Auftrag und Ziele
Auftrag
Den in der Bundesverfassung verankerten Auftrag erfüllt der Rechnungshof gegenüber dem Nationalrat, den Landtagen sowie den legitimierten Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft unmittelbar. Auch wenn er auf deren Ersuchen oder Verlangen tätig wird, bleibt er unabhängig und ist an keine Weisungen gebunden.
Ziele
Als wichtigstes Ziel strebt der Rechnungshof den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel. Er überprüft, ob die öffentlichen Mittel rechtmäßig sowie sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung aufgebracht und verwendet werden. Auf diese Weise erfüllt er den gesetzlichen Auftrag zur Optimierung der Einnahmen und Ausgaben. Diesem strategischen Ziel dient auch die Steigerung der Effizienz und Effektivität der Kontrolle im öffentlichen Bereich, die der Rechnungshof anstrebt.
