Rechnungshof prüfte das Universitäts-Sportinstitut Wien

26. September 2025 - Kursbuchungen erreichten bis 2023 nicht das Niveau von vor der COVID-19-Pandemie

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Das Universitäts-Sportinstitut Wien, als Teil der Universität Wien, verfügte über sechs Sportstätten in Wien und das Universitätssport- und Seminarzentrum Dientnerhof in Dienten am Hochkönig; es bot eine Vielzahl an Sportarten an und reagierte flexibel auf Trendsportarten. Das Universitäts-Sportinstitut Wien war das größte der acht österreichischen Universitäts-Sportinstitute. Die Kurse standen gemäß Universitätsgesetz 2002 Studierenden, Absolventinnen und Absolventen bis zwei Semester nach Studienabschluss sowie Bediensteten der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, der Fachhochschulen und der Privatuniversitäten des jeweiligen Universitätsstandorts offen.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie brachen allerdings die Teilnehmerzahlen, Kursbuchungen und die Anzahl der Kurse ein. Sie erlangten das vorherige Niveau bis 2023 nicht. Die finanzielle Lage konsolidierte sich nach den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 2023 aufgrund von Zuschüssen des Wissenschaftsministeriums zur Abdeckung des dadurch entstandenen Defizits. Das Niveau der Kursbeiträge erreichte wieder jenes von vor der COVID-19-Pandemie – wenn auch mitbedingt durch Erhöhungen der Kursbeiträge. Einzelne Kurse bilanzierten deutlich positiv, andere hingegen deutlich negativ. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung bestand zu den einzelnen Kursangeboten keine Kostenwahrheit.

Strukturierter Überblick über Auslastung der Sportstätten fehlte

Das Universitäts-Sportinstitut Wien hatte weder einen strukturierten Überblick über die Auslastung der Sportstätten noch über die Auslastung einzelner Kurse. Die Organisation des Universitätssportzentrums Schmelz – Sitz des Universitäts-Sportinstituts Wien – war in einer Nutzungsvereinbarung zwischen drei Vertragsparteien und sieben Nutzern geregelt und in der operativen Abrechnung kompliziert.

Aufgrund des Alters der Sportstätten und ihrer Ausstattung bestand Investitionsbedarf. Die Universität Wien überlegte, einzelne Standorte und Sportstätten zu erweitern und zu erneuern. Nach Ansicht des RH wäre es sparsam und zweckmäßig, ein nachhaltiges gesamthaftes Konzept der Standorte und Sportstätten des Universitätssports zu erarbeiten, bevor Investitionen in einzelne Standorte und Sportstätten getätigt werden. Dieses Konzept hätte den tatsächlichen Bedarf an Ausstattungen, die Auslastung der Sportstätten und etwaige Investitionskosten zu berücksichtigen.

Zentrale Empfehlungen

  1. Universität Wien: Die Auslastung der Sportstätten der Universität Wien wäre regelmäßig auszuwerten; die daraus gewonnenen Erkenntnisse wären für die Programmgestaltung und Sportstättenplanung zu verwenden.
  2. Hinsichtlich des Universitätssportzentrums Schmelz wäre auf eine Neuverhandlung der Nutzungsvereinbarung mit den anderen Vertragsparteien hinzuwirken und dabei eine Vereinfachung der in der operativen Abwicklung komplizierten Abrechnungsmodalitäten anzustreben.
  3. Im Hinblick auf die unterschiedliche Deckung der Personalkosten wäre die Zuordnung der Spartenfaktoren zu den angebotenen Kursen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um eine ausgeglichenere Kostendeckung zu erzielen.
  4. Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung; Universität Wien: Ein Konzept der Standorte und Sportstätten des Universitätssports wäre zu erarbeiten und Kooperationsmöglichkeiten wären auszuloten; auf dieser Grundlage wären Entscheidungen über die Erweiterung und Erneuerung der Sportstätten des Universitäts-Sportinstituts Wien zu treffen.


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64 Seiten

Bericht: Universitäts-Sportinstitut Wien

Der Rechnungshof überprüfte von Mai 2024 bis November 2024 das Universitäts-Sportinstitut der Universität Wien. Ergänzende Erhebungen fanden beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in der Folge: Wissenschaftsministerium) sowie bei der Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung statt. Prüfungsziel war die Beurteilung
• der Einrichtung und Zusammenarbeit mit Unisport Austria – der nationalen Universitätssportorganisation, die im Wissenschaftsministerium angesiedelt war,
• der finanziellen Situation,
• der Entwicklung der Teilnehmerzahlen gegliedert nach Zielgruppen,
• der Kooperationen mit externen Partnern,
• der Qualitätssicherung sowie
• des Personalstands und -aufwands.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2023. Kein Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Überprüfung des Studiums „Sportwissenschaften“.
Aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 war ab 1. April 2025 das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung für die Agenden der Universitäten zuständig. Jene Empfehlungen, die aus Feststellungen zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung resultieren, richtet der Rechnungshof daher an das nunmehr zuständige Bundesministerium.

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