Leitsatzverzeichnis Umweltschutz und Abfallwirtschaft

Abfallaufkommen; Erfassung zu Planungs- und Kontrollzwecken

Leitsatz: Für Planungs– und Kontrollaufgaben in der Abfallwirtschaft sollte jedenfalls ein Überblick über Art, Menge, Herkunft und Verbleib aller in der Gebietskörperschaft anfallenden Abfälle gegeben sein. So erfordert die Beurteilung, ob die vorhandenen Behandlungskapazitäten tatsächlich ausreichend sind, die Kenntnis des Abfallaufkommens. Die Daten über das Abfallaufkommen sollten laufend aktualisiert werden.

Reihe Bund 2006_12_12 (Abfallwirtschaftskonzept Kärnten); TZ. 7.1f, S. 295
VT: 19.12.2006
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Abfallbehandlung; Aufgaben der Gemeinden und der Abfallwirtschaftsverbände

Leitsatz: Die Aufgaben der Abfallwirtschaft (Abfallbehandlung nach dem Stand der Technik) gehen im Allgemeinen über die Problemlösungskompetenz kleiner Gemeinden hinaus. Daher wären die Gemeinden in bezirksweit wirkende Abfallwirtschaftsverbände einzubeziehen; und das Leistungsspektrum der Verbände soll möglichst homogen sein. Bei Fehlen rechtlicher Möglichkeiten soll dies durch Überzeugungsarbeit erreicht werden.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 5.1f, S. 153
VT: 14.11.2006
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Abfallbehandlungsanlagen; Andienungszwang und Tarifermittlung

Leitsatz: Der sog. "Andienungszwang" - die Definition des Einzugsgebiet für Anlagen - sollte mit der Möglichkeit verbunden sein, die Tarifgestaltung auf ihre Angemessenheit überprüfen und zu beeinflussen. Bei der Tarifermittlung sollte ein einheitliches Kalkulationsmodell, zweckmäßigerweise in Form einer Plankostenrechnung angewendet werden; bei erheblichen Abweichungen der Ist-Kosten wäre ein Periodenausgleich vorzusehen. Zweckmäßig wäre auch die Möglichkeit eines landesweiten Tarifausgleichs.

Reihe Bund 2007_6_5 (Ausgewählte Themen der Abfallwirtschaft in Österreich); TZ. 15.1f, S. 100f
VT: 10.05.2007
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Abfallgebühren; Dämpfung durch Schaffung und Auslastung größerer Kapazitäten

Leitsatz: Es ist nicht zweckmäßig, die Gestaltungsmöglichkeit einer Gebietskörperschaft durch das Zulassen von Abfallexporten einzuengen. Grundsätzlich sollte versucht werden, durch die Schaffung und Auslastung größerer Anlagenkapazitäten die Einheitspreise für die Abfallbehandlung und damit die für die Bevölkerung anfallenden Gebühren niedrig zu halten.

Reihe Bund 2006_5 (Abfallwirtschaftskonzept Land Tirol); TZ. 9.1f, S. 100f
VT: 29.05.2006
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Abfallinformationssystem; Einbeziehung von Bauabfällen

Leitsatz: Ein funktionierendes Informationssystem, mit dem die Abfallströme erfasst werden können ist unverzichtbar. In diesem sollten auch die aus dem Baubereich stammenden Abfälle mit berücksichtigt werden, weil die Nutzung des Abfallinformationssystem für die Analyse der Mengenströme einen vollständigen Datenbestand voraussetzt.

Reihe Bund 2006_7_3 (Abfallwirtschaftskonzept Oberösterreich); TZ. 13.1f, S. 53f
VT: 29.05.2006
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Abfallwirtschaftliche Datenbasis; Austausch der Stammdaten mit dem Umweltbundesamt

Leitsatz: Eine Datenbasis für alle Deponien wäre für Zwecke der Planung und Kontrolle in der Abfallwirtschaft erforderlich. Eine solche Datenbasis sollte Stamm- und Bewegungsdaten (darunter auch Angaben über behördlicherseits durchgeführte Überprüfungen), umfassen und einen umfassenden Austausch der mit den beim Umweltbundesamt geführten Daten ermöglichen.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 33.1f, S. 177
VT: 14.11.2006
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Abfallwirtschaftliche Planungen - Koordination; Wahl der Art, Größe und Standorte von Anlagen

Leitsatz: Aus ökonomischen Überlegungen sollte die Entscheidung über Art, Größe und Standorte von Anlagen bundesweit (zwischen Bund und Ländern) koordiniert erfolgen.

