Bildungseinrichtungen der politischen Parteien sollen nicht verbrauchte Fördermittel zurückzahlen

12. September 2025 – Förderung wurde 2024 von 10,50 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro erhöht

12 Millionen Euro Förderung für Bildungseinrichtungen der politischen Parteien - Copyright: Foto: iStock.com/hsvrs

Einmal mehr – wie etwa auch in den Jahren 2019 und 2014  –  hat der Rechnungshof einen Bericht zu den „Bildungseinrichtungen der politischen Parteien“ veröffentlicht. Der Bund förderte die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der Parteien im nun überprüften Zeitraum (2018 bis 2022) mit 10,50 Millionen Euro pro Jahr. Die Politische Akademie (ÖVP), das Dr.-Karl-Renner-Institut (SPÖ), das Freiheitliche Bildungsinstitut (FPÖ) und das NEOS Lab nahmen die Förderung in dieser Zeit durchgängig in Anspruch, FREDA (Die Grünen) und der Bildungsverein – Offene Gesellschaft der Partei „JETZT – Liste Pilz“ – bedingt durch das Ausscheiden der Parteien aus dem Nationalrat – teilweise.

Die ihnen zuerkannten Mittel verbrauchten die sechs Bildungseinrichtungen allerdings nur zum Teil: So stiegen die nicht verbrauchten Mittel zwischen 2018 und 2022 von insgesamt 2,27 Millionen Euro (2018) auf  4,11 Millionen Euro (2022). 2021 betrugen sie 4,96 Millionen Euro. Dennoch wurde die Förderung im Jahr 2024 auf 12,00 Millionen Euro erhöht. Der Rechnungshof empfiehlt, Regelungen zu schaffen, die Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, nicht verbrauchte Fördermittel zurückzuzahlen. Neben den Bildungseinrichtungen überprüfte er die Tätigkeiten des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit der Abwicklung und Kontrolle der Förderungen. Er stellte fest, dass es gesetzwidrig verwendete Mittel nicht zurückforderte.

Nicht verbrauchte Fördermittel

Das Renner Institut verfügte nahezu im gesamten überprüften Zeitraum über die höchsten nicht verbrauchten Fördermittel: 2022 waren das 1,81 Millionen Euro. Nach dem Wiedereinzug der Grünen in den Nationalrat erhöhte sich der Stand der nicht verbrauchten Fördermittel bei FREDA von 1,12 Millionen (2020) auf 1,42 Millionen Euro (2021), im Jahr 2022 lag er bei 787.206 Euro. Beim Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI) stiegen die nicht verbrauchten Fördermittel von 6.362 Euro im Jahr 2018 auf 479.084 Euro im Jahr 2022. Die Politische Akademie verfügte 2022 über nicht verbrauchte Fördermittel von 459.625 Euro, beim NEOS Lab waren es 134.439 Euro. Der Bildungsverein verfügte 2022 – drei Jahre nach Ausscheiden von „JETZT – Liste Pilz“ aus dem Nationalrat  – noch über 443.027 Euro.

Förderung wurde 2024 auf 12 Millionen Euro erhöht

Der Rechnungshof räumt ein, dass es den Bildungseinrichtungen während der COVID-19-Pandemie erschwert war, die Fördermittel widmungsgemäß einzusetzen. Allerdings waren die nicht verbrauchten Fördermittel bei der Politischen Akademie und beim Renner Institut schon von 2017 auf 2018 angestiegen, beim Renner Institut, beim FBI und beim NEOS Lab wiederum von 2018 auf 2019.

Trotz des hohen Standes nicht verbrauchter Fördermittel erhöhte der Bund die Förderung für das Jahr 2024 auf 12,00 Millionen Euro; das waren 14,3 Prozent mehr als 2023 (10,50 Millionen Euro).

Nicht verbrauchte Fördermittel zurückzahlen

Angesichts der Höhe und des deutlichen Anstiegs der nicht verbrauchten Fördermittel stellt der Rechnungshof unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit infrage, inwieweit die Höhe der Fördermittel dem Förderzweck angemessen war. Eine Rückzahlungsverpflichtung der Bildungseinrichtungen besteht nicht. Eine solche würde dazu führen, dass nicht verbrauchte Fördermittel abgebaut werden.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Bundeskanzleramt, klarstellende Regelungen zu schaffen, die die Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, nicht verbrauchte Fördermittel zurückzuzahlen. Davon abzuziehen wären lediglich Rücklagen, die auf konkrete Vorsorgeerfordernisse beschränkt bleiben und betraglich begrenzt sind.

