Bundesrechnungsabschluss 2024: Reformen in finanzierungsintensiven Bereichen unabdingbar

Der Bundeshaushalt verzeichnete im Jahr 2024 mit minus 13,755 Milliarden Euro erneut ein hohes negatives Nettoergebnis. Das fünfte Jahr in Folge stiegen auch die Finanzschulden des Bundes deutlich an: auf 299,252 Milliarden Euro beziehungsweise 62,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Gründe für den gestiegenen Finanzierungsbedarf: die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krisen (COVID-19-Pandemie, Teuerung) und zur Stützung der Konjunktur, der gestiegene Zinsaufwand für die Finanzschulden seit 2023 sowie die deutlich höheren Auszahlungen für Pensionen und Gehälter. Das geht aus dem Bundesrechnungsabschluss 2024 hervor, den der Rechnungshof heute veröffentlichte. Ein sorgsamer Staat sollte treffsichere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen nicht ohne Gegenfinanzierung setzen. Vor diesem Hintergrund besteht Handlungsbedarf zur Wiedergewinnung der haushaltspolitischen Balance und Aktionsfähigkeit, mahnt der Rechnungshof ein. Aufgrund des gesamtstaatlichen Defizits, das mit minus 4,7 Prozent des BIP 2024 höher ausfiel als prognostiziert, sind Reformen aus Sicht des Rechnungshofes unabdingbar.
Die Ausgangslage: Im Finanzjahr 2024 verzeichnete die heimische Wirtschaft das zweite Jahr in Folge einen Wachstumsrückgang und das fünfte Jahr in Folge ein schwieriges konjunkturelles Umfeld. Das heimische BIP ging real um minus 1,2 Prozent zurück. Die Inflation war mit 2,9 Prozent weit geringer als im Vorjahr und näherte sich langsam an den Zielwert der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent an.
Finanzschulden des Bundes stiegen auf 299,252 Milliarden Euro

Seit 2019 stiegen die Finanzschulden des Bundes um 43,3 Prozent oder 90,484 Milliarden Euro auf 299,252 Milliarden Euro an. Insgesamt wurden 2024 66,332 Milliarden Euro an Schulden neu aufgenommen. Der Anteil der Schuldaufnahmen zur Abdeckung der Defizite stieg 2024 wieder deutlich an. Die Aufwendungen aus Zinsen für Finanzschulden und die sonstigen Finanzaufwendungen stiegen 2024 auf 5,106 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund weist der Rechnungshof auf die Wichtigkeit einer nachhaltigen Budgetpolitik hin. Für die zukünftigen Aufgaben, die der Staat zu bewältigen hat, müssen fiskalische Spielräume wieder geschaffen werden. Ein sorgsamer Staat sollte treffsichere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen nicht ohne Gegenfinanzierung setzen. Daher besteht Handlungsbedarf zur Wiedergewinnung der haushaltspolitischen Balance und Aktionsfähigkeit. Auch der Staat muss seine Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen.
Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pensionen, Pflege, Bildung notwendig
Das gesamtstaatliche Defizit 2024 fiel deutlich höher aus als zuvor vom Finanzministerium kommuniziert beziehungsweise von Wirtschaftsforschern erwartet. Es betrug 2024 minus 4,7 Prozent des BIP, der öffentliche Schuldenstand betrug 81,8 Prozent des BIP. Prognosen gehen davon aus, dass der öffentliche Schuldenstand gemessen an der Wirtschaftsleistung bis 2028 einen historischen Höchststand erreichen und danach nahezu gleichbleiben wird. Das gesamtstaatliche Defizit bleibt demnach auch 2025 und 2026 deutlich über 4 Prozent. Im Juni 2025 empfahl die Europäische Kommission, ein Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten.

Aus Sicht des Rechnungshofes sind daher Reformen in den finanzierungsintensiven Bereichen Gesundheit, Pensionen, Pflege und Bildung unabdingbar. Es sind neue Steuerungsmechanismen für die Versorgungssicherheit mit Energie zu leistbaren Preisen und für den Bereich der Digitalisierung zu entwickeln. Auch ist zu überprüfen, ob die Förderungen des Staates zielgerichtet und zweckmäßig sind.
Im Rahmen einer Föderalismusreform gilt es im Besonderen, bei neuen Herausforderungen die jeweilige Regulierungs- und Vollzugskompetenz zweckmäßig und eindeutig festzulegen. Eindeutige Aufgabenzuordnungen verringern Schnittstellenprobleme.
Fiskalpolitische Maßnahmen brauchen künftig eine nachvollziehbare Gegenfinanzierung. Die Maßnahmen müssen alle Ebenen des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, ausgegliederte Einheiten und Sozialversicherungsträger) einbeziehen und den Kriterien der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. In diesem Sinne wären auch die nationalen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 anzupassen. Im Hinblick auf die budgetären Folgen ist es wichtig, dass die Maßnahmen wachstums- und konjunkturstabilisierend wirken.
Erneut hohes negatives Nettoergebnis
Der Bundeshaushalt verzeichnete mit minus 13,755 Milliarden Euro ein hohes negatives Nettoergebnis. Die Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 6,871 Milliarden Euro auf 105,574 Milliarden Euro an. Das war vor allem auf höhere Steuereinnahmen infolge des gestiegenen Lohnniveaus und der Inflation zurückzuführen. Die Aufwendungen waren mit 119,330 Milliarden Euro um 9,909 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Den größten Anstieg verzeichnete der Transferaufwand (plus 9,286 Milliarden Euro), darunter insbesondere die Transfers an private Haushalte für den Klimabonus, höhere Förderungen für erneuerbare Energieträger sowie Sanierungen im Gebäudebereich und die Transfers an Sozial- und Pensionsversicherungsträger aufgrund höherer Bundesbeiträge. Das Nettovermögen hatte sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und betrug im Jahr 2024 minus 228,639 Milliarden Euro.
Für Entlastungsmaßnahmen aufgrund der Teuerung waren 2024 ein- und auszahlungsseitig insgesamt 5,766 Milliarden Euro vorgesehen. Die tatsächlichen Auszahlungen betrugen 2,642 Milliarden Euro, 2023 waren es noch 4,122 Milliarden Euro gewesen.
Presseinformation zum Bundesrechnungsabschluss 2024
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