Rechnungshof wird an Verfassungsgerichtshof zur Klärung von Grundsatzfrage zum Parteiengesetz herantreten

15. Juli 2025 – FPÖ verweigert Prüfung durch den Rechnungshof

Der Rechnungshof überprüft derzeit – erstmalig nach dem neuen Parteiengesetz – Wahlwerbungsberichte zur EU- und Nationalratswahl 2024. Die Kontrolle der EU-Wahlwerbungsberichte sämtlicher Parteien konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Bis auf eine Ausnahme.

Im Zuge der Anforderung von Unterlagen zur Kontrolle des EU-Wahlkampfberichts 2024 hat die Freiheitliche Partei (FPÖ) dem Rechnungshof (unter anderem) mitgeteilt, dass sie § 10 Abs. 4 und Abs. 7 des Parteiengesetzes für verfassungswidrig halten und der Aufforderung nicht nachkommt. Diese Bestimmungen im Parteiengesetz sind Bestandteil der neuen Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Sie beinhaltet, dass die Partei dem Rechnungshof zur Wahrung seiner Kontrollbefugnisse Unterlagen zur Verfügung stellen muss. In weiterer Folge ergibt sich aus dieser Bestimmung die Möglichkeit des Rechnungshofes, Prüfungen an Ort und Stelle durchzuführen.

Der Rechnungshof sieht diese umfassende Prüfkompetenz nach § 10 Abs. 4 und Abs. 7 des Parteiengesetzes nicht als verfassungswidrig an. Er hat deswegen – wie im Parteiengesetz vorgesehen – die FPÖ erneut zur Übermittlung der Unterlagen aufgefordert. Er hat der FPÖ, nachdem sie dem Ansuchen nicht nähergetreten ist, eine Prüfung an Ort und Stelle angekündigt und auf die Meinungsverschiedenheit zwischen ihr und dem Rechnungshof hingewiesen. Die Prüfung durch den Rechnungshof wurde von der FPÖ letztlich verweigert. Bislang hat keine andere Partei die Übermittlung von Unterlagen an den Rechnungshof mit dem Hinweis, rechtliche Grundlage dafür sei ein verfassungswidriges Gesetz, abgelehnt.

Der Rechnungshof wird daher an den Verfassungsgerichtshof zur Klärung der Grundsatzfrage herantreten, ob die Prüfkompetenz des Rechnungshofes nach dem Parteiengesetz verfassungskonform ist oder nicht. Der entsprechende Schriftsatz wird in den nächsten Wochen vom Rechnungshof ausgearbeitet und danach dem Verfassungsgerichtshof übermittelt.

Presseinformation: Rechnungshof wird an Verfassungsgerichtshof zur Klärung von Grundsatzfrage zum Parteiengesetz herantreten