Haushaltsrücklagen des Bundes

26.06.2020 - Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis März 2019 das Rücklagensystem

Der Rechnungshof legte heute den Bericht Haushaltsrücklagen des Bundes vor. Rücklagenentnahmen wären nur bei unvorhersehbaren Erfordernissen vorzunehmen.

Der Rechnungshof überprüfte von November 2018 bis März 2019 das Rücklagensystem des Bundes im Bundesministerium für Finanzen, im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Ziel der Gebarungsüberprüfung war, die Entwicklung des Rücklagensystems darzustellen und die Ablauforganisation bei den Rücklagenentnahmen, die Effizienz und Effektivität der Haushaltssteuerung sowie den Reformbedarf zu beurteilen.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2009 bis 2017. 





Zentrale Empfehlungen

  1. Rücklagenentnahmen wären nur bei unvorhersehbaren Erfordernissen vorzunehmen, vorhersehbare Rücklagenentnahmen wären durchgängig in das Bundesfinanzgesetz aufzunehmen.
  2. Die Ablauforganisation für Rücklagenentnahmen wäre zeitlich zu straffen, um einen effizienten Verwaltungsablauf mit Planungssicherheit für die betroffenen Ministerien zu ermöglichen.
  3. Ein Reformpaket zu den Rücklagen wäre gemeinsam mit den haushaltsleitenden Organen zeitnah zu erarbeiten. Zudem wären auch die erforderlichen sonstigen Verbesserungsvorschläge, die sich aus der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform ergaben, einer Entscheidung zuzuführen.


pdf Datei: 
3,502.8 KB
Umfang: 
102 Seiten

Bericht: Haushaltsrücklagen des Bundes

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