Transkript Podcast "Trust" – Staffel 3 / Episode 3: COFAG
"Trust" – Der Podcast aus dem Rechnungshof. Weit mehr als nur die Zahlen. Mit Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich hoffe, dass es Ihnen gut geht. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe an, zum Vertrauen in den Staat, zum Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen beizutragen. So macht er seine Arbeit, so macht er seine Berichte. Deshalb hat der Rechnungshof bereits auch zu vielen Aspekten der COVID-Hilfen in der Vergangenheit Berichte vorgelegt. Und heute ist es wieder soweit. Wir legen einen Bericht zur COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes vor. Es ist dies ein Bericht, den ich für besonders wichtig halte. Denn er umfasst zwei Aspekte. Diese COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes ist ja auch unter der Bezeichnung COFAG allgemein bekannt, wurde im März 2020 unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie gegründet vom Finanzministerium, um Unternehmenshilfen des Bundes, Garantien und Zuschüsse abzuwickeln. Und der Bund hat es als Alleineigentümer dieser COFAG übernommen, die Gesellschaft mit bis zu 19 Milliarden Euro auszustatten. Die COFAG ist wiederum ein Tochterunternehmen der Abbaumanagement Gesellschaft des Bundes, deren Schwerpunkt eigentlich im Bereich der Bankenabwicklung liegt. Und die COFAG selbst hat bis Juni dieses Jahres mehr als 13 Milliarden Euro an Unternehmen ausgezahlt. Deshalb ist diese Prüfung sehr, sehr wichtig. Die Prüfung ist auch deshalb wichtig, weil die COVID-Finanzierungsagentur auch in der Debatte der Öffentlichkeit gestanden ist. Man hat sich gefragt, wer umfänglich Bescheid weiß über das, was in der COFAG passiert. Und was eigentlich gefördert wird. Und ich kann heute sagen, dass der Rechnungshof jene Institution ist, die hier umfassend prüfen kann. Wir können prüfen das Finanzministerium, wir haben ein Prüfrecht bei der ABBAG und bei der COFAG. Und dementspechend legen wir jetzt dem Nationalrat auch einen sehr umfassenden Bericht vor. Dieser Bericht umfasst zwei Teile. Er umfasst einen ersten Teil. Da geht es um die Gründung und die Organisation der COFAG und im zweiten Teil, da geht es um die Abwicklung der Zuschussinstrumente.
Es wurde oft debattiert, ob das parlamentarische Fragerecht ausreicht für die Frage der Unternehmenshilfen bei der COFAG. Es wurde diskutiert, warum gibt es eigentlich eine staatliche weitere Fördergesellschaft im Bereich der Wirtschaftsförderung, wo wir doch andere Stellen auch haben, die hier eine entsprechende Expertise haben. Und wo es auch ein Ministerium selbst natürlich gibt, dass hier natürlich auch Steuergeld auszahlen können müsste. Das sind Fragen, die man sich stellt, und wenn man den Bericht durchliest, dann erhält man teilweise Antworten darauf. Man erhält die Antwort, dass die COFAG in kürzester Zeit gegründet wurde als eigene Gesellschaft, das aber die Gründe für die Gründung dieser eigenen Gesellschaft nicht entsprechend ausgeführt wurden. Das bemängelt und kritisiert der Rechnungshof. Die COFAG wurde als eine Tochtergesellschaft der Abbaumanagement Gesellschaft des Bundes gegründet und das hatte natürlich Folgen. Das hatte Folgen im Bezug auf Interessenskonflikte und Verflechtungen auch im Bereich der Geschäftsführung und im Bereich des Aufsichtsrates und da geht es auch dann um die entsprechenden Entlohnungen oder ging es eben hier darum. Das Finanzministerium selbst hat natürlich auch einen erheblichen Anteil an Aufgaben übernommen im Wege der Finanzverwaltung, die ja über Steuerdaten hier entsprechende Prüfungen auch machen kann. Wir vermissen auch und haben auch vermisst ein abgestimmtes Prüfkonzept für nachgängige Kontrollen im Bereich dieser Unternehmenshilfen. Das heißt also, es wurde eine eigene Gesellschaft gegründet und letztlich warnen wir davor, dass sozusagen nachdem die COFAG-Hilfen vielleicht nicht mehr notwendig sind, nach Überwinden der Pandemie eine Gesellschaft bestehen bleiben könnte, die eine weitere Gesellschaft ist im Bereich der Wirtschaftsförderung. Und der Rechnungshof meint, dass man nicht Doppelgleisigkeiten und Mehrfachgleisigkeiten hier entsprechend aufbauen sollte.
