Rechnungshof prüfte den Gemeindeverband Musikschule Staatz
Der 1993 gegründete Musikschulverband Staatz war ein Gemeindeverband aus 15 Gemeinden im nördlichen Weinviertel. Im Schuljahr 2022/23 besuchten nach Angaben des Landes Niederösterreich 968 Schülerinnen und Schüler die Musikschule Staatz, die damit die siebtgrößte von insgesamt 126 Musikschulen in Niederösterreich war. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung unterrichteten dort 38 Lehrpersonen.
Verbandsorgane: Mängel festgestellt
Der Rechnungshof überprüfte die Tätigkeit der Verbandsorgane: Die Verbandsversammlung war in neun ihrer 13 Sitzungen mangels ausreichend anwesender Mitglieder nicht beschlussfähig, der Verbandsvorstand in allen 13 Vorstandssitzungen aus demselben Grund. Die Neubestellung des Vorstands war nicht dokumentiert, ebenso wenig die Verlängerung der Bestellung des Schulleiters. Die Organe ignorierten zum Teil die interne Aufgabenverteilung und trafen Entscheidungen, für die sie nicht zuständig waren. Innere Organisationsvorschriften und ein Internes Kontrollsystem fehlten.
Ausgeglichene Gebarung
Der operative Haushalt war im überprüften Zeitraum ausgeglichen; es gab keine Finanzschulden, jedoch kleinere Mängel bei der Rechnungslegung. Der Betrieb der Musikschule wurde aus den Förderungen des Landes Niederösterreich (33 Prozent), den Einnahmen aus Schulgeldern (26 Prozent) und der verbleibende Restbedarf von den Verbandsgemeinden (40 Prozent) finanziert. Die Beiträge der Verbandsgemeinden stiegen im überprüften Zeitraum stärker als die anderen Einnahmequellen. Bei den Schulgeldern vermisste der Rechnungshof eine soziale Staffelung.
Planung erschwert: Keine Strategie
Der Schulleiter war bei der Planung des Angebots der Musikschule eingeschränkt: Einerseits gewährte das Land ein fixes Kontingent an Förderstunden – wurde dieses nicht ausgeschöpft, drohte eine Reduktion und damit weniger Förderung in der Zukunft. Andererseits war der Spielraum durch die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrpersonen begrenzt – Abhilfe konnten hier ausgeliehene Lehrpersonen von anderen Musikschulen schaffen. Vor diesem Hintergrund war es laut Schulleiter jedoch nicht möglich, eine Strategie zu verfolgen. Die Musikschule Staatz rangierte mit dem Umfang ihres Angebots im Vergleich zu Musikschulen in der Region an der oberen Grenze, Blasinstrumente waren dabei überrepräsentiert.
Fehlender Vereinbarungen
Die Musikschule Staatz nutzte für den Unterricht kostenlos Räumlichkeiten der Gemeinden. Mit Volksschulen und einer Mittelschule bestanden Kooperationen, bei denen Lehrpersonen der Musikschule ganze Klassen unterrichteten. Für beides fehlten schriftliche Vereinbarungen.
Zentrale Empfehlungen
- Es wäre sicherzustellen, dass die Beschlüsse in den Sitzungen der Verbandsorgane ordnungsgemäß, entsprechend dem NÖ Gemeindeverbandsgesetz und der Satzung, zustande kommen. Dabei wären die Sitzungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu protokollieren. Vertretungen in der Verbandsversammlung wären durch die Beilage von Vertretungsvollmachten zu dokumentieren.
- Im Rahmen der Kooperationen mit Pflichtschulen wären schriftliche Vereinbarungen abzuschließen, insbesondere zur Art der Kooperation und Kostentragung.
- Das Verhältnis der drei Finanzierungsanteile – Gemeindebeiträge, Förderungen des Landes Niederösterreich und Einnahmen aus den Schulgeldern – wäre weiterhin regelmäßig zu bewerten. Bei gleichbleibender Entwicklung wäre eine entsprechende Anpassung der Tarifgestaltung der Schulgelder vorzunehmen.
- In das Tarifsystem des Gemeindeverbands der Musikschule Staatz und Umgebung wären Ermäßigungen für einkommensschwächere Familien aufzunehmen.
- Die Möglichkeit des verstärkten Einsatzes von Leihlehrpersonen wäre zu prüfen; dies im Sinne der Nutzung von Synergien zwischen den Musikschulen sowie einer flexiblen Angebotsplanung.
- pdf Datei:
- 2,246.5 KB
- Umfang:
- 72 Seiten
Bericht: Gemeindeverband Musikschule Staatz
Der Rechnungshof überprüfte von November 2024 bis Jänner 2025 den Gemeindeverband der Musikschule Staatz und Umgebung. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere, die Organisation, die wirtschaftliche Lage, das Personal des Musikschulverbands sowie die Aufsicht zu beurteilen. Der Prüfungsgegenstand wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25 beziehungsweise die Kalenderjahre 2020 bis 2024.