Rechnungshof bemängelt Überbudgetierung der Austrian Business Agency durch das Wirtschaftsministerium

16. Februar 2024 – Mangelnde Aufzeichnungen bei Beratungsprojekten

Der Rechnungshof prüfte die Austrian Business Agency (ABA) mit ihren drei Geschäftsbereichen „Invest in Austria“, „Work in Austria“ und „Film in Austria“. Er stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht „Austrian Business Agency – ABA“ unter anderem eine Überbudgetierung fest: Das Budget der ABA stieg im überprüften Zeitraum um rund 80 Prozent auf 9,08 Millionen Euro im Jahr 2023 an. Doch außer im Jahr 2021 lag der tatsächliche Aufwand der ABA jeweils immer unter dem genehmigten Budget. Aufgrund dieser Überbudgetierungen ist kritisch zu hinterfragen, ob der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit seitens ABA und Wirtschaftsministerium eingehalten wurde. Aufgrund mangelnder Aufzeichnungen konnte die ABA die Qualität und den Umfang der Beratungsprojekte für Betriebsansiedlungen von ausländischen Unternehmen nicht beurteilen. Außerdem: Über tatsächliche Niederlassungen von ausländischen Fachkräften konnte die ABA keine Informationen zur Verfügung stellen. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2022.

Budget um 80 Prozent gestiegen

Die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedlungs– und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) ist unter anderem für die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Österreich zuständig und berät kostenlos internationale Unternehmen und Investoren, die an einer Betriebsansiedlung in Österreich interessiert sind. Sie steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Das Budget der ABA belief sich im Jahr 2018 auf 4,83 Millionen Euro und stieg bis 2023 um rund 80 Prozent an. Im Jahr 2023 betrug das Budget 9,08 Millionen Euro. Außer im Jahr 2021 lag der tatsächliche Aufwand der ABA im überprüften Zeitraum jeweils immer unter dem genehmigten Budget. Das Wirtschaftsministerium leistete im überprüften Zeitraum mehrfach Vorauszahlungen, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigt waren.

Mehrjähriges Marketingkonzept fehlt

Mit „ABA 2025“ erarbeitete die ABA eine Strategie für eine stärker qualitäts­orientierte Neuausrichtung als Standortagentur. Darin enthalten sind auch andere strategische Ziele wie etwa: Imageaufbau für den Wirtschaftsstandort Österreich, die aktive Akquisition ausländischer Unternehmen oder die Unterstützung heimischer Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften im Ausland. Die ABA legte im überprüften Zeitraum in den Jahresplanungen Marketingaktivitäten je Geschäftsbereich fest. Der Standortagentur fehlte ein mehrjähriges, für alle Geschäftsbereiche gültiges Marketingkonzept. Der Rechnungshof verweist in diesem Zusammenhang auf die volkswirtschaftliche Bedeutung internationaler Betriebsansiedlungen in Österreich sowie auf den Bedarf nach qualifizierten Fachkräften. Daher empfiehlt er, ein mehrjähriges, sämtliche Geschäftsbereiche umfassendes Marketingkonzept zu erstellen.

Kooperationen mit den Bundesländern

Bei großen Betriebsansiedlungsprojekten beraten die ABA und das Wirtschaftsministerium mit regionalen Agenturen gemeinsam interessierte Unternehmen. Die ABA konnte jedoch nicht beziffern, bei wie vielen Beratungsprojekten regionale Agenturen in welcher Weise mitbefasst waren. Daher waren konkrete Kooperationsziele nicht ableitbar. Der Rechnungshof empfiehlt der ABA, im elektronischen Kundenmanagementsystem die Kooperationen während Beratungsprojekten systematisch zu erfassen und Auswertungsmöglichkeiten nach qualitativen Kriterien vorzusehen.

Operative Aufgabenerfüllung bei „Invest in Austria“

Im Jahr 2022 realisierte die ABA 358 Beratungsprojekte mit einem geplanten Investitionsvolumen von 490,71 Millionen Euro. Im überprüften Zeitraum erfolgte ein Viertel der Beratungsprojekte der ABA zeitlich nach einer Betriebsansiedlung in Österreich beziehungsweise Firmenbucheintragung.

Leistungen durch Dritte

Die ABA beauftragte im überprüften Zeitraum mehrere externe Vertragspartner, beispielsweise für IT-­Dienstleistungen, Marketingagenden und Konsulenten. Die Auftragssumme lag bei einzelnen Leistungen über 100.000 Euro jährlich. Da die ABA ein öffentlicher Auftraggeber ist, hatte sie das Bundesvergabegesetz anzuwenden. Im überprüften Zeitraum beauftragte sie jedoch Leistungen ohne Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen, wie etwa einer sachkundigen Auftragswertschätzung. Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Beauftragung von Leistungen durch Dritte die Verfahrensart gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen auszuwählen. Außerdem beurteilt der Rechnungshof kritisch, dass Leistungen von Konsulenten nicht transparent nachvollziehbar waren. Die ABA bezahlte teils Erfolgshonorare an Konsulenten, welche alleine aufgrund ihres Vertrags nicht zu honorieren gewesen wären.


Presseinformation: Austrian Business Agency – ABA


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Umfang: 
94 Seiten

Bericht: Austrian Business Agency – ABA

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2022 bis März 2023 die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Prüfungsziel war insbesondere die Beurteilung der strategischen Ausrichtung der Organisation, der Personalentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Effizienz der operativen Tätigkeit sowie der Vernetzung mit nationalen und internationalen Stakeholdern. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2022.

Bericht: Austrian Business Agency – ABA
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