Europäischer Rechnungshof Begleitprüfungen
Seit dem Beitritt Österreichs zur EU nimmt der Rechnungshof unter Wahrung seiner Unabhängigkeit an Prüfungen teil, die der Europäische Rechnungshof (ERH) in Österreich durchführt. Er kontrolliert dabei sowohl den österreichischen als auch den EU-Mittel-Anteil, sofern diese über die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden fließen und berichtet darüber dem Nationalrat bzw. den Landtagen. Damit unterstützt er den ERH auf der Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit gleichwertiger und gleichrangiger Partner. Er fungiert als Ansprechpartner und Berater sowohl des ERH als auch der überprüften Stellen und konnte dazu beitragen, dass "Anlastungen" – das sind Finanzkorrekturen, die bereits getätigte Ausgaben aus der gemeinschaftlichen Finanzierung ausschließen – weitgehend vermieden werden.
In den nächsten Jahren werden EU-bezogene Themen vermehrt bei den nationalen Gebarungsprüfungen berücksichtigt.
