Follow-up-Überprüfungen des Rechnungshofes

02.10.2020 – Mehr als zwei Drittel der Empfehlungen wurden umgesetzt

Der Rechnungshof veröffentlichte heute drei Follow-up-Berichte: „Invaliditätspension Neu“, „Bundesdenkmalamt“ und „Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer“. Das Bundesdenkmalamt setzte alle Empfehlungen vollständig oder teilweise um. Bei der „Invaliditätspension Neu“ sind noch einige Empfehlungen offen. In Summe wurden 71 Prozent der überprüften Empfehlungen zur Gänze oder teilweise umgesetzt.

„Invaliditätspension Neu“:
Viel mehr Bezieherinnen und Bezieher als zunächst angenommen

Der Rechnungshof hatte in seinem Vorbericht festgestellt, dass die vom Sozialministerium prognostizierte Einsparung von 649 Millionen Euro für die Jahre 2014 bis 2018 unrealistisch sei und voraussichtlich nicht eintreten würde. Stattdessen sei mit einem Zusatzaufwand von 100 Millionen bis 200 Millionen Euro zu rechnen. Die Prüferinnen und Prüfer hatten dem Sozialministerium im Vorbericht empfohlen, die Annahmen zur „Invaliditätspension Neu“ mit den zur Verfügung stehenden Daten erneut zu prüfen und allenfalls zu aktualisieren. Die für das Jahr 2015 festgestellten Abweichungen zwischen Annahmen laut Regierungsvorlage und Ist-Werten blieben auch für das Jahr 2018 weitgehend aufrecht. So waren weiterhin rund viermal so viele Personen von medizinischer Rehabilitation betroffen wie geplant. Konkret: Der Ist-Wert an Rehabilitationsgeld-Beziehenden lag 2018 bei 19.841, die Annahme wurde hingegen mit 5.536 beziffert. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer war im Jahr 2018 mit 23 Monaten fast doppelt so hoch wie in der Regierungsvorlage angenommen. Der Rechnungshof hält fest: Eine finanzielle Neubewertung und Neuausrichtung der Reform fand nicht statt. Er empfiehlt dem Sozialministerium erneut, die Parameter der „Invaliditätspension Neu“ vollständig und realistisch darzustellen und der zukünftigen Ausrichtung der „Invaliditätspension Neu“ zugrunde zu legen.

In Bezug auf die Gestaltung der Geldleistungen hatten die Prüferinnen und Prüfer im Vorbericht empfohlen, für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes einen längeren Zeitraum zu definieren und auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken. Der Rechnungshof stellt fest, dass keine gesetzlichen Änderungen erfolgten und das Sozialministerium auch keine Gesetzesinitiativen vorbereitete. Er beurteilt seine Empfehlung somit als nicht umgesetzt.

Bundesdenkmalamt setzte Empfehlung zur Forschungsstrategie teilweise um

In seinem Vorbericht hatte der Rechnungshof dem Bundesdenkmalamt empfohlen, für die Denkmalpflege eine Forschungsstrategie zu formulieren und zu analysieren. Die Prüferinnen und Prüfer halten fest, dass Beschreibungen einzelner Abteilungen – inklusive deren Aufgabengebiet, Themenschwerpunkten, Leitprojekten sowie strategischen Zielen – vorhanden sind. Eine umfassende Forschungsstrategie ist darin jedoch nicht enthalten. Der Rechnungshof verbleibt bei seiner Empfehlung, eine Forschungsstrategie zu formulieren und zu analysieren, inwiefern für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben ein Forschungsbedarf besteht.

Das Bundesdenkmalamt setzte von zwölf Empfehlungen sieben um und vier teilweise. Für eine Empfehlung gab es keinen Anwendungsfall.


Rechnungshof empfiehlt weiterhin:
Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung der Lohnschere

Die heute vorgelegte Follow-up-Überprüfung „Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer“ zeigt: Das Finanzministerium setzte von elf überprüften Empfehlungen zwei zur Gänze und sieben teilweise um. Zwei Empfehlungen blieben offen.

Die Steuerreform 2015/2016 entlastete – mit fast zwei Dritteln – überwiegend Männer. Der Rechnungshof hatte dem Finanzministerium in seinem Vorbericht empfohlen, auf die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gap hinzuwirken. Der Rechnungshof stellt fest, dass das Finanzministerium gemäß den Angaben zur Wirkungsorientierung für die Finanzjahre 2018 und 2019 beabsichtigte, durch genderorientierte Anreize im Abgabensystem der Lohnschere zwischen Männern und Frauen gegenzusteuern. Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer reicht die Absichtserklärung allerdings nicht aus. Die Empfehlung an das Finanzministerium bleibt demnach aufrecht.

Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen

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703.0 KB
Umfang: 
32 Seiten

Bericht: Invaliditätspension Neu; Follow–up–Überprüfung

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674.4 KB
Umfang: 
32 Seiten

Bericht: Bundesdenkmalamt; Follow–up–Überprüfung

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964.7 KB
Umfang: 
74 Seiten

Bericht: Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer; Follow–up–Überprüfung

Bericht: Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer; Follow–up–Überprüfung Herunterladen