Doppelgleisigkeiten bei Vergabe von Mitteln des Auslandskatastrophenfonds

04. Juli 2025 – Mittelvergabe über Austrian Development Agency einheitlich abwickeln

Eingestürztes Gebäude nach Erdbeben - Copyright: Foto: iStock.com/njmucc

Für unvorhergesehene Katastrophen war ursprünglich der Auslandskatastrophenfonds (AKF) vorgesehen. Ein Großteil des Mitteleinsatzes entfiel jedoch auf bereits bestehende Katastrophen, wie der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Entwicklungszusammenarbeit – Teilbereich Auslandskatastrophenfonds“ festhält. Für diese Katastrophen fehlte eine formell festgelegte Strategie im Außenministerium. Weiters setzte das Ministerium Projekte selbst um, obwohl die Austrian Development Agency (ADA) als dafür zuständige Stelle festgelegt war – dies führte zu Doppelgleisigkeiten bei der Mittelvergabe. Außerdem kritisiert der Rechnungshof die nicht nachvollziehbare Dokumentation über die Entscheidungsgrundlagen zur Vergabe von AKF-Mitteln. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

AKF-Mittel vorwiegend für bereits bestehende andauernde Katastrophen eingesetzt

Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) ist ein Teilbereich der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und wurde durch das Auslandskatastrophenfondsgesetz (AKF-Gesetz) errichtet. Das Außenministerium verwaltet den Fonds. Er finanziert Maßnahmen zur Beseitigung von Katastrophenschäden und zur humanitären Hilfe bei Katastrophenfällen im
Ausland – etwa bei Natur- und Hungerkatastrophen. Laut AKF-Gesetz richten sich dessen Mittel auf Hilfsmaßnahmen bei im Ausland eingetretenen Katastrophenfällen. Nach Eintritt einer Katastrophe sollte die Bundesregierung möglichst rasch auf Hilferufe reagieren, die erforderlichen Schritte koordinieren und den hierfür erforderlichen finanziellen Aufwand festlegen können, so die Intention des Gesetzgebers.

Von 2019 bis 2023 war der AKF mit 15 Millionen Euro bis 77,50 Millionen Euro dotiert. Davon ausgezahlt wurden zwischen 15 Millionen Euro (2019)
und 108,96 Millionen Euro (2022). Obwohl der AKF für unvorhergesehene Katastrophen vorgesehen war, wurden dessen Mittel zwischen 2005 und 2023 lediglich zu 31 Prozent für derartige – also neu eingetretene – Katastrophen eingesetzt. Im Jahr 2022 entfielen etwa 87 Prozent des Mitteleinsatzes auf bereits bestehende andauernde Katastrophen in Empfängerländern wie zum Beispiel Syrien.

Keine formell festgelegte Strategie

Eine Abgrenzung zwischen unvorhergesehenen und andauernden Katastrophen nahm das Außenministerium nicht vor. Außerdem fehlte eine formell festgelegte Strategie, um die Transparenz und Planbarkeit der Mittelverwendung für andauernde Katastrophen zu stärken.

Das Ministerium verwendete die Mittel zum Teil als Zwischenfinanzierung und für zweckungebundene Kernbeiträge – etwa für UN-Organisationen. Zudem flossen Mittel an Organisationen, bei denen das Außenministerium selbst zweifelte, ob sie von der Zweckwidmung des AKF erfasst waren.

Die AKF-Mittel wurden in den vergangenen Jahren massiv erhöht und großteils für andauernde Katastrophen verwendet. Zudem stellte der Rechnungshof kritisch fest, dass die Mittel des AKF lediglich nach informellen, kurz umrissenen Übersichtslisten verteilt wurden. Eine transparente Vergabe der AKF-Mittel und auch eine Planbarkeit für (ursprünglich nicht dafür vorgesehene) andauernde Katastrophen waren daher nicht gegeben. Folglich empfiehlt der Rechnungshof, den Bereich für bereits bestehende, andauernde Katastrophen aus dem AKF herauszulösen und dafür eigens gewidmete Budgetmittel festzulegen.

Mittelvergabe über ADA als einheitliche Abwicklungsstelle durchführen

Die operationellen Maßnahmen werden nach dem Entwicklungszusammenarbeitsgesetz von der Austrian Development Agency (ADA) erarbeitet und abgewickelt. Das Außenministerium betrachtete die ADA als „Implementierungsagentur“ zur Umsetzung der Entscheidungen der Bundesregierung. Dennoch setzte das Ministerium AKF-Projekte auch selbst um, was zu Doppelgleisigkeiten führte.

So wickelte das Außenministerium im Jahr 2021 Projekte in Höhe von rund 31,2 Millionen Euro – 46 Prozent des gesamten AKF-Volumens in diesem Jahr – selbst ab. Der Rechnungshof erachtete dies als nicht zweckmäßig und kritisierte weiters, dass das Außenministerium in drei Fällen Projekte selbst durchführte, obwohl im beschlossenen Ministerratsvortrag ausdrücklich die ADA als umsetzende Stelle festgelegt war.

Laut Stellungnahme des Außenministeriums würden seit Jänner 2023 alle AKF-Mittel im Wege der ADA umgesetzt.

Keine nachvollziehbare Dokumentation bei Erstellung der Ministerratsvorträge

Im Außenministerium lag keine für Dritte nachvollziehbare Dokumentation über die Entscheidungsgrundlagen zur Vergabe von AKF-Mitteln vor. Kritisch sah der Rechnungshof hierbei auch, dass das Ministerium die Abstimmungen, die Ministerratsbeschlüssen zu Entscheidungen über AKF-Mittel vorausgingen, mangelhaft dokumentierte. Außerdem wurden die ADA und ihre Expertise bei der Erstellung und Formulierung der Ministerratsvorträge nicht strukturiert eingebunden.

Der Fall eines AKF-Projekts mit einer slowenischen Nichtregierungsorganisation für Entminungsaktivitäten zeigt, wie relevant die Formulierung der Ministerratsvorträge sowie die darin getroffene Auswahl der Förderempfänger sind: So führte der Umstand, dass die NGO weder eine akkreditierte österreichische Nichtregierungsorganisation noch eine internationale Organisation war, zu vergleichsweise langen Vertragsverhandlungen mit der ADA und schließlich zu monatelangen Verzögerungen bei der Projektabwicklung.
Der Rechnungshof empfiehlt wiederholt, die Expertise der ADA strukturiert und dokumentiert in die Vorbereitung der Ministerratsvorträge einzubeziehen.

Presseinformation: Entwicklungszusammenarbeit – Teilbereich Auslandskatastrophenfonds

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76 Seiten

Bericht: Entwicklungszusammenarbeit – Teilbereich Auslandskatastrophenfonds

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2023 bis Jänner 2024 den Auslandskatastrophenfonds Österreichs als Teil der Entwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und in der Austrian Development Agency. Ziele der Gebarungsüberprüfung waren insbesondere die Darstellung und Beurteilung der Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung, der Entscheidungsprozesse, Abwicklungsverfahren, Zuständigkeiten, Dotierung und Auszahlungen des Auslandskatastrophenfonds sowie der Qualitätskontrolle und des Internen Kontrollsystems.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

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