Was ich aber auch sagen möchte und das haben wir in allen COVID-Berichten so festgehalten, der Rechnungshof weiß, dass man in der Krise rasch handeln muss. Der Rechnungshof weiß, dass den Unternehmen entsprechend geholfen werden muss. Denn sie standen ja vor schwierigen Situationen und Herausforderungen mit Ausbruch der Pandemie. Es ging darum, die Wirtschaftsstruktur zu erhalten, es ging darum Arbeitsplätze zu erhalten und es ging darum, hier für die Überlebensfähigkeit zu sorgen. Natürlich hat man ein sehr komplexes System an Zuschussinstrumenten entwickelt. Und diese Zuschussinstrumente waren vielfältig. Wahrscheinlich auch nicht immer sehr übersichtlich und auch nicht konsistent. Deshalb haben wir auch über Förderungspotenziale festgehalten und wir sehen in der Ausgestaltung des Förderdesigns in der Prüfung der Voraussetzungen, die notwendig waren, war nur die Branchenzuordnung erforderlich. Oder, dass tatsächlich hier Kosten entstanden sind oder es tatsächlich Umsatzausfälle gegeben hat, also wie kommt es zu dem Schadensnachweis? Es gab natürlich auch ein Zusammentreffen von Hilfen, wie etwa Umsatzersatz und Kurzarbeitsbeihilfen. Und es gab ein Überförderungspotenzial bei Konzernen. Denn mit einer Konzernbetrachtung oder – Konzerne haben hier unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, auch größere und kleinere Unternehmen. All dieses zeigt der Bericht auf. Da kann man sicher auch hier wiederum Lehren aus der Krise ziehen und da geht es hier auch darum, dass man diese Förderexpertise, die wir uns hier aufgebaut haben, weiterhin nutzen muss. Und da ist der nächste Kritikpunkt des Rechnungshofes. Vieles, was die COFAG gemacht hat, hat sie nicht mit eigenem Personal gemacht, sondern sie musste externe Dienstleistungen zukaufen. Und diese externen Dienstleistungen haben im Prüfzeitraum 21 Millionen Euro betragen. Mittlerweile sind es schon viel mehr. Die Frage ist, wer erhält sich dieses Know-how, das wir nun erhalten haben, aus der Abwicklung der vielfältigen COFAG-Instrumente. Die Dienstleister oder die öffentliche Hand? Diese Frage müssen wir uns stellen. Es ist, glaube ich sehr, sehr wichtig, dass wir auch dann, wenn wir in Zukunft wiederum große Staatshilfen und neue Instrumentarien aufbauen, sei es im Kostenbereich zur Entlastung von Energiekosten, sei es bei Teuerungsmaßnahmen etc., dass man weiß, wo sind die Fehler gewesen, wo sind die Kritikpunkte gewesen, was ist gut gelaufen, was ist schlecht gelaufen. Das ist das, was der Rechnungshof machen will. Und ich bin überzeugt davon, dass unser umfassende Bericht über die COVID-19-Finanzierungsagentur hier einen entsprechenden Mehrwert schaffen kann. Für die Republik, für das Vertrauen in die Wirkung der Unternehmenshilfen und für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem, was geschehen ist, nämlich mit einem enormen Volumen an öffentlichen Hilfen. Hilfen im zweistelligen Milliardenbereich und diese Hilfen brauchen immer Rechenschaft, Begründung und eine sorgsame Abwicklung. Vieles ist gut gelaufen, nicht alles war gut. Es gab Interessenkonflikte und Dinge muss man vermeiden, und auch das Finanzministerium muss hier Schlüsse daraus ziehen, damit wir weitere große Milliardenpakte in dieser Republik gut abwickeln können und jenen zugute kommen lassen können, die es brauchen.
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