Transkript Podcast Trust: Staffel 4 | Episode 7 – Präsidentin Margit Kraker zum Parteiengesetz
"Trust" – Der Podcast aus dem Rechnungshof. Weit mehr als nur die Zahlen. Mit Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, schön, dass Sie ein bisschen Zeit mit dem Rechnungshof verbringen wollen. Heute möchte ich wieder einmal zum Thema Parteiengesetz Stellung nehmen. Wir befinden uns ja in einem Wahljahr, Wahljahr 2024, in dem sehr viele Wahlen stattgefunden haben und noch weiterhin stattfinden. Es geht um die Wahlen zum europäischen Parlament, es geht um die Nationalratswahl und, und das ist auch neu, die Novelle zum Parteiengesetz 2022 wird wirksam, mit den Rechenschaftsberichten 2023. Und das sind einige Neuerungen, die für uns anstehen, und deshalb möchte ich Sie darüber informieren.
Es ist so, dass ich mich darüber freue, dass jetzt das Parteiengesetz in besserer Weise wirksam werden kann und dass wir unserem Ziel, Transparenz in die Parteifinanzen zu bringen, ein wenig näherkommen. Deshalb gibt es eben umfassendere Aufgaben, auch für den Rechnungshof. Was die Wahlen betrifft ist es so, dass wir uns mit den Wahlwerbungsberichten befassen müssen. Und da sind schon einige Wahlwerbungsberichte bei uns eingelangt, und auch schon veröffentlicht. Die Frist für die EU-Wahlen läuft noch bis 9. Dezember dieses Jahres. Das heißt, drei Wahlwerbungsberichte haben wir jetzt auch schon auch auf unserer Website veröffentlicht. Und die werden wir uns entsprechend auch anschauen, natürlich die aller Parteien, die zur EU-Wahl angetreten sind. Zu diesem Zweck haben wir auch Sachverständige bestellt, die hier uns noch weitere Auskünfte darüber geben, ob die Ausgaben auch plausibel sind. Das werden wir uns ganz genau anschauen. Wir prüfen die Inhalte der zwölf Wahlwerbungsberichte in einem umfassenden Verfahren, wir schauen uns verschiedene Kategorien an, wie etwa zum Beispiel Werbungsausgaben, Inserate oder Wahlveranstaltungen. Und ich denke, das bringt eine zeitnähere Information über die Frage, ob Wahlwerbungsobergrenzen eingehalten wurden. Das wird dann so auch für die Nationalratswahlen, die am 29. September stattgefunden haben, so erfolgen. Auch hier werden wir Wahlwerbungsberichte vorab prüfen, in der Folge erhalten wir natürlich auch wieder Rechenschaftsberichte und umfassende Rechenschaftsberichte. Es geht immer um die Frage, ob die Obergrenze von 8,66 Millionen Euro auch eingehalten wurde.
Ich habe schon gesagt, dass die Rechenschaftsberichte künftig aussagekräftiger sind, und die Zahl der zu kontrollierenden Rechenschaftsberichte steigt auch doch deutlich an. Wir haben jetzt statt sieben Berichte zehn Berichte zu kontrollieren, und es ist so, dass der zweite Wirtschaftsprüfer weggefallen ist, das heißt, wir haben inhaltlich stärkere Kontrollaufgaben vonseiten des Rechnungshofes. Es gibt zusätzliche Verpflichtungen der Parteien, es gibt neue Vorschriften für sie, hier umfassend Auskunft zu geben über Bilanzen der politischen Parteien und auch detailliertere Informationen. Und natürlich können wir, würden wir konkrete Anhaltspunkte haben für Verstöße nach dem Parteiengesetz oder gegen das Parteiengesetz, könnten wir dann auch unmittelbar an Ort und Stelle prüfen. Und dieses Recht ist natürlich ein besonderes Recht, von dem wir in der uns eigenen Art sehr fundiert nur Gebrauch machen werden. Wir werden uns das sehr wohl überlegen und uns ganz genau anschauen, ob es solche Anhaltspunkte gibt oder nicht. Wir machen nichts voreilig, aber immer wohl begründet und auf Basis von Daten und Fakten. Für diese neuen Rechenschaftsberichte gab es auch eine Frist, die waren eigentlich abzugeben bis zum 30. September, aber es gibt die Möglichkeit noch, dass diese Rechenschaftsberichte bis Jahresende bei uns eingehen. In der Folge haben wir auch diese vorläufigen noch ungeprüften Berichte auch zu veröffentlichen. Das heißt, Sie erhalten auch schon sofort ein Bild, was uns gemeldet wurde.
In Summe glaube ich, dass wir schon etwas erreicht haben in dieser Periode, in der vergangenen Periode, es beginnt jetzt eine neue Gesetzgebungsperiode, indem wir hier Fortschritte erzielen konnten. Nicht alles, was sich der Rechnungshof wünscht, wird sofort umgesetzt, aber hier wurde doch ein Stück umgesetzt. Und ich glaube, es wirkt. Denn bei der Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten machen wir auch Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien- und Transparenzsenat. Und der Transparenzsenat verhängt doch regelmäßig Strafen aufgrund von Mitteilungen, wo man eben meint, dass es unzulässige Spenden sind, die den Parteien zugutekommen, und dass man das anders ausweisen hätte müssen. Wir sind sehr darauf bedacht, dass wir gerade im Bereich von Social Media darauf achten, dass hier Rollentrennungen eingehalten werden. Denn es geht immer um die Trennung zwischen Regierungsfunktion und Parteifunktion. Öffentliche Mittel kommen dem Amt zugute, Parteimittel der politischen Werbung. Politische Werbung ist wichtig für die Demokratie, der Prozess soll fair und gerecht sein, und dafür will der Rechnungshof sorgen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich, dass Sie wieder Anteil genommen haben an unserer Arbeit hier im Rechnungshof. Bleiben Sie uns treu und wir werden weiterhin informieren über die Arbeit.
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