Leistungsbericht 2004/05

Der Rechnungshof legt nunmehr seinen Leistungsbericht über das Jahr 2004 und das erste Halbjahr 2005 vor. Zweck dieses Berichtes ist es, in kompakter Form über die vielfältigen Leistungen des Rechnungshofes und darüber hinaus über seine Aufgaben und Funktionen im Staatsgefüge sowie seine Organisation und Strategie umfassend zu informieren. Hauptaufgabe des Rechnungshofes ist die Gebarungs- und Finanzkontrolle der gesamten Tätigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Ziel des optimalen Einsatzes der öffentlichen Mittel.

Das hohe Ansehen, das der Rechnungshof genießt, beweist, dass er seine Aufgaben in der Vergangenheit in hervorragender Weise erfüllt hat und dies auch in der Öffentlichkeit anerkannt wird. Dies darf aber nicht dazu führen, sich auf den Verdiensten und Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen. Gerade in den letzten Jahren wurde die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen von radikalen Veränderungen geprägt. Treibende Kraft hiefür war und ist das Bestreben, angesichts knapper öffentlicher Mittel die Produktivität der öffentlichen Dienstleistungen zu erhöhen, mit dem Ziel, mehr Leistung mit weniger Aufwand zu erreichen. Gleichzeitig führt das geänderte Staatsverständnis auch zu einer stärkeren Betonung der Qualität der öffentlichen Dienstleistung für den Bürger.




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