Dringender Handlungsbedarf in Österreichs Schutzwäldern

04.06.2021 – Nur ein Viertel des Schutzwalds der Bundesforste ist in einem gutem Zustand

Nur ein Drittel der Schutzwälder in Österreich sind in gutem Zustand - Copyright: iStock.com/mammuth

Schutzwälder sind für die Sicherung des menschlichen Lebensraums in Österreich von hoher Bedeutung. Jedoch: Nur rund ein Viertel der Fläche des 154.000 Hektar umfassenden Schutzwalds der Bundesforste sind in einem gutem Zustand. Hier ist die Schutzwirkung für die nächsten 20 Jahre gegeben. Bei den übrigen Flächen herrscht binnen zehn beziehungsweise 20 Jahren Sanierungsbedarf. Das zeigt die heute veröffentlichte Follow-up-Überprüfung „Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG“.

Der Rechnungshof legte heute außerdem die Follow-up-Überprüfung „Bundespensionskasse AG – Veranlagungsstrategien und Asset Management“ vor. Dass der Rechnungshof wirkt, belegt der hohe Umsetzungsgrad seiner Empfehlungen. So wurden insgesamt 82 Prozent der 22 überprüften Empfehlungen vollständig oder teilweise umgesetzt.

Sanierungsbedarf des Schutzwaldes systematisch erhoben

Der Rechnungshof hatte den Bundesforsten in seiner vorangegangenen Prüfung empfohlen, die Schutzwaldbestände zu erheben und zu bewerten. Gemäß den nun vorliegenden Zahlen müssen auf rund 12 Prozent der 154.000 Hektar Schutzwaldflächen binnen zehn Jahren und auf 62 Prozent binnen 20 Jahren Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Der Grund: Die Schutzwirkung der Wälder sinkt beziehungsweise sind negative Entwicklungen sichtbar. Nur 26 Prozent der Schutzwaldflächen sind in einem guten Zustand. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2018. Das hohe Alter vieler Bestände – die älteste Baumschicht ist auf 27 Prozent der Flächen bereits über 200 Jahre alt – zählt zu den Ursachen für den hohen Sanierungsbedarf. Zudem sind Wildschäden ein wesentliches Hemmnis für das Wachstum des Waldes.

Der Rechnungshof empfiehlt den Bundesforsten, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zeitgerecht – entsprechend der festgestellten Sanierungsdringlichkeit  – zu setzen, um die volle Funktionsfähigkeit des Schutzwalds zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Der Rechnungshof richtete seine insgesamt 14 Empfehlungen an das Landwirtschaftsministerium beziehungsweise an die Bundesforste. Das Landwirtschaftsministerium setzte von zwei überprüften Empfehlungen eine vollständig und eine teilweise um. Die Bundesforste setzten von zwölf überprüften Empfehlungen sieben um, zwei teilweise und zwei nicht. Für eine Empfehlung lag kein Anwendungsfall vor. 

Interne Grenzverletzungen bei der Bundespensionskasse nicht gesunken

82 Prozent der Empfehlungen umgestzt - Copyright:

Die Bundespensionskasse AG (BPK) ist die betriebliche Pensionskasse für den Bund. Seit dem Jahr 2009 ist sie auch für die Zusatzpensionen von Landeslehrerinnen und Landeslehrern zuständig. Die Anzahl der Begünstigten lag zum 31. Dezember 2019 bei 236.449 Personen.

Von Jänner 2011 bis Juni 2016 löste die BPK in 23 von 66 Monaten sogenannte „aktive Grenzverletzungen interner Vorgaben“ aus – etwa durch den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Rechnungshof hatte empfohlen, bei Veranlagungen verstärkt darauf zu achten, dass die Grenzen eingehalten werden. Bei der neuerlichen Prüfung stellte der Rechnungshof fest: Die Häufigkeit der Grenzverletzungen ist nicht gesunken. Zwischen Juli 2016 und Ende 2019 waren in 16 von 42 Monaten aktive Grenzverletzungen interner Vorgaben zu verzeichnen.

Dennoch wertet der Rechnungshof seine Empfehlung zumindest als teilweise umgesetzt. Denn: Die BPK verbesserte sich zwar bei den aktiven internen Grenzverletzungen nicht, sie beging jedoch weiterhin keine aktiven gesetzlichen Grenzverletzungen. Zudem wurde im Bereich Risikomanagement 2019 eine weitere Mitarbeiterin eingestellt, um interne Grenzverletzungen künftig zu reduzieren.


Von insgesamt acht überprüften Empfehlungen setzte die BPK sechs und eine teilweise um. Bei einer Empfehlung gab es keinen Anwendungsfall.


Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen




pdf Datei: 
7,271.9 KB
Umfang: 
48 Seiten

Bericht: Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG; Follow-up-Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner 2020 bis März 2020 die Österreichische Bundesforste AG und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Schutz­wald bewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG“ (Reihe Bund 2017/29) zu beurteilen.

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464.8 KB
Umfang: 
32 Seiten

Bericht: Bundespensionskasse AG – Veranlagungsstrategien und Asset Management; Follow–up–Überprüfung

Der Rechnungshof überprüfte im Juli und August 2020 die Bundespensionskasse AG, um den Stand der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Bundespensionskasse AG – Veranlagungsstrategien und Asset Management“ (Reihe Bund 2018/8) zu beurteilen.

Bericht: Bundespensionskasse AG – Veranlagungsstrategien und Asset Management; Follow–up–Überprüfung Herunterladen