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		  <title>Der Rechnungshof</title>
		  <link>http://www.rechnungshof.gv.at/</link>
		  <description>Berichte</description>
		  <language>de</language>
		  <lastBuildDate>Mon, 30 Apr 2012 10:01:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		    <item>
			<title>BRA 2011</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bundesrechnungsabschluss-2011-voranschlagsvergleichsrechnung-stand-31-maerz-2012-1.html</link>
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			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 10:01:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Bund 2012/4</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bund-20124.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:49:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Kaernten 2012/1</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/kaernten-20121.html</link>
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			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:47:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Niederösterreich 2012/2</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/niederoesterreich-20122.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:45:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Salzburg 2012/4</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/salzburg-20124.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:37:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Finanzierung der Landeslehrer</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/finanzierung-der-landeslehrer-3.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="font-family: Verdana, sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); padding-top: 3px; padding-right: 3px; padding-bottom: 3px; padding-left: 3px; margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; background-color: rgb(255, 255, 255); font-size: 12px; border-top-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px; "><div style="font-family: Verdana, sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); padding-top: 3px; padding-right: 3px; padding-bottom: 3px; padding-left: 3px; margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; background-color: rgb(255, 255, 255); font-size: 12px; border-top-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px; "><p style="font-family: 'Lucida Sans', sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); line-height: 19px; ">Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betrugen für das Schuljahr 2009/2010 rd. 3,35 Mrd. EUR. Die Kostensteigerung im überprüften Zeitraum der Schuljahre 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm: 10 % bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 % bei den berufsbildenden Pflichtschulen.<br /><br />An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppelten sich die Stellenplanüberschreitungen im überprüften Zeitraum (von 1.039 auf 2.063 Planstellen). An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunterschreitungen.<br /><br />Die Kosten der über den Stellenplan des Bundes hinaus beschäftigten Landeslehrer trugen die Länder. Grundlage für die Berechnung dieser Kosten waren allerdings nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Besoldungskosten für eine Planstelle der Entlohnungsgruppe l2a2 (Normkosten für einen Landeslehrer in den ersten Dienstjahren). Die Rückforderungsansprüche des BMUKK stiegen im überprüften Zeit­ raum um rd. 115,3 % auf rd. 77,84 Mill. EUR. Bei Heranziehung der tatsächlichen durchschnittlichen Besoldungskosten wäre der Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern im Schuljahr 2009/2010 um rd. 33 Mill. EUR höher gewesen.<br /><br />Die Finanzierung der Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen erforderte die Einbindung einer Vielzahl an Organisationseinheiten des Bundes und der Länder. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben–, Ausgaben– und Finanzierungsverantwortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.</p></div></div>]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:34:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Finanzierung der Landeslehrer</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/finanzierung-der-landeslehrer.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="font-family: Verdana, sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); padding-top: 3px; padding-right: 3px; padding-bottom: 3px; padding-left: 3px; margin-top: 0px; margin-right: 0px; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; background-color: rgb(255, 255, 255); font-size: 12px; border-top-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px; "><p style="font-family: 'Lucida Sans', sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); line-height: 19px; ">Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betrugen für das Schuljahr 2009/2010 rd. 3,35 Mrd. EUR. Die Kostensteigerung im überprüften Zeitraum der Schuljahre 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm: 10 % bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 % bei den berufsbildenden Pflichtschulen.