Kinder- und Jugendhilfe: Anzahl der Gefährdungsabklärungen um mehr als ein Fünftel gestiegen

29. August 2025 - Große Unterschiede zwischen den Ländern Burgenland und Steiermark

Gruppe von Teenagern - Copyright: Foto: iStock/StockPlanets

Die Kinder- und Jugendhilfe ist mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland und in der Steiermark“ fest. Einerseits stieg die Anzahl der Gefährdungsabklärungen (Überprüfung des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung) von 2018 bis 2022 österreichweit um rund 23 Prozent. Sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Probleme von Kindern und Jugendlichen nahmen zu. Andererseits besteht ein Fachkräftemangel im Sozialbereich. Außerdem stellt der Rechnungshof fest: Die Gestaltung des Angebots entsprach nicht immer dem Bedarf. So gab es 2022 in der Steiermark 837 bewilligte Plätze in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, aber 1.244 zu betreuende Personen. Eine Reform der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für strittige Kindesabnahmen ist seit 2015 ausständig. Der überprüfte Zeitraum waren die Jahre 2018 bis 2023.

Die Kinder- und Jugendhilfe dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung ihrer angemessenen Entfaltung und Entwicklung. Dabei prüfen die Länder etwaige Gefährdungen des Kindeswohls und entscheiden über Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung oder der Vollen Erziehung, das heißt Unterbringung außerhalb der Familie. Die Anzahl der eingeleiteten Gefährdungsabklärungen stieg von 2018 bis 2022 österreichweit um rund 8.600 Fälle oder rund 23 Prozent. 2022 wurden 46.995 Gefährdungsabklärungen durchgeführt.

Volle Erziehung: Großer Unterschied zwischen dem Burgenland und der Steiermark

Rund 56.000 Kinder und Jugendliche wurden im Jahr 2022 österreichweit von der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Rund 13.100 von ihnen wurden in Voller Erziehung betreut; davon waren rund 8.000 in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und rund 5.100 bei Pflegepersonen untergebracht.

Die Gesamtanzahl der betreuten unter 21-Jährigen in Voller Erziehung in Österreich war mit rund 15.300 Personen von 2018 bis 2022 relativ konstant. Wie viele Kinder und Jugendliche in Voller Erziehung untergebracht waren, unterschied sich zwischen den Ländern stark. Im Burgenland stieg die Anzahl der Kinder in Voller Erziehung um 17 Prozent auf 492 Personen im Jahr 2022; in der Steiermark ging sie im gleichen Zeitraum um knapp zehn Prozent auf 2.064 Personen zurück. Der Rechnungshof schließt nicht aus, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern auch auf ein unterschiedliches Vorgehen der Kinder- und Jugendhilfe, ein unterschiedliches Meldeverhalten von Schulen, Spitälern und der Polizei oder ein unterschiedliches Angebot an alternativen Betreuungsformen zurückzuführen sind.

Das Burgenland versorgte im überprüften Zeitraum einen höheren Anteil der Kinder und Jugendlichen in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als die Steiermark, die Steiermark hatte dagegen einen höheren Anteil der Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien. Betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche bei Pflegepersonen unterzubringen, beurteilt der Rechnungshof als wichtige Ergänzung zu stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

Weil es in der Steiermark deutlich weniger Plätze als zu versorgende Kinder und Jugendliche in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gab, mussten diese teilweise in anderen Ländern untergebracht werden. 2022 gab es in der Steiermark 837 bewilligte Plätze, aber 1.244 betreute Personen.

Ausgaben bei rund 750 Millionen Euro österreichweit im Jahr 2022

Österreichweit lagen die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe, abzüglich Kostenersätzen, im Jahr 2022 bei rund 750 Millionen Euro. Rund zwei Drittel der Ausgaben beziehungsweise rund 506 Millionen Euro entfielen auf die Unterbringung in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Die stationäre Unterbringung kostete im Burgenland und in der Steiermark zwischen 58.000 Euro und 60.000 Euro jährlich. Geringer fallen die Kosten für die Betreuung von Pflegekindern bei Pflegepersonen aus. 2022 lagen diese pro Pflegekind im Burgenland und in der Steiermark bei durchschnittlich 12.000 Euro bis 14.000 Euro jährlich.

