Bundesrechnungsabschluss

Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) erläutert den jährlichen Budgetvollzug, insbesondere gravierende Abweichungen gegenüber dem Voranschlag und die nachhaltige Budgetentwicklung und dient damit - wie die anderen Berichte des Rechnungshofes - in erster Linie als Grundlage zur Ausübung der Kontrollrechte des Nationalrates. Er informiert unter anderem über die Finanzwirtschaft des Bundes, die öffentliche Verschuldung und ausgewählte Daten zur Wirtschaftsentwicklung. 

Der BRA wird auf Basis der Jahresrechnungen der Ministerien und der diesbezüglichen Prüfungen gemäß § 9 Rechnungshofgesetz (§ 9-Prüfungen) vom Rechnungshof erstellt und nach Stellungnahme des BMF spätestens bis zum 30. September des folgenden Finanzjahres dem Nationalrat vorgelegt.

Der BRA umfasst:

  • die Gesamtwirtschaftliche Darstellung der Haushaltsführung des Bundes,
  • die Voranschlagsvergleichsrechnung, bei der die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen dem Bundesvoranschlag gegenübergestellt werden,
  • die Jahresbestandsrechnung als Bilanz über das Vermögen,
  • die Jahreserfolgsrechnung mit einer Darstellung der Aufwendungen und Erträge,
  • einen Nachweis über den Stand der Bundesschulden und Bundeshaftungen sowie
  • die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger.

Ab dem Berichtsjahr 2009 wird der BRA an die I. Etappe der Haushaltsrechtsreform angepasst und bereits im April ein Teil des Bundesrechnungsabschlusses (Bundesrechnungsabschluss 2009 - 1.Teil) vorgelegt. Darin enthalten sind die Voranschlagsvergleichsrechnung sowie eine gesamtwirtschaftliche Darstellung der Haushaltsführung des Bundes.

Für die bevorstehende parlamentarische Beratung des Bundesfinanzrahmengesetzes übermittelt der Rechnungshof geprüfte Daten des Gebarungserfolges des abgelaufenen Finanzjahres in Form der geprüften voranschlagswirksamen Verrechnung (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2010). Ziel des Berichts ist, geprüfte Zahlen des abgelaufenen Haushaltsjahres sowie fundierte Analysen für die parlamentarische Debatte zur Verfügung zu stellen.


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