Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement

23.10.2020 - Der Rechnungshof hat den Assistenzeinsatz geprüft

Der Rechnungshof legte heute den Bericht "Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement" vor. 

Er überprüfte von Dezember  2017 bis Juni 2018 im Bundesministerium für Inneres und im Bundesministerium für Landesverteidigung den sicherheitspolizei­lichen  Assistenzeinsatz und die Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015. Ziel war es, die rechtlichen Grundlagen sowie Abwicklung, Kosten, Nutzen und Auswirkungen der Assistenz– und Unterstützungsleistungen  zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste vor allem die Jahre  2015 bis 2017.










Zentrale Empfehlungen

  1. Das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Landesverteidigung sollten den Assistenzeinsatz zum Grenzmanagement einer gesamthaften, umfassenden Evaluierung der Wirkungen und des Nutzens im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen unterziehen. Gegebenenfalls wären Art und Umfang des Assistenzeinsatzes anzupassen.
  2. Sie sollten sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze des Bundesheeres künftig jedenfalls befristen.
  3. Sie sollten die unabdingbare Notwendigkeit eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes des Bundesheeres bzw. einer allfälligen Verlängerung nachvollziehbar belegen.
  4. Sie sollten bei der gesamthaften, umfassenden Evaluierung des Assistenzeinsatzes auch die Auswirkungen des Einsatzes auf die militärische Ausbildung sowie auf die Aufbringung von Soldatinnen und Soldaten für den Auslands­einsatz berücksichtigen.
  5. Das Bundesministerium für Landesverteidigung sollte eine Evaluierung der Unterstützungsleistungen durchführen.
  6. Das Bundesministerium für Inneres sollte weitere organisatorische Maßnahmen setzen, um das im Assistenzeinsatz zum Grenzmanagement stehende Bundesheer durch eigenes Personal abzulösen.
pdf Datei: 
1,282.4 KB
Umfang: 
93 Seiten

Bericht: "Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement"

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