Reihe Bund 2007_4_3_2 (Abfallwirtschaftskonzept Burgenland); TZ. 16.1f, S. 159
VT: 19.04.2007
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Abfallwirtschaftsgebühr und –abgabe; Höhe und Bestimmungsgrößen

Leitsatz: Müllgebühren haben sich an den Kosten zu orientieren, die bei sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Gebarung anfallen. Die Ausschöpfung der (landesgesetzlich eingeräumten) Möglichkeit, Gebühren und Abgaben in einer den Jahresaufwand für die Abfallwirtschaft wesentlich überschreitenden Höhe (hier: bis zu 400 %) einzuheben, erscheint überzogen.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 32.1f, S. 176
VT: 14.11.2006
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Abfallwirtschaftskonzept; Merkmale

Leitsatz: Zielsetzungen und Maßnahmen eines Abfallwirtschaftskonzepts sollten — zwecks besserer Eignung des Konzeptes als Steuerungsinstrument zur Erreichung dieser Ziele — detailliert und verbindlich formuliert werden. Die Zielvorgaben sollten quantifiziert werden, um den Erfolg (Zielerreichungsgrad) bewerten zu können.

Reihe Bund 2006_12_12 (Abfallwirtschaftskonzept Kärnten); TZ. 4.1f, S. 293
VT: 19.12.2006
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Abfallwirtschaftskonzept; Zielvorgaben

Leitsatz: Zielvorgaben eines Abfallwirtschaftkonzeptes sollen realistischerweise erreichbar sein.

Reihe Bund 2006_12_12 (Abfallwirtschaftskonzept Kärnten); TZ. 9.1f, S. 297
VT: 19.12.2006
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Altsstoffsammelzentren

Leitsatz: Altstoffsammelzentren in den Gemeinden sind zweckmäßig, weil sie privaten Haushalten und kleinen Betrieben die Möglichkeit bieten, die angefallenen Alt– und Problemstoffe auf einfache Weise zu entsorgen; diese können dann einer geordneten Verwertung zugeführt werden. Um diesen Zweck erfüllen, sind kundenfreundliche Öffnungszeiten und die leichte Erreichbarkeit erforderlich. Die Einrichtung von Altstoffsammelzentren in jeder Gemeinde des Landes ist idR. nicht erforderlich, doch sollte der Bedarf jeweils detailliert untersucht werden. In unzureichend versorgten Gebieten sollte die Errichtung zusätzlicher Altstoffsammelzentren initiiert werden; dabei wäre auch der Einsatz von Förderungsmitteln zweckmäßig.

Reihe Bund 2006_12_12 (Abfallwirtschaftskonzept Kärnten); TZ. 17.1f, S. 302f
VT: 19.12.2006
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Aufgabendelegation der Gemeinden an Abfallwirtschaftsverbände; Standardisierung der Leistungen

Leitsatz: Um den Effekt der Fixkostendegression zu nützen, sollten die Gemeinden Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft weitgehend an Abfallwirtschaftsverbände delegieren. Eine Standardisierung der Leistungen macht diese vergleichbar und trägt im Wettbewerb zur Optimierung der Leistungserbringung bei.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 6.1f, S. 153f
VT: 14.11.2006
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Behandlungsanlagen - Betrieb; Kostenrisiko; Einführung von Sicherstellungen

Leitsatz: Der Betrieb von Behandlungsanlagen kann ein beträchtliches Kostenrisiko für die öffentliche Hand bergen (wenn die Behörde Räumungen von Abfällen durch Ersatzvornahme durchführen muss und Kostenersatzforderungen uneinbringlich sind). Von der gesetzlichen Möglichkeit zur Einführung von Sicherstellungen für Behandlungsanlagen im Verordnungsweg wäre daher Gebrauch zu machen.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 18.1f, S. 163f
VT: 14.11.2006
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Betriebliche Abfälle; Einbeziehung in das kommunale Entsorgungssystem; Einfluss der Qualität der Abfallbehandlung

