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RH legt Bericht zu ÖBB-Finanztransaktionen vor

Der Rechnungshof hat heute Montag, den 7. Juni 2010, den Bericht Bund 2010/7 vorgelegt. Darin enthalten sind die Berichtsbeiträge "Finanztransaktionen der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutsche Bank AG", "Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen; Follow-Up Überprüfung", "Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung" und "Universitäten für Musik und darstellende Kunst Graz und Wien, Universität Mozarteum Salzburg: Vorbereitungslehrgänge; Follow-Up Überprüfung".     

Im Bericht zu den Finanztransaktionen der ÖBB stellte der RH fest, dass den ÖBB–Gesellschaften aus dem derivativen Finanzinstrument (Hybrid–CDO2) mit Stand Ende 2008 Verluste von 578,16 Mill. EUR drohten. Es war von der Organisationseinheit Corporate Treasury der Österreichische Bundesbahnen–Holding Aktiengesellschaft eigenmächtig und unter Verstoß gegen bestehende Regelungen abgeschlossen worden. Aufgrund der Auflösung der Hybrid– CDO2–Verträge im Jänner 2010 wurden davon letztlich 295 Mill. EUR schlagend und als Verlust realisiert.     

Zur MÖSt–Erhöhung 2007 und 2008 stellte der RH fest, dass zusätzlich 391 Mill. EUR eingenommen wurden. Die Umsetzung des Ziels, diese Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer ab 1. Juli 2007 für Infrastrukturmaßnahmen und klimarelevante Projekte zu verwenden, war allerdings nicht ausreichend konkretisiert. Interne oder nach außen hin transparente Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen oder Programme aus den Mehreinnahmen finanziert werden sollten, fehlten. Eine Evaluierung der tatsächlichen Mehreinnahmen fehlte ebenso wie die Festlegung konkreter Wirkungsziele und Steuerungsmaßnahmen zur Evaluierung der Zielerreichung.     

Das BMVIT kam dem überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2006 bezüglich Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen veröffentlicht hatte, nicht oder nur in geringem Ausmaß nach. Das Ressort erstellte das mittelfristige Investitions– und Erhaltungsprogramm 2005 bis 2009 ohne Bezugnahme auf verkehrspolitisch übergeordnete Zielsetzungen und ohne Festlegung von Verteilungsprioritäten. Förderungsmittel wurden teilweise vor Abschluss der Verträge ausbezahlt und auch für nicht ausführungsreife Projekte zugesagt. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgte nicht systematisch.     

Die Follow-Up Überprüfung der Universitäten für Musik und darstellende Kunst Graz und Wien und der Universität Mozarteum Salzburg sowie des BMWF bezüglich Vorbereitungslehrgänge zeigte hingegen, dass die Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2007 veröffentlicht hatte, weitgehend umgesetzt wurden.    


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