Rettungswesen in Wien: Stadt setzte Empfehlungen des Rechnungshofes überwiegend um

Der Rechnungshof wirkt: Das zeigt der heute veröffentlichte Bericht „Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung“. Von 14 ausgewählten Empfehlungen des Berichts „Rettungswesen in Wien“ aus dem Jahr 2020 setzte die Stadt Wien neun Empfehlungen zur Gänze um und fünf Empfehlungen teilweise. So schloss die Berufsrettung Wien mit den privaten Rettungsdiensten Vereinbarungen, um sie an ihr Einsatzleitsystem anzubinden. Auch die privaten Rettungsdienste verpflichteten sich zu Qualitätsstandards, um eine einheitliche Abwicklung der Rettungseinsätze und der Notrufe sicherzustellen. Offen war noch die Einrichtung einer zentralen, integrierten Leitstelle für Wien. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2024.
Konzept für zentrale, integrierte Leitstelle geändert
Seit 2017 plante die Stadt Wien eine zentrale, integrierte Leitstelle der Berufsrettung Wien und der privaten Rettungsdienste. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögerte sich zwar die Umsetzung, es kam aber auch zu neuen Erkenntnissen für das Rettungswesen. Darauf reagierte die Berufsrettung Wien mit einem geänderten Konzept für ein integriertes Leitstellensystem. In diesem ist eine verstärkte digitale Anbindung und Vernetzung mit den Leitstellen der privaten Rettungsdienste vorgesehen. Zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung war eine den aktuellen Anforderungen entsprechende IT-Unterstützung noch im Aufbau, die Empfehlung war also teilweise umgesetzt.
Handlungsbedarf sieht der Rechnungshof noch bei der geplanten Novelle der Durchführungsverordnung zum Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz. Wie vom Rechnungshof empfohlen enthielten die Vorschläge, die von der Berufsrettung erarbeitet wurden, Vorgaben für ein einheitliches Qualitätsmanagement aller Rettungsdienste, die in Wien tätig sind. Die Novelle war zum Zeitpunkt der Prüfung aber noch nicht erlassen.
Steuerung des Rettungswesens
Was umgesetzt wurde: Neben der Anbindung der bestehenden Leitstellen von drei privaten Rettungsdiensten an das Einsatzleitsystem der Berufsrettung Wien hat die Stadt Wien nun auch eine Grundlage für die Steuerung des Rettungswesens. Sie definierte eine Hilfsfrist, das heißt, eine maximale Zeitspanne zwischen Eingang eines Notrufs und Erreichen des Einsatzortes, und berechnet auf Basis der vorhandenen Rettungsstandorte den Bedarf an Einsatzfahrzeugen und Personal. Als Ziel der Bedarfsplanung legte die Berufsrettung Wien als Hilfsfrist fest, in 90 Prozent der Fälle in 14 Minuten ab Eingang des Notrufs an jedem Notfallort in Wien einzutreffen. Ausgenommen sind Einsätze in bestimmten Lagen, etwa Wienerwald, Donauinsel und Lobau, für die eine Hilfsfrist von 30 Minuten gilt.
Einsatz geeigneter Fahrzeuge optimiert
Weiters analysiert die Stadt Wien jährlich die Ausrückeordnung und passt sie den Ergebnissen an. Damit stieg die Eignung der eingesetzten Einsatzfahrzeuge von 2019 bis Juli 2024. Ein Beispiel: Einsätze bei leichten bis mäßig schweren Beeinträchtigungen verzeichneten einen Anstieg bei Notfallkrankentransportwagen, bei Rettungstransportwagen kam es zu einem Rückgang. Zur Erklärung: Notfallkrankentransportwagen befördern, im Gegensatz zu Rettungstransportwagen, Personen, bei denen keine schweren gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind.
Presseinformation: Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung
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- 50 Seiten
Bericht: Rettungswesen in Wien; Follow-up-Überprüfung
Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis September 2024 die Stadt Wien, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Rettungswesen in Wien“ (Reihe Wien 2020/9) zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2024.