderungen bei. Insgesamt stiegen die Kosten für die umgesetzten Maßnahmen um 31 Prozent auf 31,36 Millionen Euro.
Der Rechnungshof kritisiert auch, dass die genehmigten Kostenaufstellungen keine Angaben zur Preisbasis und zu Reserven enthielten. Für Reserven wurden nur fünf Prozent pauschal veranschlagt, wodurch die Risiken – die teilweise auch eintraten – nicht abgedeckt werden konnten.
Einsparungen wären möglich gewesen
Bei der Projektumsetzung bemängelt der Rechnungshof, dass eine aussagekräftige und nachvollziehbare Planung und Verfolgung der Kosten und Termine fehlten. Zudem war das Vier-Augen-Prinzip nicht durchgängig gewährleistet, weil etwa bei der Streckensanierung derselbe Mitarbeiter sowohl die Projektleitung als auch die Örtliche Bauaufsicht übernahm.
Der Rechnungshof überprüfte exemplarisch einzelne Gewerke. Beim Gewerk Baumeisterarbeiten Talstation sah er Handlungsbedarf etwa bei der Qualitätssicherung der Ausschreibungsunterlagen. Es fehlte ein Soll-Ist-Vergleich bei der Abrechnung und die Abrechnungsprüfung war unzureichend. Leistungen in Höhe von 203.000 Euro wurden ohne vorherige Beauftragung vergütet. Mängel sieht der Rechnungshof auch bei der Abwicklung von Mehrkostenforderungen. So leiteten die Salzburg AG und die Tourismus GmbH beispielsweise neue Preise nicht gemäß Vertrag her; hier wären Einsparungen von bis zu 65.000 Euro möglich gewesen.
Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, künftig besonderes Augenmerk auf die Qualitätssicherung der Ausschreibungsunterlagen zu legen. Es sollen beispielsweise Checklisten verwendet werden. Bei der Abwicklung von Mehrkostenforderungen sollen beispielsweise die Prüfschritte dokumentiert, das Vier-Augen-Prinzip eingehalten und Preise vertragsgemäß hergeleitet werden.
Maßnahmen zum Brandschutz umsetzen
Der Rechnungshof kritisierte die Mängel beim vorbeugenden Brandschutz in der Talstation der Schafbergbahn. Allein im Jahr 2023 hielten sich dort rund 400.000 Personen auf. Die Prüferinnen und Prüfer stellten im Rahmen der Prüfung an Ort und Stelle fest, dass durch die Lagerung von Materialien die Brandlast im Technikraum erhöht, ein Fluchtweg erschwert passierbar und ein Feuerlöscher nicht zugänglich war. Es lag zudem kein Brandschutzbuch vor, die Brandschutzordnung enthielt in sich widersprüchliche und unklare Angaben. Die Tourismus GmbH entfernte nach eigenen Angaben umgehend die Lagerungen und beauftragte einen Konsulenten damit, Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes umzusetzen.
Presseinformation: Schafbergbahn – Streckensanierung und Neubau Talstation
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- 112 Seiten
Bericht: Schafbergbahn – Streckensanierung und Neubau Talstation
Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis November 2024 bei der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation sowie bei der in ihrem Alleineigentum stehenden Salzburg AG Tourismus GmbH die Streckensanierung der Schafbergbahn und den Neubau der Talstation. Ziel der Gebarungsüberprüfung war es insbesondere, die Projektorganisation, die Budget-, Kosten- und Terminentwicklung, die Abwicklung ausgewählter Vergaben und Gewerke sowie den Brandschutz und die Nachhaltigkeit des Neubaus zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2023.