Wer soll Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten?

Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 05. Februar 2024 werden Vorschläge per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram, via Facebook oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.
Der Hintergrund für diese Initiative: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Die Präsidentin des Rechnungshofes hat dann Einrichtungen, die „mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten.
15.343,22 Euro sind weiterzuleiten
Für das Jahr 2023 stehen insgesamt 15.343,22 Euro an unzulässigen Spenden zur Weiterleitung zur Verfügung. Diese Summe setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:
- Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hatte in seiner Entscheidung vom 17. Jänner 2023 ein von einer Fraktion im Europaparlament im Jahr 2020 finanziertes Inserat als Sachspende an NEOS qualifiziert. Im Jahr 2021 schaltete diese Fraktion zwei weitere vergleichbare Inserate; aufgrund der Spendenbegrenzung pro Jahr und Spenderin beziehungsweise Spender (7.719,08 Euro im Jahr 2021) überwiesen die NEOS im Jahr 2023 den darüber hinausgehenden Betrag von 14.320,42 Euro an den Rechnungshof.
- Bei der Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2021 der NEOS stellte sich heraus, dass im Rahmen von Sachspenden an die NEOS ebenfalls die jährlich zulässige Spendengrenze pro Spender überschritten worden war. Die Partei leitete den Überschreitungsbetrag von 85,02 Euro an den Rechnungshof weiter.
- Die SPÖ meldete dem Rechnungshof mit der Spendenmeldung für das dritte Quartal 2023 eine Sachspende eines im Inland ansässigen Unternehmens in Höhe von 1.437,78 Euro. Der wirtschaftliche Eigentümer dieses Unternehmens hat jedoch seinen Sitz in den Niederlanden. Da Parteien keine im Einzelfall 500 Euro übersteigende Spenden von juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer annehmen dürfen, überwies die SPÖ 937,78 Euro an den Rechnungshof.
So läuft die Weitergabe ab
Das Parteiengesetz sieht keine genaueren Richtlinien zur Vorgangsweise vor, wie die Weiterleitung von unzulässigen Spenden erfolgen soll. Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker hat daher entschieden, folgenden Weg zu wählen: Die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, Vorschläge zu machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen bedacht werden sollen. Aus diesen Vorschlägen wird eine Liste erstellt. Aus dieser Liste wird per Los ermittelt, welche Organisationen eine Spende erhalten. Die Präsidentin legt Wert darauf, dass es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen, die in Österreich wirken, handelt. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Übersicht: Weitergegebene unzulässige Parteispenden in den Jahren 2020, 2021, 2022