Psychiatrie: Kinder und Jugendliche in sehr hohem Maße unterversorgt

Weltweit verschlechterte sich die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Zuge der COVID-19-Pandemie. Eine zielgerichtete und wirksame Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ist besonders wichtig, um die teils schwerwiegenden persönlichen Auswirkungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten. Die Erkrankungen setzen sich häufig auch im Erwachsenenalter fort und können zu eingeschränkter Erwerbstätigkeit führen. Folgen davon können dauerhafte Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich sein. Strategien dagegen sind in Österreich vorhanden, jedoch fehlt es an der Umsetzung, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kinder- und Jugendpsychiatrie – Versorgungsplanung und Umsetzung“ festhält. So braucht es einen bedarfsgerechten Ausbau der Sozialversicherungsleistungen in der klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Weiters sieht er Handlungsbedarf für eine multiprofessionelle Versorgung in der Abstimmung zwischen der Fachärzteschaft und anderen versorgungsrelevanten Gesundheitsberufen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2023.
Versorgungslage in Österreich
Laut einer Studie der Universität Wien waren 2014 weniger als die Hälfte der psychisch erkrankten Kinder und Jugendlichen in Behandlung. Entsprechende diagnostische und therapeutische Angebote wurden nach der Einführung des Sonderfachs Kinder- und Jugendpsychiatrie im Jahr 2007 zu wenig intensiv und zu spät entwickelt. Sie sind daher nicht ausreichend verfügbar.
So zeigten die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP), das Austrian Institute for Health Technology Assessment sowie die Volksanwaltschaft eine unzureichende Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf. 2023 ging auch der damalige Gesundheitsminister von einem nach wie vor sehr hohen unerfüllten Versorgungsbedarf aus.
Mangelhafte Versorgung in zwölf von 32 Regionen
Nach Einstufung des Gesundheitsministeriums war im Jahr 2022 in mindestens zwölf von 32 Versorgungsregionen von einer mangelhaften ambulanten Versorgung auszugehen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Behandlungstermin bei niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien lag – laut den Ergebnissen von im Jahr 2024 durchgeführten verdeckten Testanrufen im Auftrag der Ärztekammer für Wien – bei 90 Tagen.
Strategiepapiere ohne klare Ziele
Nach Einführung des Sonderfachs Kinder- und Jugendpsychiatrie bekannten sich das Gesundheitsministerium und die Sozialversicherung in Strategiepapieren dazu, die Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlichen verbessern zu wollen.
Die darin vom Ministerium identifizierten Handlungsfelder sind: der rasche Ausbau stationärer Strukturen, die Erhöhung und Ausnutzung der dortigen Ausbildungskapazitäten, die Schaffung neuer Kassenstellen für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Ergänzung zu einer multiprofessionellen Versorgung mit niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten mit kinderspezifischer Ausbildung und multiprofessionellen Einrichtungen sowie die Vernetzung aller Angebote untereinander.
Es fehlten jedoch klare Ziele, Richtwerte und konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Besonders gegen die Unterversorgung beziehungsweise für den Aufbau von Versorgungsstrukturen wäre das notwendig.
Leistungen der Sozialversicherungen bedarfsgerecht ausbauen
Auf diese Mängel reagierte das Gesundheitsministerium mit dem Projekt „Gesund aus der Krise“, um infolge der COVID-19-Pandemie die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch ein kurzfristiges, zeitlich befristetes Versorgungsangebot zu stärken.
Für das Projekt wurden 50,12 Millionen Euro an Förderungen genehmigt. Es war außerhalb der von der Sozialversicherung finanzierten Regelversorgung konzipiert und somit nicht in die Versorgungsplanung eingebunden.
Das Ministerium wollte mit dem Projekt ein niederschwelliges, kostenfreies Angebot schaffen, um rasch auf die gestiegene Nachfrage nach psychosozialer Unterstützung für Kinder und Jugendliche reagieren zu können. Betroffene Kinder und Jugendliche konnten dadurch je 15 klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische oder psychotherapeutische Einheiten kostenfrei beanspruchen.
Der Rechnungshof erkennt die Bemühungen an, bemängelt aber, dass das Gesundheitsministerium damit Leistungen mittels Förderungen aus dem Bundesbudget finanzierte, die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung fielen. Folglich empfiehlt er einen bedarfsgerechten Ausbau der Sozialversicherungsleistungen in der klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Auch angesichts der prekären finanziellen Lage der Österreichischen Gesundheitskasse bleibt der Rechnungshof bei dieser Empfehlung. Denn: Psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen setzen sich häufig auch im Erwachsenenalter fort, können zu eingeschränkter Erwerbstätigkeit führen und dauerhafte Ausgaben im Gesundheits- und Sozialbereich zur Folge haben.
Bessere Abstimmung zwischen versorgungsrelevanten Gesundheitsberufen
Darüber hinaus empfiehlt der Rechnungshof eine bessere Abstimmung zwischen den Fachärztinnen und Fachärzten und anderen versorgungsrelevanten Gesundheitsberufen wie Psychotherapie und klinische Psychologie, Sozial- und Ergotherapie. Dies wäre auch im Sinne der vom Ministerium geplanten multiprofessionellen Versorgung. Weiters wäre eine kinder- und jugendpsychiatrische Spezialisierung für andere Sonderfächer wie Kinder- und Jugendheilkunde sowie Allgemeinmedizin und Familienmedizin zu prüfen. Handlungsbedarf gibt es auch bei den Präventionsangeboten, diese wären etwa in den Schulen auszuweiten.
Presseinformation: Kinder- und Jugendpsychiatrie – Versorgungsplanung und Umsetzung
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- Umfang:
- 94 Seiten
Bericht: Kinder- und Jugendpsychiatrie – Versorgungsplanung und Umsetzung
Der Rechnungshof überprüfte von Februar 2024 bis Juni 2024 das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Gesundheit Österreich GmbH und den Dachverband der Sozialversicherungsträger mit dem Schwerpunkt Versorgungsplanung und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Prüfungsziel war es,
• die Häufigkeit und die Folgen psychischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen,
• die Entwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Österreich,
• die Versorgungsplanung und deren Umsetzung anhand der Versorgungslage sowie
• die im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen 2023 bzw. der Gesundheitsreform 2024 vereinbarten Ziele und Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beurteilen.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2023.
Seine das zuständige Ministerium betreffenden Empfehlungen richtet der Rechnungshof an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zu dem die Gesundheit aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 (BGBl. I 10/2025) seit 1. April 2025 ressortiert.