Durchschnittseinkommen bei den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes 2023 und 2024
Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof die Einkommen bei jenen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Die im Bericht ausgewiesenen Einkommensdaten werden von den Unternehmen und Einrichtungen selbst gemeldet und vom Rechnungshof analysiert und aufbereitet. Für das Jahr 2024 wurden bei 445 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen erhoben. Der Rechnungshof spricht sich im Sinne der Transparenz für eine Reform der Einkommenserhebung aus. Denn derzeit sind Unternehmen der Länder, Unternehmen größerer Gemeinden oder die gesetzlichen beruflichen Vertretungen nicht von der Einkommenserhebung umfasst. Zudem sollten im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten als Grundlage für die Einkommenserhebung herangezogen werden.
Einkommen im Vergleich zum Bundeskanzler
Im Jahr 2024 lagen bei 30 Unternehmen und Einrichtungen die durschnittlichen Bezüge für insgesamt 68 Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung über dem Bezug des Bundeskanzlers – dieser betrug 333.758,60 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Vorstandsbezüge wiesen mit 2.191.200 Euro im Jahr 2024 die Österreichische Post Aktiengesellschaft und mit 1.256.900 Euro die VERBUND AG auf. Beide Unternehmen sind börsenotiert. Der Vergleich der durchschnittlichen Vorstands- und Geschäftsführerbezüge mit dem Bezug des Bundeskanzlers geht auf eine frühere Anregung von Abgeordneten zum Nationalrat im Rechnungshofausschuss zurück.
Vorstand und Geschäftsführung: Einkommen im Durchschnitt 245.100 Euro (2024)
Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes betrugen 234.900 Euro für das Jahr 2023 und 245.100 Euro für 2024. Die Branche mit den höchsten Durchschnittseinkommen im Jahr 2024 auf dieser Ebene war „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 457.700 Euro, gefolgt von der Branche „Verkehr und Lagerei“ mit einem durchschnittlichen Einkommen in der Höhe von 387.000 Euro.
Beschäftigte in Finanz- und Versicherungsbranche am besten bezahlt
Die Beschäftigten der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes erzielten über alle Branchen hinweg ein durchschnittliches Einkommen von 64.300 Euro im Jahr 2023 beziehungsweise 70.000 Euro im Jahr 2024. Damit stiegen die durchschnittlichen Einkommen im betrachteten Zeitraum um 21 Prozent. Die höchsten Durchschnittseinkommen erhielten im Jahr 2024 mit 102.900 Euro die Beschäftigten in der Branche „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ gefolgt von der Branche „Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten“ mit einem durchschnittlichen Einkommen von 96.200 Euro.
Frauenanteil in Geschäftsführung oder Vorstand
Der Frauenanteil im Bereich des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung lag in den Jahren 2023 und 2024 bei 26,0 Prozent beziehungsweise 27,2 Prozent. Im Vergleich dazu betrug der Frauenanteil im Jahr 2022 24,1 Prozent. Bei den Aufsichtsräten lag der Frauenanteil im Jahr 2023 bei 37,7 Prozent und im Jahr 2024 bei 38,8 Prozent. Das stellt gegenüber den Jahren 2021 und 2022 eine Steigerung dar, als der Frauenanteil 35,6 Prozent und 36,2 Prozent betrug.
Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2024 im Durchschnitt über alle Branchen 218.715 Euro: Das waren 85,9 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen, die 254.743 Euro verdienten.
Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Jahr 2024 im Durchschnitt über alle Branchen 4.961 Euro und somit 93,6 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen (5.302 Euro). Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Vergütung der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder hingegen noch bei 97,8 Prozent der durchschnittlichen Vergütung ihrer männlichen Kollegen. Im Jahr 2023 war die durchschnittliche Vergütung der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder erstmals gleich hoch wie die ihrer männlichen Kollegen.
Pensionsleistungen in der Höhe von 617,28 Millionen Euro im Jahr 2024
Im Jahr 2024 betrugen die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige 617,28 Millionen Euro (für 25.106 Personen). Im Jahr 2023 waren dies 573,75 Millionen Euro für 24.932 Personen.
Erhebungsmethode
Das im Bericht dargestellte durchschnittliche Einkommen setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen, den Sonderzahlungen, den Erfolgskomponenten sowie den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen, wobei der Zeitpunkt des Zufließens maßgebend ist, und wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten berechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß.
Reform erforderlich, um Transparenz zu erreichen
Gegenwärtig umfasst die Einkommenserhebung nur öffentliche Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Damit sind beispielsweise Unternehmen der Länder, Unternehmen größerer Gemeinden oder die gesetzlichen beruflichen Vertretungen nicht von der Einkommenserhebung umfasst. Um volle Transparenz hinsichtlich der durchschnittlichen Einkommen des Managements der öffentlichen Wirtschaft – wie auch ursprünglich in Zusammenhang mit dem BezügebegrenzungsBVG intendiert – zu erreichen, ist eine Reform erforderlich. Dazu ist eine klare verfassungsrechtliche Regelung nötig. Hinzu kommt, dass auch die Methodik einer Weiterentwicklung bedarf. Dies gilt umso mehr, wenn man den Anwendungsbereich auf zusätzliche Rechtsträger erstrecken möchte. Die Erhebungsmethode ist durch eine im Jahr 1988 beschlossene Gesetzesgrundlage im Verfassungsrang bestimmt. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wären die vorhandenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten als Berichtsgrundlage heranzuziehen.
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Bericht: Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2023 und 2024