Weitergabe unzulässiger Parteispenden

01. März 2024 – Jetzt steht fest, welche fünf Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen die 15.343,22 Euro erhalten

Der Rechnungshof hatte die Aufgabe, 15.343,22 Euro an unzulässigen Parteispenden weiterzugeben. Mehr als 200 Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind bei uns eingetroffen. Die Spendenempfänger – fünf Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen – wurden per Los ermittelt:

Die Einrichtungen Weisser Ring, die Boje, Frauenhaus Tirol und Frauenhaus Mistelbach erhalten je 3.068,64 Euro. Die Einrichtung Tamar erhält 3.068,66 Euro.

„Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten: Im Zentrum der Arbeit stehen Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen. Der Weisse Ring befasst sich mit Opferhilfe, Prävention von Straftaten und Forschung.

die Boje – Individualpsychologisches Zentrum gemeinnützige GmbH: Krisenintervention für Kinder und Jugendliche, die von schweren emotionalen Belastungen und einschneidenden traumatisierenden Erlebnissen betroffen sind.

Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder: Opfer- und Kriseneinrichtung. Zielgruppe sind von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt bedrohte und betroffene Frauen und Kinder.

Frauenhaus Mistelbach: Im Frauenhaus Mistelbach finden von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder einen Ort, wo sie sicher sind und ein Zuhause finden – solange, bis sie wieder eigenständig leben können.

Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder.

 

Übersicht: Weitergegebene unzulässige Parteispenden in den Jahren 2020, 2021, 2022