Für Bildungseinrichtungen, die nach Verlust ihrer Förderwürdigkeit aufgrund des Ausscheidens ihrer Fraktion aus dem Nationalrat noch über Fördermittel verfügten, hatte der Rechnungshof bereits im 2019 veröffentlichten Bericht empfohlen, eine Rückzahlungsverpflichtung – nach einer zu bestimmenden Frist – festzulegen. Eine solche war nach wie vor ausständig. 

Bundeskanzleramt soll gesetzwidrig verwendete Mittel zurückfordern

Zuerkannte Fördermittel müssen von den Bildungseinrichtungen im selben Jahr verbraucht werden. Sie dürfen  – mit Ausnahme zweier spezifischer Rücklagen in Höhe von jeweils fünf Prozent der zuerkannten Fördermittel – nicht dauerhaft angelegt werden. Auch in diesem Zusammenhang macht der Rechnungshof erneut auf einen Verbesserungsbedarf aufmerksam. So bildeten das Renner Institut, das FBI, FREDA und das NEOS Lab Rücklagen, die im Publizistikförderungsgesetz 1984 nicht vorgesehen waren. Der Rechnungshof hatte bereits in den Jahren 2014 und 2019 Klarstellungen zu den widersprüchlichen Vorgaben für die Rechnungslegung der Bildungseinrichtungen empfohlen.  Diese waren nach wie vor ausständig.

Zudem unterließ es das Bundeskanzleramt zunächst, aus Fördermitteln gesetzwidrig gebildete Personalrücklagen von insgesamt rund 98.000 Euro von FREDA – nach Einholung einer Stellungnahme – zurückzuverlangen.

Bildungsmaßnahmen und -reisen für Spitzenfunktionäre

Die überprüften Bildungseinrichtungen boten Spitzenfunktionärinnen und Spitzenfunktionären ihrer Parteien Bildungsmaßnahmen an, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten waren. Das ist im limitierten Ausmaß zulässig, jedoch sind mindestens 25 Prozent der Kosten weiterzuverrechnen. Positiv ist: In den Beschlüssen des Renner Instituts, des NEOS Lab und des Bildungsvereins war ein höheres Ausmaß der Weiterverrechnung vorgesehen.

Die Politische Akademie, das Renner Institut, das FBI, FREDA und der Bildungsverein verrechneten die Kosten – wie in den Beschlüssen vorgesehen – weiter; das NEOS-Lab nahm noch während der Prüfung durch den Rechnungshof eine Berichtigung vor.

Eine Ausnahme waren Bildungsreisen des FPÖ-Spitzenfunktionärs Dr. Martin Graf, Abgeordneter zum Nationalrat: Der Rechnungshof kritisiert, dass ihm das FBI in den Jahren 2018 bis 2022 Kosten von insgesamt rund 79.300 Euro für 13 Reisen nach Südamerika – vorwiegend nach Paraguay – ersetzte, ohne den vorgesehenen substanziellen Anteil weiterzuverrechnen. Zudem genehmigte es die Reisen nicht schriftlich vorab. Es konnte daher vorab nicht prüfen, ob die Reisen eine widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel darstellten sowie sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig waren.

Vergütung versus Ehrenamt

Der Rechnungshof hält fest, dass der bis März 2018 tätige Präsident der Politischen Akademie sowie der bis August 2021 tätige Präsident des FBI die Funktion jeweils ehrenamtlich ausübten, während die Nachfolger (Mag.a Bettina Rausch-Amon, MBA, Politische Akademie, beziehungsweise MMMag. Dr. Axel Kassegger, FBI) Vergütungen erhielten. Vergütungen erhielt zudem Michaela Sburny, Präsidentin von FREDA. Hingegen fielen beim Renner Institut, dem NEOS Lab und dem Bildungsverein keine entsprechenden Aufwendungen an.

Presseinformation: Bildungseinrichtungen der politischen Parteien


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156 Seiten

Bericht: Bildungseinrichtungen der politischen Parteien

Der Rechnungshof überprüfte im Bundeskanzleramt und bei den Bildungseinrichtungen – das waren die Politische Akademie der ÖVP, das Dr.-Karl-Renner-Institut der SPÖ, das Freiheitliche Bildungsinstitut der FPÖ, FREDA der Partei „Die Grünen“, das NEOS Lab sowie der Bildungsverein – Offene Gesellschaft der Partei „JETZT – Liste Pilz“ – die Gebarung mit den Mitteln nach dem Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.

Prüfungsziel war es, festzustellen, ob die Fördermittel für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verwendet wurden. Darüber hinaus überprüfte der RH beim Bundeskanzleramt dessen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung und Kontrolle der Förderungen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2022. Soweit erforderlich, nahm der RH auch auf frühere bzw. aktuellere Entwicklungen Bezug.

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