KELAG hatte bei Tariferhöhungen 2023 Handlungsspielraum

05. September 2025 – Ergebnis stieg 2023 markant

Stromzähler - Copyright: Foto: iStock/Arams Photography

Der Rechnungshof überprüfte auf Verlangen von Kärntner FPÖ-Landtags­abgeordneten die Stromtarifgestaltung der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. Hintergrund war die Erhöhung von Stromtarifen der KELAG infolge von Verwerfungen auf dem Strommarkt ab dem Herbst 2021. Denn diese führten zu einem starken Anstieg der Strom-Großhandelspreise am Terminmarkt, die im August 2022 ihren Höchststand erreichten. In seinem heute veröffentlichten Bericht „KELAG“ stellt der Rechnungshof fest, dass die KELAG die Bestandskundentarife – im Vergleich zu anderen Landesenergieversorgern – später und in geringerem Ausmaß erhöhte. Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Tarifänderungen waren nachvollziehbar. Bei der Gestaltung der Tarife bestanden in Hinblick auf die positiven Ergebnisse im Jahr 2023 jedoch gewisse Handlungsspielräume. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2023.

Ergebnis 2023 stieg markant

Das Ergebnis vor Steuern verzeichnete 2023 einen markanten Anstieg im Vergleich zu 2020: um über 300 Prozent auf 443 Millionen Euro. Die Ursachen lagen vor allem in den deutlichen Ergebnissteigerungen in den Geschäftsfeldern Erzeugung und Energiehandel sowie in der Gewinnausschüttung der VERBUND Hydro Power GmbH von 130 Millionen Euro im Jahr 2023.

Die Umsatzerlöse stiegen im Zeitraum 2020 bis 2023 von rund 981,36 Millionen Euro auf 3,322 Milliarden Euro. Das war auf den Verkauf der Stromerzeugungsmengen am Großhandelsmarkt zu gestiegenen Preisen und auf die gute Wasserführung der Kraftwerke im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Stromtariferhöhung des Jahres 2023 trug mit 16 Millionen Euro in geringem Ausmaß – sieben Prozent – zur Umsatzsteigerung des Strombereichs bei.

Stromtariferhöhungen

Die KELAG erhöhte den Haupttarif für Bestandskunden im Kärntner Netz – den Tarif mit den meisten Kunden – zunächst mit April 2022 um 45,5 Prozent auf 10,87 Cent pro Kilowattstunde und danach mit August 2023 auf 15,51 Cent pro Kilowattstunde (plus 42,7 Prozent). Mit 1. April 2024 senkte sie ihn wieder auf 13,90 Cent pro Kilowattstunde (minus 10,4 Prozent). Die KELAG zog aufgrund ihrer branchenüblichen Beschaffung und Vermarktung am Großhandelsmarkt die Großhandelspreise als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung der Tarife heran, ohne die Kosten der Eigenerzeugung zu berücksichtigen. Sie erhöhte die Tarife verglichen mit anderen Landesenergieversorgern später und zählte auch zu den günstigeren Anbietern.

Aus Sicht des Rechnungshofes bestand jedoch im Jahr 2023 für die KELAG ein Handlungsspielraum bei der Tarifgestaltung, weil ein höheres Gesamtergebnis im Segment Energie erwirtschaftet werden konnte. Zudem weist der Rechnungshof darauf hin, dass der Vorstand im Geschäftsfeld Vertrieb in den Jahren 2021 und 2022 auf kostendeckende Stromtariferhöhungen für Bestandskunden verzichtete. Somit nutzte der Vorstand bereits in diesem Zeitraum einen Spielraum bei der Stromtarifgestaltung.

Das Land Kärnten hält 51 Prozent an der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH, die zu 51,07 Prozent an der KELAG beteiligt ist, und kann damit beherr­schenden Einfluss auf die KELAG ausüben. Laut Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 sollen Energieversorger nach den Grundsätzen einer „sicheren, kostengünstigen, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes“ agieren. Die KELAG und das Land Kärnten sollen diese Grundsätze als Unternehmensziel der KELAG verankern, beispielsweise in der Satzung oder im Unternehmensleitbild, empfiehlt der Rechnungshof.

Klagen zu Stromtariferhöhungen

Die KELAG und andere Energieversorger erhöhten aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise ihre Tarife. Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Erhöhungen führten zu gerichtlichen Klagen. Im überprüften Zeitraum war die KELAG von vier Verbandsklagen betroffen. Diese bargen aufgrund potenzieller Rückzahlungsansprüche der Kundinnen und Kunden ein nennenswertes finanzielles Risiko. Zwei Verfahren endeten jeweils in einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation. Die KELAG zahlte 6,30 Millionen Euro an ihre Kundinnen und Kunden zurück.

Presseinformation: KELAG

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Umfang: 
98 Seiten

Bericht: KELAG

Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2023 bis Juni 2024 auf Verlangen von Abgeordneten des FPÖ-Klubs im Kärntner Landtag die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft sowie das Land Kärnten in seiner Eigentümerfunktion betreffend die Stromtarifgestaltung der KELAG. Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung der rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Geschäftsmodells, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Stromtarifgestaltung im Endkundenbereich und deren Umsetzung, der Entscheidungen der Organe zur Stromtarifgestaltung, der Zahlungsflüsse zwischen KELAG und KNG-Kärnten Netz GmbH und der Bezüge der Vorstände. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023.

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