Europäischer Rechnungshof
Laut Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat der Europäische Rechnungshof (ERH) in erster Linie die Aufgabe, die wirtschaftliche Ausführung des Haushaltsplans der EU zu prüfen, um die Ausführung effizienter zu gestalten und die Unionsbürger über die Verwendung der Gemeinschaftsmittel durch die hiefür verantwortlichen Stellen zu informieren.
Österreich hat als Mitglied der EU ein vitales Interesse daran, dass die Gemeinschaftsmittel, die für die Periode 2007 bis 2013 rund 900 Mrd. EUR betragen, ordnungsgemäß verwaltet und wirtschaftlich verwendet werden. Der Rechnungshof begleitet daher mit eigenständigen Gebarungsüberprüfungen den ERH bei seinen Prüfungen in Österreich (ERH-Begleitprüfungen).