Leitsatz: Eine bestehende hohe Qualität der Abfallbehandlung, kombiniert mit einem ausgereiften, auf die Eisenbahn ausgerichteten Transportsystem, rechtfertigt aus ökologischer und ökonomischer Sicht die weitestgehende Einbeziehung von betrieblichen Abfällen — soweit sie Haushaltsabfällen der Art nach entsprechen — in das kommunale Entsorgungssystem.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 25.1f, S. 169f
VT: 14.11.2006
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Biogene Abfälle - Sammlung und Verwertung; Eigenkompostierung

Leitsatz: In Gemeinden ohne getrennte Bioabfallsammlung sollte die Qualität der (von den einzelnen Haushalten durchgeführten) Eigenkompostierung überprüft werden; erforderlichenfalls wäre eine getrennte Bioabfallsammlung und -behandlung — eventuell in Kooperationen mit benachbarten Gemeinden — einzurichten. Den Haushalten sollten auch Informationen zur ordnungsgemäßen Eigenkompostierung angeboten werden.

Reihe Bund 2006_5_4 (Abfallwirtschaftskonzept Land Tirol); TZ. 21.1ff., S. 110f.
VT: 29.05.2006
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Biogener Abfall; getrennte Erfassung, Behandlung und Verwertung

Leitsatz: Ökonomische und ökologische Gründen sprechen für die getrennte Erfassung, Behandlung und Verwertung biogener Abfallstoffe (im Vergleich zur Entsorgung gemeinsam mit dem Restmüll). Daher sollte die Gebührengestaltung die getrennte Biomüllsammlung und –behandlung unterstützen. Gezielte Information soll beitragen, den Anteil kompostierbaren Materials im Restmüll gering zu halten.

Eigenkompostierung von Biomüll hat gegenüber der Biomüllsammlung den Vorteil, Transportwege gering zu halten.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 21.1ff, S. 166f

VT: 14.11.2006
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Deponiepreise; Kalkulation

Leitsatz: Deponiepreise müssen alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb einschließlich der finanziellen Sicherheitsleistung sowie der geschätzten Kosten für die Stilllegung und die Nachsorge der Deponien abdecken; dies ist für die langfristige wirtschaftliche Stabilität der Deponiebetreiber unabdingbar.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 31.1f, S. 175
VT: 14.11.2006
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Deponieverordnung; Grenzwerte als Auflage in der gewerbebehördlichen Betriebsbewilligung

Leitsatz: Die Erfüllung der Grenzwerte der Deponieverordnung ist von zentraler Bedeutung; die Grenzwerte sollten daher als Auflage in der gewerbebehördlichen Betriebsbewilligung einer Anlage festgelegt werden.

Reihe Bund 2007_4_4_13 (Abfallwirtschaftskonzept Tirol); TZ. 5.1f, S. 264
VT: 19.04.2007
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Fixkosten einer Deponie – Anlastung durch Tarifgestaltung; Gefahr von Quersubventionierungen

Leitsatz: Werden Fixkosten einer Deponie überproportional dem Abfallaufkommen des Einzugsgebietes angelastet, obwohl zusätzlich Abfälle von außerhalb des Einzugsgebiets anfallen, liegt eine unsachliche und nach dem Beihilfenrecht der EU unzulässige Quersubventionierung vor.

Eine Tarifgestaltung, welche die Ablagerung unbehandelter Abfälle zu Lasten ökologisch höherwertiger Verfahren begünstigt, ist aus Sicht der Nachhaltigkeit nicht wünschenswert.

Reihe Bund 2006_5 (Abfallwirtschaftskonzept Tirol); TZ. 18.1f, S. 108f

VT: 29.05.2006
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Förderung als steuerndes Element in der Abfallwirtschaft

Leitsatz: Bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Regelungen ist der gezielte Einsatz von Förderungsmitteln ein wesentliches steuerndes Instrument der Abfallwirtschaft. Klar formulierte Förderungsrichtlinien sollten auf die Dichte, die regionalen Abstimmungen des Bedarfs und die Umsetzung der Qualitätsstandards (hier: für Altstoffsammelzentren) hinwirken.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 19.1ff, S. 165f
VT: 14.11.2006
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Holsammlungen

Leitsatz: Aus Kosten–Nutzen–Erwägungen sollten Holsammlungen auf Gebiete mit geschlossener Siedlungsstruktur beschränkt bleiben. Dabei wäre es zweckmäßig, die von den Bezirksabfallverbänden aufgebauten Strukturen und insbesondere das dort vorhandene Know–how zu nutzen und die Sammlungen auf gemeindeübergreifender Ebene zu organisieren.