<br /><br />An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppelten sich die Stellenplanüberschreitungen im überprüften Zeitraum (von 1.039 auf 2.063 Planstellen). An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunterschreitungen.<br /><br />Die Kosten der über den Stellenplan des Bundes hinaus beschäftigten Landeslehrer trugen die Länder. Grundlage für die Berechnung dieser Kosten waren allerdings nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Besoldungskosten für eine Planstelle der Entlohnungsgruppe l2a2 (Normkosten für einen Landeslehrer in den ersten Dienstjahren). Die Rückforderungsansprüche des BMUKK stiegen im überprüften Zeit­ raum um rd. 115,3 % auf rd. 77,84 Mill. EUR. Bei Heranziehung der tatsächlichen durchschnittlichen Besoldungskosten wäre der Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern im Schuljahr 2009/2010 um rd. 33 Mill. EUR höher gewesen.<br /><br />Die Finanzierung der Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen erforderte die Einbindung einer Vielzahl an Organisationseinheiten des Bundes und der Länder. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben–, Ausgaben– und Finanzierungsverantwortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.</p></div>]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:32:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Finanzierung der Landeslehrer</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/finanzierung-der-landeslehrer-1.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betrugen für das Schuljahr 2009/2010 rd. 3,35 Mrd. EUR. Die Kostensteigerung im überprüften Zeitraum der Schuljahre 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm: 10 % bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 % bei den berufsbildenden Pflichtschulen.<br /><br />An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppelten sich die Stellenplanüberschreitungen im überprüften Zeitraum (von 1.039 auf 2.063 Planstellen). An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunterschreitungen.<br /><br />Die Kosten der über den Stellenplan des Bundes hinaus beschäftigten Landeslehrer trugen die Länder. Grundlage für die Berechnung dieser Kosten waren allerdings nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Besoldungskosten für eine Planstelle der Entlohnungsgruppe l2a2 (Normkosten für einen Landeslehrer in den ersten Dienstjahren). Die Rückforderungsansprüche des BMUKK stiegen im überprüften Zeit­ raum um rd. 115,3 % auf rd. 77,84 Mill. EUR. Bei Heranziehung der tatsächlichen durchschnittlichen Besoldungskosten wäre der Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern im Schuljahr 2009/2010 um rd. 33 Mill. EUR höher gewesen.<br /><br />Die Finanzierung der Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen erforderte die Einbindung einer Vielzahl an Organisationseinheiten des Bundes und der Länder. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben–, Ausgaben– und Finanzierungsverantwortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:29:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Finanzierung der Landeslehrer</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/finanzierung-der-landeslehrer-2.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen betrugen für das Schuljahr 2009/2010 rd. 3,35 Mrd. EUR. Die Kostensteigerung im überprüften Zeitraum der Schuljahre 2006/2007 bis 2009/2010 war enorm: 10 % bei den allgemein bildenden Pflichtschulen, 21 % bei den berufsbildenden Pflichtschulen.<br /><br />An den allgemein bildenden Pflichtschulen verdoppelten sich die Stellenplanüberschreitungen im überprüften Zeitraum (von 1.039 auf 2.063 Planstellen). An den berufsbildenden Pflichtschulen kam es bislang ausschließlich zu Stellenplanunterschreitungen.<br /><br />Die Kosten der über den Stellenplan des Bundes hinaus beschäftigten Landeslehrer trugen die Länder. Grundlage für die Berechnung dieser Kosten waren allerdings nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Besoldungskosten für eine Planstelle der Entlohnungsgruppe l2a2 (Normkosten für einen Landeslehrer in den ersten Dienstjahren). Die Rückforderungsansprüche des BMUKK stiegen im überprüften Zeit­ raum um rd. 115,3 % auf rd. 77,84 Mill. EUR. Bei Heranziehung der tatsächlichen durchschnittlichen Besoldungskosten wäre der Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern im Schuljahr 2009/2010 um rd. 33 Mill. EUR höher gewesen.