Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen
Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.
Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit
Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre
Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.
87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter.
56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.
Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.
Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt
Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.
Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.
Weitreichende Reform notwendig
Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.
Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen
Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.
Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.
Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.
Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen
Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.
Presseinformation: Altersteilzeit
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- 96 Seiten
Bericht: Altersteilzeit
Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.