Batterieforschung soll entschieden vorangetrieben werden

Die Batterieentwicklung gilt als Schlüsseltechnologie der Fahrzeug- und Energiewirtschaft. Sie gewinnt vor dem Hintergrund der Klimakrise und der zunehmenden E-Mobilität an Bedeutung. Das jeweils zuständige Ministerium bemühte sich in den letzten 20 Jahren – durch Strategiedokumente und Ausschreibungen –, Fördernehmer aus Forschung und experimenteller Entwicklung zu unterstützen. Insgesamt erachtet der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Batterieforschung“ die Umsetzungen innerhalb der letzten zehn Jahre als „schleppend“. So stützte sich beispielsweise die „nationale Batterieinitiative“ im Wesentlichen auf bereits laufende Förderinstrumente; konkrete Zielvorgaben und Meilensteine lagen nicht vor. Auch die Ergebnisse im Rahmen der europäischen Batterieinitiative „IPCEI European Battery Innovation” blieben hinter den Zielen und Planwerten zurück. Der Rechnungshof überprüfte das damalige Klimaschutzministerium und die Batterieforschung der Austrian Institute of Technology GmbH (AIT GmbH), die zu 50,4 Prozent im Eigentum der Republik steht. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.
Ziele der „nationalen Batterieinitiative“ blieben unklar
Der Fokus der Batterieforschung liegt einerseits auf der Entwicklung von alternativen Materialien für Elektroden und andererseits auf der Entwicklung von Solid-State-Batterien (Festkörperbatterien). Im Jahr 2018 startete das damalige Verkehrsministerium die „nationale Batterieinitiative“. Damit sollte die Förderung zur Batterieforschung und -entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette intensiviert werden. Was der Initiative jedoch fehlte, waren konkrete technologische Ziele oder Meilensteine. Der Rechnungshof empfiehlt dem nunmehr zuständigen Innovationsministerium, im Bereich der Batterieforschung in den Forschungsförderstrategien und -ausschreibungen möglichst konkrete technologische und inhaltliche Zielvorgaben und Meilensteine eigenständig zu definieren. Es kann damit sicherstellen, dass Forschungsaktivitäten in der Batterietechnologie systematisch vorangetrieben werden.
Bis zu 45 Millionen Euro im Rahmen der europäischen Batterieforschungs-Initiative
Österreich nimmt am IPCEI European Battery Innovation teil, bei dem es darum geht, Batterieforschung in Österreich zu unterstützen und eine Wertschöpfungskette im Bereich Batterien zu etablieren. IPCEI (Important Projects of Common European Interest) sind EU-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Am IPCEI European Battery Innovation, das 2021 angelaufen war und bis 2026 projektiert ist, nehmen sechs heimische Unternehmen teil. Das damalige Klimaschutzministerium stellte dafür Beihilfen in Höhe von insgesamt bis zu 45 Millionen Euro bereit. Bis Jänner 2024 wurden 13,07 Millionen Euro ausgezahlt.
Die Ergebnisse blieben bis 2023 hinter den Zielen und Planwerten zurück. Die Verzögerungen waren im Berichtswesen nicht abgebildet. Das Problem: Rückschlüsse auf den tatsächlichen Fortschritt des Projekts konnten unter anderem wegen Unschärfen im Berichtswesen nicht gezogen werden. Ein Beispiel: Die geförderten österreichischen Unternehmen hatten im Jahr 2022 lediglich 10,59 Millionen Euro – statt der geplanten 73,25 Millionen Euro – investiert. Der Grund waren Verzögerungen in den Projekten, etwa wegen Personalrekrutierungs- und Lieferkettenproblemen. Der jährliche Fortschrittsbericht des damaligen Klimaschutzministeriums nahm darauf aber keinen Bezug. Der Rechnungshof empfiehlt, im Rahmen der geplanten Zwischenevaluierung 2025 und der Endevaluierung 2030 besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Programmziele zu legen.
Batterieforschung in der AIT GmbH zu rund 82 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert
Batterieforschung in Österreich findet schwerpunktmäßig durch die AIT GmbH statt. Die Forschungsvorhaben der AIT GmbH sind in drei Kategorien eingeteilt: Leitprojekte, finanziert aus der Basisfinanzierung des Ministeriums, kofinanzierte Projekte (Antragsforschung) aus nationalen und europäischen Fördermitteln und Mitteln des Ministeriums sowie Auftragsforschung, finanziert durch private Mittel.
Insgesamt verfügte die AIT GmbH für Batterieforschung von 2019 bis 2023 über rund 19,96 Millionen Euro. Die Basisfinanzierung des damaligen Klimaschutzministeriums betrug in diesem Zeitraum 9,46 Millionen Euro. Der Anteil der mit privaten Mitteln finanzierten Auftragsforschung im Bereich Batterie betrug von 2019 bis 2023 durchschnittlich 19 Prozent. Er lag damit unter dem Anteil von 30 Prozent, den das Ministerium und die AIT GmbH insgesamt für alle Bereiche vereinbart hatten. Der Rechnungshof empfiehlt der AIT GmbH daher, Projekte der Auftragsforschung verstärkt einzuwerben.
Die Strategieentwicklung und -anpassung innerhalb der AIT GmbH war nachvollziehbar und gewährleistete die Einbindung aller relevanten Stakeholder und aller am Verfahren intern Beteiligten.
Eine weitere Empfehlung an die AIT GmbH betrifft die Forschungsziele: Diese wären ambitioniert zu setzen und konsequent weiterzuverfolgen. Ein zweckmäßiges, vereinfachtes Berichtswesen wäre zu implementieren. Denn ein aussagekräftiges Monitoring zum Forschungs-Output – beispielsweise Publikationen oder Patente – war nur eingeschränkt möglich, weil Ziele und Kennzahlen innerhalb der Strategieperioden geändert wurden.
Presseinformation: Batterieforschung
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- 3,177.7 KB
- Umfang:
- 90 Seiten
Bericht: Batterieforschung
Der Rechnungshof überprüfte von Dezember 2023 bis Juni 2024 den Forschungsschwerpunkt Batterieforschung im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (in der Folge: Klimaschutzministerium) sowie in der Austrian Institute of Technology GmbH. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere die Beurteilung
• des Forschungsumfelds und der Forschungsschwerpunkte des Ministeriums zur
Batterieforschung sowie
• der Finanzierung, der Forschungsprojekte, der Personalsituation sowie der Strategien
und Ziele des Bereichs Batterieforschung in der Austrian Institute of Technology
GmbH.
Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.
Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle BGBl. I 10/2025, in Kraft seit 1. April 2025, ressortieren die Angelegenheiten der Batterieforschung zum Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Jene Empfehlungen, die aus Feststellungen zum Klimaschutzministerium resultieren, richtet der RH daher an das nunmehr zuständige Bundesministerium.