<br /><br />Die Finanzierung der Landeslehrer an öffentlichen Pflichtschulen erforderte die Einbindung einer Vielzahl an Organisationseinheiten des Bundes und der Länder. Die fehlende Übereinstimmung der Aufgaben–, Ausgaben– und Finanzierungsverantwortung verursachte Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 08:27:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Bund 2012/3</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bund-20123.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 09:03:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Beschaffungsvorgang „Elektronische Aufsicht“</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/beschaffungsvorgang-elektronische-aufsicht.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Zum Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest bestand keine gesetzliche Grundlage für dessen Anwendung. Entgegen dem Vorschlag der Bundesbeschaffung GmbH ließ das BMJ statt fünf nur drei Bewerber zur Angebotslegung zu. Dies schränkte den Wettbewerb unnötigerweise ein.<br /><br />Für die Durchführung des Vergabeverfahrens wählte die Bundesbeschaffung GmbH — allerdings ohne dies entsprechend zu begründen — das Verhandlungsverfahren.<br /><br />Das BMJ und die Vollzugsdirektion dokumentierten ihre Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, wodurch eine Nachvollziehbarkeit nicht vollständig gegeben war.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 09:01:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/kosten-der-medizinischen-versorgung-im-strafvollzug.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.<br /><br />Den größten Anteil an den Ausgaben stellte die externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Anstalten dar. Allein 2009 entfielen darauf bereits 50 % der Gesamtausgaben. Da Häftlinge nicht sozialversichert sind, hat das BMJ für die stationäre Aufnahme in Krankenanstalten den Privatpatiententarif zu bezahlen. Durch die Unterbringung im vom BMJ neu errichteten Forensischen Zentrum Asten sind jährliche Einsparungen in einer Größenordnung von rd. 8,20 Mill. EUR zu erwarten.<br /><br />Die Ausgaben für das medizinische Stammpersonal in den Justizanstalten stiegen von rd. 9,05 Mill. EUR (2000) auf rd. 11,42 Mill. EUR (2010). Allerdings kaufte das BMJ ab 2009 verstärkt Betreuungspersonal zu und wendete dafür 2010 weitere 8,48 Mill. EUR auf. Es fehlte eine zentrale fachliche Aufsicht und Kontrolle über die medizinische Versorgung in den Justizanstalten. Ein eigener Chefärztlicher Dienst war im Aufbau.<br /><br />Die Ausgaben für Medikamente stiegen von 2,76 Mill. EUR (2000) auf 8,19 Mill. EUR (2008) und konnten in der Folge durch entsprechende Maßnahmen im Einkauf um rd. 11 % auf 7,30 Mill. EUR (2010) gesenkt werden. Ein weiteres Einsparungspotenzial von bis zu 0,75 Mill. EUR bestand bei der Drogensubstitution.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:59:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Verfahrensdauer im zivilgerichtlichen Verfahren; Follow–up–Überprüfung</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/verfahrensdauer-im-zivilgerichtlichen-verfahren-follow-up-ueberpruefung.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Das BMJ setzte die Empfehlungen des RH zur Verfahrensdauer im zivilgerichtlichen Verfahren, die er im Jahr 2009 veröffentlicht hatte, rund zur Hälfte um.<br /><br />Nicht umgesetzt hatte das BMJ die für eine Verbesserung des Gutachtenmanagements erforderliche obligatorische Erfassung der Beauftragung und Erledigung von Gutachten von Sachverständigen sowie die verstärkte Nutzung der Inneren Revision zur vertieften Ursachenanalyse. Weiterhin offen ist auch eine halbjährliche Vornahme der Registerauswertungen als Maßnahme zur Dienstaufsicht.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:58:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Sanitätswesen im Bundesheer; Follow–up–Überprüfung</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/sanitaetswesen-im-bundesheer-follow-up-ueberpruefung.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Das BMLVS setzte die Empfehlungen des RH zum Sanitätswesen im Bundesheer teilweise um. Noch nicht umgesetzt waren insbesondere die Detailplanung und Umsetzung der neuen Sanitätsorganisation, ein Gesamtkonzept für die Fort– und Weiterbildung des Sanitätspersonals im Rahmen von Kooperationen mit zivilen Einrichtungen sowie die Einbindung der Notarztwägen des Bundesheers in zivile Notarztsysteme.<br /><br />Das BMLVS hatte zudem weiterhin keinen Überblick über die Gesamtkosten für das Sanitätswesen. Gemäß den Erhebungen des RH beliefen sich die nachvollziehbaren Ausgaben des BMLVS für das Sanitätswesen im Jahr 2009 auf rd. 75,9 Mill. EUR und im Jahr 2010 auf rd. 74,4 Mill. EUR.