ÖBB-Zuschussverträge wegen Unstimmigkeiten zwischen Ministerien nicht abgeschlossen

09. Mai 2025 – Follow-up-Überprüfung zeigt Handlungsbedarf bei 60 Prozent der ausgewählten Empfehlungen

ÖBB-Anzeigetafel - Copyright: Foto: iStock/BalkansCat

Der Rechnungshof sieht weiterhin Handlungsbedarf bei den Zuschussverträgen zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB. Das zeigt sein heute  veröffentlichter Bericht „Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB; Follow-up-Überprüfung“. Die Prüferinnen und Prüfer beurteilten den Umsetzungsstand ausgewählter Empfehlungen des 2021 veröffentlichten Berichts „Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB“. Geprüft wurden das damalige Klimaschutzministerium, das Finanzministerium, die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft sowie die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH). Es zeigte sich: Bei 60 Prozent der ausgewählten Empfehlungen besteht noch Handlungsbedarf. Besonders die Unstimmigkeiten zwischen den Ministerien zur Ausgestaltung der Zuschussverträge wären zu beheben, damit diese rechtzeitig unterfertigt werden können. Prüfungszeitraum sind die Jahre 2020 bis 2023.

Finanzierung über Zuschussverträge

Der Bund finanziert über Zuschussverträge jene Kosten des Betriebs und der Bereitstellung sowie der Instandhaltung, der Planung und des Baus der Schieneninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG, die die ÖBB-Infrastruktur AG nicht durch Erlöse finanzieren kann. Von 2019 bis 2023 beliefen sich diese Zuschüsse in Summe auf 12,054 Milliarden Euro.

In den Rahmenplänen der ÖBB-Infrastruktur AG sind jeweils die für die nächsten sechs Jahre geplanten Investitionen und Instandhaltungen aufgelistet. Sie bilden die Grundlage für die Zuschussverträge. Gemäß Bundesbahngesetz hat die ÖBB-Infrastruktur AG jährlich einen Rahmenplan – rollierend für die kommenden sechs Jahre – zu erstellen. Die Zuschussverträge haben ebenfalls eine sechsjährige Laufzeit, sie sind jährlich um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen sechsjährigen Zeitraum anzupassen. Vertragspartner sind die ÖBB-Infrastruktur AG und für den Bund das nunmehrige Innovationsministerium (vormals das Klimaschutzministerium). Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung des Finanzministeriums.

In der Vergangenheit ergaben sich Überschüsse, da die ÖBB-Infrastruktur AG weniger ausgab als geplant. Diese blieben bei der ÖBB-Infrastruktur AG und wurden als Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund ausgewiesen. Ende 2019 hatten diese Verbindlichkeiten rund 1,147 Milliarden Euro erreicht. Nach einer Rechnungshofkritik und -empfehlung zahlte die ÖBB-Infrastruktur AG von 2020 bis 2023 insgesamt 1,960 Milliarden Euro zurück.

Verspätete Vertragsunterzeichnungen

Zur Zeit der Rechnungshofprüfung lagen weder für 2023 bis 2028 noch für 2024 bis 2029 unterzeichnete Zuschussverträge vor. Wegen Unstimmigkeiten zwischen dem vormaligen Klimaschutzministerium und dem Finanzministerium wurden diese nur für die Periode 2022 bis 2027 abgeschlossen. Offene Fragen bestanden für die Ministerien darüber, welche Unterlagen dafür wann zu liefern wären.

Der Rechnungshof bekräftigt seine Empfehlung an das nunmehrige Innovationsministerium und das Finanzministerium: Die Gründe für die verspäteten Vertragsunterzeichnungen sind zu beheben, soweit sie in ihrem Einflussbereich liegen.

Planungssicherheit bei Zuschüssen

Nach der Finalisierung des letztgültigen Mittelfristplans der ÖBB-Infrastruktur AG zeigte sich, dass die im Bundesfinanzrahmengesetz 2024 bis 2027 vorgesehenen Zuschusswerte nicht ausreichten, um den in der Mittelfristplanung der ÖBB-Infrastruktur AG für den Zeitraum 2024 bis 2029 ermittelten Zuschussbedarf abzudecken.

Der Rechnungshof empfiehlt daher dem nunmehrigen Innovationsministerium, die finanzielle Planungssicherheit für die ÖBB-Infrastruktur AG zu gewährleisten. Weiters wäre darüber das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herzustellen.

Zudem soll geprüft werden, in welcher Form wirksame Anreize zur Senkung der Kosten und folglich des Entgelts für die Fahrwegbereitstellung durch die ÖBB-Infrastruktur AG in die Zuschussverträge aufgenommen werden könnten.

Erwartete Einsparungen durch Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH

Das Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG machte 88 Prozent des österreichischen Eisenbahnnetzes aus; 90 Prozent mit der Integration der Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB).

Von der Integration erwartete sich das vormalige Klimaschutzministerium durch Synergieeffekte eine Entlastung des Bundeshaushalts von 201,8 Millionen Euro zwischen 2024 und 2027. In dessen Berechnung waren jedoch die Finanzierung der Investitionen in die GKB-Infrastruktur, die auf die ÖBB-Infrastruktur AG überging, nicht berücksichtigt. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 sah der Rahmenplan 2024 bis 2029 Investitionen in der Höhe von 423,70 Millionen Euro vor, die über Annuitäten zu finanzieren wären.

Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass – mangels Zuschussverträgen für die Rahmenplanperiode 2024 bis 2029 – die Finanzierung der Investitionen für Streckenattraktivierungen infolge der Integration der neu hinzukommenden Infrastruktur nicht sichergestellt ist.

Handlungsbedarf bei 60 Prozent der überprüften Empfehlungen

Das Klimaschutzministerium setzte von 14 überprüften Empfehlungen sechs ganz, sieben teilweise und eine nicht um. Das Finanzministerium setzte von drei überprüften Empfehlungen eine ganz, eine teilweise und eine nicht um. Bei der nicht umgesetzten Empfehlung handelt es sich jeweils um die Behebung der Gründe für die verspäteten Vertragsunterzeichnungen. Die Zuschussverträge wären rechtzeitig – vor ihrem Geltungszeitraum – zu unterfertigen.

Presseinformation: Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB; Follow-up-Überprüfung

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84 Seiten

Bericht: Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2023 bis April 2024 das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (in der Folge: Klimaschutzministerium), das Bundesministerium für Finanzen (in der Folge: Finanz­ ministerium), die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft sowie die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH), um den Stand der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Zuschussverträge der Schieneninfrastruktur der ÖBB“ (Reihe Bund 2021/38) zu beurteilen.
Darüber hinaus beurteilte der Rechnungshof auch die Implikationen der Eingliederung der Schieneninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH in die ÖBB- Infrastruktur Aktiengesellschaft in Hinblick auf die Zuschussverträge.
Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle BGBl. I 10/2025, in Kraft seit 1. April 2025, ressortierten die Angelegenheiten der Schieneninfrastruktur zum Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Jene Empfehlungen, die aus Feststellungen zum Klimaschutzministerium resultieren, richtet der Rechnungshof daher an das nunmehr zuständige Bundesministerium.

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