Beratung
Bei den Prüfungen ist der Rechnungshof – unbeschadet seiner kontrollierenden Tätigkeit – an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den überprüften Stellen interessiert. Er nimmt bereits im Zuge des Prüfungsprozesses seine beratende Funktion wahr und ist auch außerhalb von Prüfungen als Berater gefragt.
Der Rechnungshof bezieht seine im Zuge der Prüfungstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen insbesondere in die Begutachtung geplanter Rechtsvorschriften ein. Durch die Veröffentlichung seiner Berichte, generellen Empfehlungen, Positionen und Kernaussagen wirkt der Rechnungshof präventiv und trägt zur Entscheidungssicherheit der Rat suchenden Stellen bei.
Darüber hinaus stellt der Rechnungshof sein Fachwissen auch ausländischen Expertengremien (INTOSAI, Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption, EU-Arbeitsgruppe Mehrwertssteuer, "9th International Audit Forum" in Tokio zur Prüfung der Sozialversicherungssysteme) zur Verfügung.
Diese Beratungsleistungen schaffen einen Mehrwert, indem sie den Nutzen der einzelnen Gebarungsprüfungen erhöhen und die Wirkung der öffentlichen Finanzkontrolle nachhaltig stärken.
Beispiele:
Mehrkostenforderungen / Claim Management bei der Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand
Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen
Öffentliche Förderungen
Heranziehung externer Berater
Cross Boarder Leasing
Erfolgreiche Durchführung von Projekten der Informationstechnologie
Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben
