Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) 2021 veröffentlicht

22. März 2024 – Es erfolgen Mitteilungen an den UPTS

Der Rechnungshof hat am heutigen Tag den Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) 2021 veröffentlicht.

Wahlkampfkosten: keine EU-Wahl, keine Nationalratswahl.

Spenden über das gesamte Jahr: 12.999,96 Euro

Zu folgenden Punkten erfolgen Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS):

  • Gemeinderatsklub der FPÖ Graz und Wahlkampfkosten

    In Graz fanden am 26. September 2021 Gemeinderatswahlen statt. Im Umfeld der FPÖ Graz kam es in Folge zu bis heute andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob Parteigelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind vielfältig. Für den Rechnungshof und seine Aufgabe der Kontrolle des Parteiengesetzes ist Folgendes relevant:

    Aufgrund von Medienberichten und dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten ergibt sich der Verdacht, dass der Gemeinderatsklub der FPÖ Graz Wahlkampfkosten (und andere Auslagen) von insgesamt 111.020,59 Euro bezahlt hat, die tatsächlich von der Partei FPÖ Graz (und nicht vom Klub) zu bezahlen gewesen wären.

    Während des Kontrollverfahrens zum Rechenschaftsbericht meldete sich beim Rechnungshof ein Insider, der zahlreiche Unterlagen übermittelte, über glaubwürdige Informationen zur Buchhaltung verfügte und die Vermutung des Rechnungshofes bekräftigte, dass der Gemeinderatsklub Wahlkampfkosten übernommen hat. Name und Funktion des Insiders sind dem Rechnungshof bekannt und werden dem UPTS genannt.

    Der Rechnungshof vertritt zusammengefasst daher die Auffassung, dass der Rechenschaftsbericht 2021 unvollständig ist und Verstöße gegen das Parteiengesetz vorliegen:
    Gemeinderatsklubs dürfen zwar (anders als Parlaments- und Landtagsklubs) an Parteien spenden. Allerdings müssen diese Spenden zum einen im Rechenschaftsbericht angeführt werden. Zum anderen gilt auch für sie die Obergrenze von 7.719,08 Euro pro Spender.

    Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass der Gemeinderatsklub Graz 111.020,59 Euro an Wahlkampfkosten (und anderen Auslagen) übernommen und somit der Partei gespendet hat. Die Spende wurde nicht im Rechenschaftsbericht genannt. Sie wird vom Rechnungshof zudem, weil sie die Spendenobergrenze pro Spender übersteigt, in der Höhe von 103.301,51 Euro als unzulässig bewertet.

    Die FPÖ hat im umfangreichen Stellungnahme-Verfahren zum Rechenschaftsbericht dem Rechnungshof zuletzt im Februar 2024 mitgeteilt, dass die Landespartei FPÖ einen Betrag von 100.000 Euro als Refundierung an die „FPÖ Graz/Gemeinderatsklub“ überwiesen habe. Belege oder Nachweise, dass die Zahlung tatsächlich an den Klub (nicht: an die Partei FPÖ Graz) erfolgte, wurden trotz Aufforderung nicht übermittelt. Der Rechnungshof sieht seinen Verdacht daher nicht entkräftet.

    Es liegt nun am UPTS, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen.

  • „Ist es das wert?“-Kampagne

    Beim UPTS langte eine anonyme Anzeige ein, wonach eine großflächig angelegte Kampagne „Ist es das wert?“ mit der Salzburger FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek vom Landtagsklub der FPÖ finanziert worden sei. Der UPTS wurde nicht tätig, sondern leitete die Anzeige an den Rechnungshof weiter. Der Rechnungshof selbst erhielt diese Anzeige ebenfalls. Nach Recherchen des Rechnungshofes ergibt sich für ihn der Verdacht, dass es sich bei den vorliegenden Inseraten und Kampagnenelementen tatsächlich um keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs, sondern um allgemeine Werbemaßnahmen der FPÖ handelt. Dann wäre es jedoch eine unzulässige Spende.

    Die FPÖ bestreitet dies im Kontrollverfahren und verweist unter anderem darauf, dass Marlene Svazek nicht etwa Abgeordnete zum Nationalrat gewesen sei, sondern Klubobfrau im Salzburger Landtag. Außerdem sei aus „Vorsichtsgründen“ die Finanzierung der Kampagne 50:50 zwischen Partei und Klub aufgeteilt worden.

    Der Rechnungshof teilt die Argumentation nicht. Beispielsweise ging es bei der Kampagne unter anderem auch um Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Ein Zusammenhang mit der Arbeit des Salzburger Landtagsklubs der FPÖ ist da nicht zu erkennen. Auch nicht 50:50.

    Nach einer Berechnung anhand der Inseratentarife geht der Rechnungshof davon aus, dass eine unzulässige Spende in der Höhe von 12.418,06 Euro des Landtagsklubs an die Partei vorliegt. Der UPTS muss entscheiden, ob dieser Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz tatsächlich zutrifft oder nicht.

  • Gesponserte Facebook-Postings des oberösterreichischen Landtagsklubs

    Im Jahr 2021 kam es erneut zu vom oberösterreichischen Landtagsklub der FPÖ gesponserten Facebook-Postings des Klubobmanns Herwig Mahr. Schon in der Vergangenheit vertrat der Rechnungshof die Auffassung, es handle sich dabei um unzulässige Spenden, weil nicht über die Arbeit des Landtagsklubs informiert werde. Der UPTS stellte das Verfahren jedoch aus formalen Gründen ein („zu wenig konkret dargestellt“). Der Rechnungshof erstattet nunmehr eine erneute, detailliertere Meldung zu diesem Sachverhalt an den UPTS. Kurz zusammengefasst legt der Rechnungshof dem UPTS 79 vom Klub finanzierte Werbeanzeigen bei. Versehen sind die Postings zumeist mit dem Logo der FPÖ. Die Begleittexte enthalten keine Information über die Arbeit des Landtagsklubs. Beispielsweise lautet ein vom Klub gesponsertes Posting: „Nehammers Asylpolitik ist gescheitert. Abschiebung krimineller Ausländer vorantreiben!“. Ein Informationsgehalt über die Arbeit eines Landtagsklubs ist nicht erkennbar.

Auffälligkeiten im Kontrollverfahren:

Einblicke des Rechnungshofes in die Unterlagen der Staatsanwaltschaft (Gutachten) legen die Vermutung nahe, dass die Buchhaltung der FPÖ Graz sowie die Buchhaltung des Gemeinderatsklubs FPÖ Graz unvollständig sind. Es gibt Gründe zur Annahme, dass die Partei-Rechnungsprüfer der FPÖ Graz nicht die gesamte Buchhaltung kannten. Vor dem Hintergrund der derzeit andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behält sich der Rechnungshof vor, bei Erkenntnissen aus einem etwaigen gerichtlichen Verfahren weitere Meldungen an den UPTS zu erstatten.

Der Rechnungshof macht jedoch schon jetzt auf eine Neuerung im Parteiengesetz aufmerksam. Für jene Rechenschaftsberichte, die ab dem Herbst 2024 bei ihm einlangen (Rechenschaftsberichte der Parteien 2023), normiert § 5 (8) erstmals, dass sämtliche Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu diesen Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre gesondert aufzubewahren sind. Mit dem neuen Parteiengesetz ist es dem Rechnungshof bei konkreten Anhaltspunkten möglich, bei den Parteien vor Ort zu prüfen, ob sie dieser Verpflichtung nachkommen.


Presseinformation: Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) 2021

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