Angebot von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen  verbesserungsbedürftig

In beiden Ländern waren die stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen regional sehr ungleichmäßig verteilt. Das erschwerte es, die Kinder und Jugendlichen wohnortnah unterzubringen und damit die sozialen und familiären Kontakte aufrechtzuerhalten. Das Angebot von Krisenplätzen war im überprüften Zeitraum in beiden Ländern gering. Zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung standen im Burgenland 14 Krisenplätze zur Verfügung, in der Steiermark 24. Damit waren es in der Steiermark für eine mehr als viermal so große Anzahl an Kindern und Jugendlichen nicht einmal doppelt so viele Plätze wie im Burgenland.

Struktur des Angebots anpassen

Weder das Burgenland noch die Steiermark hatte spezifische Plätze für Kinder und Jugendliche mit geistigen beziehungsweise körperlichen Beeinträchtigungen. In der Steiermark fehlten Plätze in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Anforderungen zur Gänze. Das Burgenland verfügte nur über vergleichsweise wenig Plätze für Betreutes Wohnen. Der Rechnungshof empfiehlt, die Struktur des Leistungsangebots in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen auf Basis eines Bedarfs- und Entwicklungsplans anzupassen. Dabei wäre die Kombination aus Betreutem Wohnen, sozialpädagogischen Unterbringungsformen, sozialtherapeutischer Betreuung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen zu berücksichtigen.

Ausreichende Ressourcen notwendig

Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist wesentlich, dass insbesondere ausreichende Ressourcen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verfügbar sind. Österreichweite Vorgaben dazu, wie viele Fälle eine Sozialarbeiterin beziehungsweise ein Sozialarbeiter betreuen kann, gibt es nicht. Der Rechnungshof empfiehlt, die Handlungsfähigkeit der Vollziehung der Kinder- und Jugendhilfe mit genügend Personal sicherzustellen. Zudem verfügte weder das Burgenland noch die Steiermark über eine geeignete IT-Unterstützung. Das erschwerte die Auswertung über Bearbeitungsschritte, Fallzahlen und Leistungsdetails sowie deren Steuerung durch die Länder.

In Hinblick auf die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder stellt der Rechnungshof fest: Sie stand hinsichtlich Leistungsniveau und Vergütung in einem Spannungsfeld zwischen Grundversorgung und Kinder- und Jugendhilfe. Das Land Steiermark gewährte zur Versorgung von mündigen unbegleiteten minderjährigen Fremden hauptsächlich Leistungen der Grundversorgung, obwohl das Leistungsniveau der Grundversorgung niedriger war als jenes der Kinder- und Jugendhilfe. Das Burgenland verpflichtete die Vertragspartner zu Leistungen entsprechend der Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder- und Jugendhilfe ist Ländersache

Bis 2019 regelte das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 als Grundsatzgesetz österreichweit einheitliche Standards und Verfahren in der Kinder- und Jugendhilfe. Es wurde durch neun Ausführungsgesetze der Länder umgesetzt. Im Jahr 2019 beendete der Verfassungsgesetzgeber die Grundsatzgesetzgebung des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe. Seither sind ausschließlich die Länder zuständig. Mit der Kompetenzverschiebung zu den Ländern war jedoch ein maßgeblicher Einschnitt in der Entwicklung verbunden.

Strittige Kindesabnahmen: Reform seit 2015 ausständig

Die Rechtslage zur Vorgehensweise bei strittigen Kindesabnahmen wird auf Bundesebene geregelt und sollte seit 2015 reformiert werden. Der Rechnungshof vertritt die Ansicht, dass die Rechtslage zur Kindesabnahme verbesserungsbedürftig ist. Er verweist auf die mitunter langen Verfahrensdauern, mangelnde Transparenz für Obsorgeberechtigte sowie Spannungen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Obsorgeberechtigten.

Presseinformation: Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland und in der Steiermark

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Umfang: 
124 Seiten

Bericht: Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland und in der Steiermark

Ziel der Gebarungsüberprüfung war, die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vollziehung der Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland und in der Steiermark zu beurteilen. Schwerpunkte waren die Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Vorgehensweise zur Gefährdungsabklärung, die Organisation der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Rahmenbedingungen für Pflegepersonen sowie die Unterstützung der Erziehung und die Verwaltungsstrukturen der beiden Länder. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2023.

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