Transkript Video Spendenweitergabe

Der Rechnungshof verschenkt Geld hieß es in einer Nachrichtensendung. Das stimmt zwar so nicht ganz, aber ich kann hiermit das Ergebnis, einer für den Rechnungshof sicherlich unkonventionellen Aktion, bekanntgeben. 

Die Regeln im Parteiengesetz sehen vor, dass unzulässige Spenden an den Rechnungshof weitergeleitet werden müssen. Unzulässige Spenden liegen dann vor, wenn öffentliche Unternehmen diese Spenden tätigen.  

Diese Spenden müssen dem Rechnungshof überwiesen werden und der Rechnungshof hat die Aufgabe, sie an mildtätige oder wissenschaftliche Organisationen weiterzuleiten.  

So einen Fall hat es bisher noch nicht gegeben und es gibt keine Regeln, wie wir in diesem Fall vorgehen. Als Rechnungshofpräsidentin hätte ich selbst bestimmen können, wem die Mittel zugute kommen. Ich wollte dazu jedoch die Bevölkerung befragen und möchte Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich für die Beteiligung danken. Es wurden uns mehr als 950 Vorschläge geschickt, wir erhielten Anregungen zu großen und kleinen Hilfsorganisationen.  

Wir haben in den vergangenen Tagen fünf Hilfsorganisationen per Los ermittelt und geprüft, ob die formalen Kriterien erfüllt werden.  

Insgesamt gab es unzulässige Spenden in der Höhe von 10.000 Euro. Damit erhält jede der Hilfsorganisationen 2.000 Euro. Wir haben folgende Hilfsorganisationen ermittelt:  

Es handelt sich um das Kinderhilfswerk, um den Verein Rainman’s Home, um den Verein Contrast, um das Tiroler Krebsforschungsinstitut und um den Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser.  

Es sind somit Organisationen, die sozial benachteiligte Kinder unterstützen, sowie Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die wissenschaftliche Zwecke im Bereich der Krebsforschung unterstützen oder auch Frauen, die Schutz brauchen.  

Ich hoffe, dass das Geld gut und sinnvoll angelegt ist und verwendet werden kann. Ich bedanke mich nochmals für die Beteiligung und das intensive Interesse an dieser Aktion.