Meldepflicht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz

Im Hinblick auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. November 2003, KR 1/00-33, und auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 21. Jänner 2004, Ob A77/03v, sind die in § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die Meldepflichten der Einzelpersonen und der prüfungszuständigen Rechtsträger nicht mehr anzuwenden.

Volltext des Erkenntnisses