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:56:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Salzburg 2012/3</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/salzburg-20123.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:51:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Steiermark 2012/3</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/steiermark-20123.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:50:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Wien 2012/3</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/wien-20123.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:49:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Maßnahmen zur Begrenzung des Aktivitätsaufwands in den Ländern Salzburg, Steiermark und Wien</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/massnahmen-zur-begrenzung-des-aktivitaetsaufwands-in-den-laendern-salzburg-steiermark-und-wien.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Länder Salzburg, Steiermark und Wien verfehlten die Ziele der Zusatzvereinbarung zum Finanzausgleich 2005 bzw. 2008 hinsichtlich der Aktivitätsausgaben. Salzburg überschritt die Zielwerte im Jahr 2010 um 69,47 Mill. EUR bzw. 9,9 %, die Steiermark um 1,05 Mill. EUR bzw. 0,1 % und Wien um 588,22 Mill. EUR bzw. 10,8 %.<br /><br />Den für das Jahr 2010 in dieser Vereinbarung vorgesehenen Personalstand überschritt Salzburg um 269 (2,4 %) und die Steiermark um 159 Vollbeschäftigungsäquivalente (1,0 %); Wien blieb um 229 Vollbeschäftigungsäquivalente (0,3 %) unter dem vereinbarten Höchstpersonalstand.<br /><br />Die für die Darstellung des Aktivitätsaufwands herangezogenen Daten der drei Länder waren unterschiedlich und erlaubten keine länderübergreifenden Vergleiche.<br /><br />Die gemäß der Vereinbarung in Abständen von zwei Jahren vorgesehenen Evaluierungen der Einsparungen fanden nicht statt.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 15:43:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Maßnahmen zur Begrenzung des Aktivitätsaufwands in den Ländern Salzburg, Steiermark und Wien</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/massnahmen-zur-begrenzung-des-aktivitaetsaufwands-in-den-laendern-salzburg-steiermark-und-wien-1.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Länder Salzburg, Steiermark und Wien verfehlten die Ziele der Zusatzvereinbarung zum Finanzausgleich 2005 bzw. 2008 hinsichtlich der Aktivitätsausgaben. Salzburg überschritt die Zielwerte im Jahr 2010 um 69,47 Mill. EUR bzw. 9,9 %, die Steiermark um 1,05 Mill. EUR bzw. 0,1 % und Wien um 588,22 Mill. EUR bzw. 10,8 %.<br /><br />Den für das Jahr 2010 in dieser Vereinbarung vorgesehenen Personalstand überschritt Salzburg um 269 (2,4 %) und die Steiermark um 159 Vollbeschäftigungsäquivalente (1,0 %); Wien blieb um 229 Vollbeschäftigungsäquivalente (0,3 %) unter dem vereinbarten Höchstpersonalstand.<br /><br />Die für die Darstellung des Aktivitätsaufwands herangezogenen Daten der drei Länder waren unterschiedlich und erlaubten keine länderübergreifenden Vergleiche.<br /><br />Die gemäß der Vereinbarung in Abständen von zwei Jahren vorgesehenen Evaluierungen der Einsparungen fanden nicht statt.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 15:43:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
		    <item>
			<title>Maßnahmen zur Begrenzung des Aktivitätsaufwands in den Ländern Salzburg, Steiermark und Wien</title>
			<link>http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/massnahmen-zur-begrenzung-des-aktivitaetsaufwands-in-den-laendern-salzburg-steiermark-und-wien-2.html</link>
			<content:encoded><![CDATA[Die Länder Salzburg, Steiermark und Wien verfehlten die Ziele der Zusatzvereinbarung zum Finanzausgleich 2005 bzw. 2008 hinsichtlich der Aktivitätsausgaben. Salzburg überschritt die Zielwerte im Jahr 2010 um 69,47 Mill. EUR bzw. 9,9 %, die Steiermark um 1,05 Mill. EUR bzw. 0,1 % und Wien um 588,22 Mill. EUR bzw. 10,8 %.<br /><br />Den für das Jahr 2010 in dieser Vereinbarung vorgesehenen Personalstand überschritt Salzburg um 269 (2,4 %) und die Steiermark um 159 Vollbeschäftigungsäquivalente (1,0 %); Wien blieb um 229 Vollbeschäftigungsäquivalente (0,3 %) unter dem vereinbarten Höchstpersonalstand.<br /><br />Die für die Darstellung des Aktivitätsaufwands herangezogenen Daten der drei Länder waren unterschiedlich und erlaubten keine länderübergreifenden Vergleiche.<br /><br />Die gemäß der Vereinbarung in Abständen von zwei Jahren vorgesehenen Evaluierungen der Einsparungen fanden nicht statt.]]></content:encoded>
			<author>presse@rechnungshof.gv.at</author>
			<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 15:43:00 +0200</pubDate>
		    </item>
		  
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