Follow-up-Berichte des Rechnungshofes

09.07.2021 – Mehr als die Hälfte der Empfehlungen umgesetzt

Der Rechnungshof veröffentlichte heute zwei Follow-up-Berichte: „Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft“. Dabei zeigt sich: Insgesamt wurden 52 Prozent der überprüften Empfehlungen zur Gänze oder teilweise umgesetzt. Allerdings blieben 44 Prozent der überprüften Empfehlungen offen.

Tagesbetreuung: Sommerschule als Angebot in der Ferienzeit

In seinem ursprünglichen Bericht „Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern“ hatte der Rechnungshof dem Bildungsministerium empfohlen, im Zuge der Weiterentwicklung der schulischen Tagesbetreuung Lösungsmöglichkeiten für die Ferienbetreuung auszuarbeiten.
Die Prüferinnen und Prüfer stellen im Follow-up-Bericht fest: Das Bildungsministerium setzte die Empfehlung teilweise um. Denn: Es förderte mit dem Bildungsinvestitionsgesetz 2019 die außerschulische Ferienbetreuung, zur Ferienbetreuung an Schulen konnte das Bildungsministerium dem Rechnungshof jedoch keine Lösungsmöglichkeiten vorlegen. Das Angebot einer Betreuung in der Ferienzeit an allgemeinbildenden Pflichtschulen hing von der Bereitschaft der Schulerhalter ab. Und: Für AHS-Unterstufen war – nach wie vor – keine Betreuung während der Ferienzeit vorgesehen. Um die Betreuung von Schülerinnen und Schülern auch in den Ferien zu ermöglichen, hält der Rechnungshof seine Empfehlung an das Bildungsministerium aufrecht.
Die Prüferinnen und Prüfer berücksichtigen im Follow-up-Bericht auch Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wegen der Pandemie kam es von Mitte März bis Mitte Mai 2020 zur Schließung der Schulen. Mitte März 2020 waren von rund 680.000 Schülerinnen und Schülern 0,5 Prozent in den Schulen anwesend. Mit zunehmender Dauer des ersten Lockdowns erhöhte sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen auf 4,8 Prozent (Mitte Mai 2020).

Anfang Juni 2020 stellte das Bildungsministerium das Konzept für eine zweiwöchige Sommerschule zur Förderung der Unterrichtssprache Deutsch vor. So sollten entstandene Defizite bei Schülerinnen und Schülern aus benachteiligten Gruppen, die von den Schulschließungen besonders betroffen waren, ausgeglichen und ein chancengleicher Einstieg in das neue Schuljahr ermöglicht werden. Der Rechnungshof sieht in der Sommerschule ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch. Zudem schafft dieses Konzept ein Beispiel für die Umsetzung der Empfehlung, im Zuge der Weiterentwicklung der schulischen Tagesbetreuung Lösungsmöglichkeiten für die Ferienbetreuung an Schulen auszuarbeiten. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen dem Bildungsministerium, die Sommerschule als erstes Beispiel für ein schulisches Angebot in der Ferienzeit zu betrachten und dahingehend unter Berücksichtigung einer ganztätigen Betreuung zu evaluieren.
Das Bildungsministerium setzte von 16 überprüften Empfehlungen vier um, fünf teilweise und sechs nicht. Die Umsetzung einer Empfehlung wurde zugesagt.

GESIBA: Jahresergebnis 2020 könnte um 13,70 Millionen Euro geringer ausfallen

Die GESIBA gehört zu 99,97 Prozent der Stadt Wien und zu 0,03 Prozent dem Österreichischen Siedlerverband. Neben der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen aus dem ursprünglichen Bericht prüfte der Rechnungshof auch die Veranlagung von liquiden Mitteln durch die GESIBA.
Die GESIBA hatte auch bei jener österreichischen Regionalbank Gelder veranlagt, der Mitte Juli 2020 von der Finanzmarktaufsichtsbehörde die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt wurde. Ende Juli 2020 wurde ein Insolvenzverfahren über diese Bank eröffnet. Bei den von der GESIBA verwalteten Einlagen bei dieser Bank entstand dadurch ein vorläufiger Verlust von 17,20 Millionen Euro (Stand November 2020).
Die Prüferinnen und Prüfer halten im Follow-up-Bericht kritisch fest, dass dadurch das Jahresergebnis 2020 des GESIBA-Konzerns um bis zu 13,70 Millionen Euro (Stand November 2020) geringer ausfallen könnte. Bei der Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstand ein vorläufiger Verlust von 850.000 Euro.
Von insgesamt elf überprüften Empfehlungen setzte die GESIBA eine um und vier teilweise. Sechs Empfehlungen wurden nicht umgesetzt.


Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen

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64 Seiten

Bericht: Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern; Follow-up-Überprüfung

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Umfang: 
64 Seiten

Bericht: GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft; Follow-up-Überprüfung

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