Reihe Bund 2006_7_3 (Abfallwirtschaftskonzept Oberösterreich); TZ. 7.1f, S. 49
VT: 29.05.2006
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Leichtverpackungssammlung

Leitsatz: Die Umstellung der Leichtverpackungssammlung (Kunst– und Verbundstoffe) — es werden nur noch gut stofflich verwertbare Verpackungsarten getrennt gesammelt, die übrigen Verpackungen aber zusammen mit dem Restmüll thermisch verwertet — ermöglicht Kosteneinsparungen und ist ökologisch vorteilhaft. Diese Umstellung kann durch die Weitergabe der dadurch erzielten Einsparungen an die Gemeinden und insbesondere an die Gebührenzahler wesentlich unterstützt werden. Eine individuell angepasste Abgeltung der in den einzelnen Gemeinden durch die Mitsammlung des Restmülls entstehenden unterschiedlich hohen, zusätzlichen Kosten ließe sich durch ein über die Abfallwirtschaftsverbände laufendes Verrechnungsmodell berücksichtigen.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 24.1f, S. 168f
VT: 14.11.2006
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Luftqualität; Maßnahmenkatalog zur nachhaltigen Verbesserung

Leitsatz: Eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität verlangt neben speziellen Förderungsaktionen (1) den Ersatz von Fahrzeugen, Maschinen und Heizungsanlagen mit besonders schlechtem Emissionsverhalten, (2) eine laufende Anpassung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte entsprechend dem Fortschritt der Technik, (3) die Kontrolle der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und (4) eine Überprüfung der Förderungssysteme hinsichtlich von Lenkungseffekten im Bereich der Luftreinhaltung.

Reihe Bund 2007_8_2 (Luftqualität in der Steiermark); TZ. 33, S. 45f
VT: 06.06.2007
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Luftqualität; Verringerung der Luftschadstoffbelastung

Leitsatz: Die Verringerung der Luftschadstoffbelastung und insbesondere der Feinstaubbelastung ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz. Ein wirksamer Schutz vor Luftschadstoffen muss auch die Belastung in Innenräumen berücksichtigen.

Reihe Bund 2007_8_2 (Luftqualität in der Steiermark); TZ. 2.1f, S. 19f



VT: 06.06.2007
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Mechanisch–biologische Abfallbehandlungsanlagen; Wirtschaftlichkeit des Betriebes

Leitsatz: Ein wirtschaftlicher Betrieb einer mechanisch–biologischen Abfallbehandlungsanlage ist idR. erst ab einer Kapazität von etwa 80.000 t/a möglich. Die Realisierung kleiner Anlagen unter Zugrundelegung unrealistischer Mengenprognosen ist daher problematisch. Bei künftigen Planungen und Sanierungen sollte auf entsprechende Anlagengrößen hingewirkt werden.

Reihe Bund 2007_6_5 (Ausgewählte Themen der Abfallwirtschaft in Österreich); TZ. 8.1f, S. 86f
VT: 10.05.2007
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Mobile Gefahrgutkontrolle; Einsatz von Sachverständigen und eines mobilen Labors

Leitsatz: Die mobile Gefahrgutkontrolle stellt - neben der technischen Unterwegskontrolle - einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz dar. Auf die Beteiligung von Sachverständigen an den Gefahrgutkontrollen auf der Straße und die Bereitstellung eines mobilen Labors soll nicht verzichtet werden.

Reihe Bund 2006_5 (Kontrolle der Schwerfahrzeuge); TZ. 27.1f, S. 31f
VT: 29.05.2006
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Mülldeponien; Zeitnahe Überprüfung der Einhaltung von Einbringungsverboten; angemessene Sicherstellung

Leitsatz: Die Behörde soll das an den Betreiber einer Mülldeponie verhängte Verbot zur Einbringung von Abfällen zeitnah überwachen und die Höhe finanzieller Sicherstellungen an das erforderliche Niveau anpassen, um für den Fall der Deponieräumung im Weg der Ersatzvornahme das Kostenrisiko der öffentlichen Hand zu minimieren.

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 29.1f, S. 172f
VT: 14.11.2006
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Müllverbrennung; Nutzung der Energie (1)

Leitsatz: Die Nutzung der Energie aus einer Müllverbrennungsanlage durch Errichtung eines Fernwärmenetzes mit begleitenden Umweltmaßnahmen entspricht dem Ziel der Klimastrategie, den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren.

