Rechnungshof veröffentlichte Bericht zur Digitalisierung von Kulturerbe im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans

22. August 2025 – 16,50 Millionen Euro standen zur Verfügung

Bericht des Rechnungshofes - Copyright: Mockup: Farah Zainab Naqvi

Dem für Kultur zuständigen Ministerium standen 16,50 Millionen Euro im Zeitraum 2021 bis 2026 aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan für Anschubinvestitionen im Bereich der Digitalisierung des Kulturerbes zur Verfügung. Davon waren für die Neugestaltung der Plattform „Kulturpool“ 1,50 Millionen Euro und für das Förderprogramm „Kulturerbe digital“ 15,00 Millionen Euro vorgesehen.

Kulturpool

Mit dem Aufkommen digitaler Technologien konnte das Kulturerbe digital erfasst und somit ortsunabhängig sichtbar und erlebbar gemacht werden. Europeana – eine Initiative der EU – entwickelte mit Beiträgen von Museen, Archiven und Galerien eine Plattform, die im November 2008 online ging, und schuf damit einen virtuellen Zugang zu Europas Kulturerbe.

Seit ihren Anfängen unterstützte Österreich diese Initiative mit der Plattform Kulturpool zur Archivierung seines Kulturerbes. Der Kulturpool sammelte Daten von Kulturerbe-Institutionen, pflegte diese in die Europeana ein und war deren Ansprechpartner. Das zuständige Ressort beauftragte 2009 ein externes Unternehmen mit dem Betrieb von Kulturpool. Nach etwa zehn Jahren Betrieb von Kulturpool wurden folgende Probleme identifiziert: der geringe Bekanntheitsgrad der Plattform, die veraltete Website, das Fehlen einer klaren Zielsetzung und die personelle Unterbesetzung.

Im Jahr 2021 startete die Neugestaltung des Kulturpools aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans. Diesen neu gestalteten Kulturpool setzte das Naturhistorische Museum Wien in Form eines Projekts um. Der Kulturpool war jedoch kein abgeschlossenes Projekt, sondern eine darüber hinausgehende digitale Infrastruktur, da ein langfristiges Bestehen der Plattform angestrebt wurde. Dies wäre bei der organisatorischen Verankerung des Kulturpools zu berücksichtigen; entsprechende rechtliche und budgetäre Rahmenbedingungen wären zu schaffen.

Kulturerbe digital

Um für Kulturerbe-Institutionen einen Anreiz zur Digitalisierung ihrer Bestände und zur Einmeldung in die Plattform Kulturpool zu schaffen, implementierte das Ministerium das Förderprogramm Kulturerbe digital. Der Rechnungshof kritisierte, dass bei der geplanten Evaluierung des Förderprogramms qualitative Aspekte der Digitalisierung unbeachtet blieben, etwa Fragen der Qualität der Digitalisate, der Nachhaltigkeit ihrer Bereitstellung und auch der erreichten Zielgruppen.

Zentrale Empfehlungen

  1. Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: Aufbauend auf der adaptierten Strategie Kulturerbe Digital wären Entscheidungen über die rechtlichen, organisatorischen und budgetären Rahmenbedingungen der Plattform Kulturpool herbeizuführen. Dabei wäre der Dienstleistungs- und Infrastrukturcharakter der Plattform Kulturpool zu berücksichtigen.
  2. Beim Förderprogramm Kulturerbe digital wären in das System der Erfolgs- und Wirkungsmessung auch qualitative Aspekte zu integrieren. Dabei wäre auch auf die durch die Plattform Kulturpool erlangten Informationen (etwa Nutzeranalysen und Informationen über die Stakeholder) zurückzugreifen.
  3. Naturhistorisches Museum Wien: Eine an den identifizierten Zielgruppen orientierte Analyse der Nutzung des Kulturpools wäre durchzuführen.
  4. Die Personalbedarfsplanung für den Kulturpool wäre nachhaltig auszurichten und die Dauer der Dienstverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest der Dauer des geltenden Werkvertrags anzupassen.


pdf Datei: 
2,537.9 KB
Umfang: 
60 Seiten

Bericht: Digitalisierung von Kulturerbe im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis August 2024 jene Mittel aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan, die das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in der Folge: Ministerium) und das Naturhistorische Museum Wien für die Digitalisierung des Kulturerbes aufwendeten. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2023.

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