Deutschlandsberg soll einzelne Beteiligungen auflösen

Der Rechnungshof veröffentlichte heute den Bericht „Stadtgemeinde Deutschlandsberg“. Die Prüfung erfolgte unter anderem aufgrund einer Anregung von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der #zeigenSieauf-Bürgerbeteiligungs-Kampagne des Rechnungshofes. Es zeigte sich: Die Stadtgemeinde hatte im überprüften Zeitraum – den Jahren 2020 bis 2023 – kaum finanziellen Spielraum, um geplante Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Auch war die Stadtgemeinde an sechs Unternehmen unmittelbar beteiligt, wobei es der Rechnungshof für zweckmäßig hält, einzelne Beteiligungen aufzulösen und die Aufgaben, die von ihnen wahrgenommen werden, in die Gemeindeverwaltung wieder einzugliedern. Kritisch sehen die Prüferinnen und Prüfer außerdem den Wirtschafts- und Entwicklungsverein Deutschlandsberg. Damit schuf die Stadtgemeinde eine Parallelstruktur zur Gemeindeverwaltung. Diese wäre aufzulösen, empfiehlt der Rechnungshof. Der Grund: Die Vereinsorgane waren ident mit den Gemeindeorganen, jedoch ohne den Bestimmungen und Kontrollmechanismen der Gemeindeordnung unterworfen zu sein.
Stadtgemeinde Deutschlandsberg soll Haushalt konsolidieren
Um finanzielle Spielräume für notwendige Investitionen zu schaffen und um die ordnungsgemäße Besorgung ihrer Aufgaben sicherzustellen, sollte die Stadtgemeinde den Haushalt konsolidieren. Das empfiehlt der Rechnungshof vor dem Hintergrund, dass die Stadtgemeinde Deutschlandsberg im überprüften Zeitraum kaum finanziellen Spielraum hatte, um geplante Investitionen eigenständig zu finanzieren. Obwohl bereits konkrete Konsolidierungsmaßnahmen umsetzbar waren – etwa Reduzierung diverser Förderungen und Zuschüsse oder Einhebung von Gebühren bei Veranstaltungen –, beschränkten sich die Maßnahmen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg zur Entlastung des Gemeindehaushalts bis Ende 2023 nahezu ausschließlich darauf, Investitionen zu verschieben. Im Jahr 2023 waren dies Investitionen von rund 440.000 Euro, beispielsweise im Bereich der Straßenbeleuchtung. Laut Voranschlag 2024 und dem mittelfristigen Finanzplan 2025 bis 2028 werden die Fehlbeträge in der operativen Gebarung des Finanzierungshaushalts von rund 300.000 Euro im Jahr 2024 um fast das 12-Fache auf 3,83 Millionen Euro (2028) steigen. Die Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts war nicht zu erwarten.
Beteiligungen in Gemeindeverwaltung wieder eingliedern
In Bezug auf die Mehrheitsbeteiligungen der Stadtgemeinde hält der Rechnungshof fest, dass die überwiegende Geschäftstätigkeit die Vermietung und Verpachtung von Immobilien war, die dem Gemeindevermögen zurechenbar sind. Nach Ansicht des Rechnungshofes kann die Stadtverwaltung diese Leistungen auch direkt bewältigen. Er empfiehlt, das Beteiligungsportfolio kritisch zu überdenken und einzelne Beteiligungen aufzulösen und in die Gemeindeverwaltung wieder einzugliedern, beispielsweise die Technologiezentrum Deutschlandsberg GmbH (TZD GmbH). Die TZD GmbH konnte in den Jahren 2020 bis 2022 lediglich durch Subventionen der Stadtgemeinde positive Betriebsergebnisse erzielen.
Die TZD GmbH war neben der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten eines Büro- und Geschäftsgebäudes auch für die Organisation und den Verkauf des „Deutschlandsberg Einkaufsgutscheins“ zuständig. Dieser Gutschein wurde zur Belebung der regionalen Wirtschaft eingeführt, der Zweck wurde jedoch nicht erreicht. So profitierten überwiegend überregional tätige Handelsketten.
Parallelstruktur beim Wirtschafts- und Entwicklungsverein Deutschlandsberg
Beim Wirtschafts- und Entwicklungsverein Deutschlandsberg (WEV) ortet der Rechnungshof eine Parallelstruktur zur Gemeindeverwaltung, und diese gilt es aufzulösen. Die mit der Förderung der Wirtschaft und Entwicklung der Infrastruktur in Deutschlandsberg verbundenen Aufgaben – so der Vereinszweck – wären von der Stadtgemeinde selbst zu erbringen, lautet die Empfehlung. Die Vereinsmitglieder waren im überprüften Zeitraum sämtliche Gemeinderatsmitglieder und auch das Leitungsorgan des WEV entsprach dem Gemeindevorstand der Stadtgemeinde Deutschlandsberg. Der WEV war auch zu 29 Prozent an der TZD GmbH beteiligt.
Befangenheitsprobleme durch Doppelfunktion
Geschäftsführer der TZD GmbH waren im überprüften Zeitraum der Bürgermeister sowie der stellvertretende Stadtamtsdirektor. In seinen Funktionen als Bürgermeister und Obmann des WEV nahm der Bürgermeister auch die Eigentümervertretung der Gemeinde und des Vereins in der TZD GmbH wahr. Er war somit Geschäftsführer und Eigentümervertreter in Personalunion. Der Rechnungshof kritisiert diese Kumulierung des Amtes des Bürgermeisters mit der Geschäftsführung in der TZD GmbH, weil er die Interessen der Stadtgemeinde und jene der Gesellschaft zu vertreten hatte und sich daraus Befangenheitsprobleme ergeben.
Mängel bei Liegenschaftstransaktionen festgestellt
Bei der Überprüfung der Liegenschaftsverwaltung und einzelner Liegenschaftstransaktionen stellte der Rechnungshof Mängel dahingehend fest, dass Immobilien- und Risikobewertungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen fehlten, die Stadtgemeinde private Liegenschaftstransaktionen vorfinanzierte und die Stadtgemeinde Risiken für Private ohne Abgeltung übernahm. Der Rechnungshof empfiehlt, eine Liegenschaftsstrategie zu entwickeln. Auch die Liegenschaftsverwaltung sollte neu strukturiert werden.
Presseinformation: Stadtgemeinde Deutschlandsberg
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- Umfang:
- 96 Seiten
Bericht: Stadtgemeinde Deutschlandsberg
Der Rechnungshof überprüfte die Gebarung der Stadtgemeinde Deutschlandsberg. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der finanziellen Lage der Stadtgemeinde, der Zweckmäßigkeit der städtischen Mehrheitsbeteiligungen sowie der Liegenschaftstransaktionen der Stadtgemeinde. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2023.