Rechnungshof prüfte den Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal

31. Oktober 2025 – Verrechnungsvereinbarungen zwischen Verband und Land nicht aktuell

Mockup zu Bericht Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal - Copyright: Foto: Mockup/Farah Zainab Nagvi

Der aus den Gemeinden St. Anton am Arlberg, Flirsch, Pettneu am Arlberg und Strengen am Arlberg bestehende Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal betrieb ein Wohn- und Pflegeheim mit 35 Heimplätzen und bot mobile Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Tagespflege und „Essen auf Rädern“, aber kein Betreutes Wohnen an.

Die Vorgaben des Landes Tirol sowie die Verrechnungsvereinbarungen zwischen dem Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal und dem Land Tirol waren nicht aktuell. Teilweise erbrachte und verrechnete der Gemeindeverband Leistungen, die in den geltenden Leistungsvereinbarungen nicht enthalten waren.

Der Ergebnishaushalt des Gemeindeverbands Soziale Dienste Stanzertal für das Jahr 2023 wies mit rund minus 256.000 EUR (7,1 Prozent der Aufwendungen) einen deutlich höheren Abgang auf als in den beiden Vorjahren mit je rund minus 70.000 EUR (2,2 Prozent der Aufwendungen). Dies war überwiegend auf gestiegene und nicht durch Tariferhöhungen gedeckte Aufwendungen für Personal, Energie und Lebensmittel zurückzuführen. Weitere Ursachen lagen in einer durch Personalmangel bedingten Sperre von zwei Betten zwischen August 2022 und März 2024, steigenden Fremdfinanzierungskosten und Energiekosten, die höher waren als die vom Land Tirol ermittelten Normkosten. Die Verbandsgemeinden leisteten Betriebsbeiträge und finanzierten die Rückzahlung der Finanzschulden. Die Regelungen der Satzung zur Berechnung der Betriebsbeiträge waren nicht aktuell.

Administrativen Verbesserungsbedarf sah der Rechnungshof in der Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips im Rechnungswesen, in der Abwicklung von Investitionen und Beschaffungen, in der internen Leistungsverrechnung und bei der Erhebung der Förderwürdigkeit von Leistungsbezieherinnen und -beziehern in der mobilen Pflege und Betreuung. Eine Richtlinie über den Prozess zur Aufnahme in das Wohn- und Pflegeheim fehlte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung. Eine bessere Dokumentation der Leistungen des Case Managements hätte im Jahr 2023 zusätzliche Leistungserlöse generieren können.

Zentrale Empfehlungen

  1. Der Überprüfungsausschuss wäre satzungskonform einzurichten oder die Satzung entsprechend anzupassen.
  2. Angesichts der verschlechterten Ertragslage wären Maßnahmen zur Dämpfung der Aufwendungen bzw. zur Ertragssteigerung zu identifizieren und umzusetzen.
  3. Die Berechnung der Betriebsbeiträge wäre in der Satzung zu aktualisieren; dabei wäre die Leistung „Essen auf Rädern“ zu berücksichtigen und wären im Sinne der bisherigen Praxis die Ein- und Auszahlungen aus dem Finanzierungshaushalt zugrunde zu legen.
  4. Die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips für die Erstellung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses wäre schriftlich zu dokumentieren.
  5. Eine Richtlinie für die Vergabe von Heimplätzen an pflegebedürftige Personen wäre zeitnah zu beschließen; in der Folge wären die Vorgaben umzusetzen.
pdf Datei: 
2,225.0 KB
Umfang: 
44 Seiten

Bericht: Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal

Der Rechnungshof überprüfte von September 2024 bis Dezember 2024 den Gemeindeverband Soziale Dienste Stanzertal. Prüfungsziel war insbesondere die Beurteilung seiner Organisation, Leistungen, finanziellen Lage und Personalausstattung. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2023, der Rechnungshof bezog auch aktuelle Entwicklungen bis einschließlich Februar 2025 in die Gebarungsüber­prüfung mit ein. Der Prüfungsgegenstand wurde mittels einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

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