Reihe Bund 2006_12_12 (Abfallwirtschaftskonzept Kärnten); TZ. 13.1f, S. 299
VT: 19.12.2006
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Müllverbrennung; Nutzung der Energie (2)

Leitsatz: Die Nutzung der bei der Müllverbrennung freigesetzten Energie (als industrielle Prozesswärme, Fernwärme und zur Stromerzeugung) ist anzustreben, weil sie die Substitution fossiler Energieträger ermöglicht und zur Vermeidung von klimarelevanten CO2–Emissionen beiträgt. Bei Standortentscheidungen für Müllverbrennungsanlagen ist daher die Möglichkeit einer Abwärmenutzung zentrales Kriterium.

Reihe Bund 2007_6_5 (Ausgewählte Themen der Abfallwirtschaft in Österreich); TZ. 10.1f, S. 92f
VT: 10.05.2007
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Qualität und Dichte der Kommunalen Abwasserentsorgung als wichtige umweltrelevante Indikatoren

Leitsatz: Qualität und Dichte der kommunalen Abwasserentsorgung stellen wesentliche Voraussetzungen für die Reinhaltung von Gewässern und damit wichtige umweltrelevante Indikatoren dar.


Reihe Bund 2006_8_2 (Umweltsituation im Dreiländereck Österreich – Ungarn –- Slowenien); TZ. 12.1f, S. 19f
VT: 01.09.2006
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Sperrmüllsammlung

Leitsatz: Sperrmüll soll nach dem "Bringsystem" gesammelt werden, d.h. durch Abgabe auf definierten Sammelplätzen unter Aufsicht. Dadurch wird zusätzlich die Funktion der Sammelplätze als Altstoffsammelzentren unterstützt. Hingegen weist die Straßensammlung bei Sperrmüll (Holsystem) Nachteile auf (zB. missbräuchliche Entsorgung von Problemstoffen und Restmüll).

Reihe Bund 2006_10_7 (Abfallwirtschaftskonzept Niederösterreich); TZ. 23.1ff, S. 167f
VT: 14.11.2006
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Strategische Umweltprüfung der abfallwirtschaftlichen Planung

Leitsatz: Abfallwirtschaftspläne sind wichtige Instrumente zur praktischen Umsetzung abfallwirtschaftlicher Ziele und Grundsätze und müssen einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung stellt eine Qualitätssicherung auf höchster Stufe dar. Sie ist geeignet, transparente und objektivierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Die steigende Akzeptanz und Verbindlichkeit der in den Abfallwirtschaftsplänen festgeschriebenen Maßnahmen rechtfertigen den Aufwand einer Strategischen Umweltprüfung bei der Erarbeitung von Abfallwirtschaftsplänen.

Reihe Bund 2007_6_5 (Ausgewählte Themen der Abfallwirtschaft in Österreich); TZ. 4.1ff, S. 82f
VT: 10.05.2007
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Unbehandelte Abfälle; Deponierung

Leitsatz: Da eine der Zielvorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 die Schonung von Deponievolumen ist, kann nach Ansicht des RH die Erlassung einer Verordnung, die Ausnahmen vom Verbot der Deponierung von unbehandelten Abfällen festlegt, nicht im Sinne dieses Gesetzes sein.

Die Deponierung unbehandelter Abfälle entspricht aus ökologischer Sicht nicht den normierten Zielen der Abfallwirtschaft, weil bei dieser Art der Entsorgung die höchste Belastung hinsichtlich klimarelevanter Gase (speziell Methan) auftritt.

Reihe Bund 2006_5 (Abfallwirtschaftskonzept Land Tirol); TZ. 12.1f, S. 103f

VT: 29.05.2006
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Ziele der Abfallwirtschaft

Leitsatz: Die drei zentralen Grundsätze der Abfallwirtschaft in Österreich sind (nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002)
(1) Abfallvermeidung (Abfallmengen so gering wie möglich zu halten),
(2) Abfallverwertung (wenn ökologisch zweckmäßig, technisch möglich und nicht unverhältnismäßig teuer und wenn ein Markt für die gewonnenen Produkte vorhanden ist oder geschaffen werden kann) und
(3) Abfallbeseitigung (nur solche Abfälle sollten zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt).

Der Auf– und Ausbau entsprechender Behandlungskapazitäten zur Erreichung der Ziele der Abfallwirtschaft ist national ebenso notwendig wie auf Ebene der EU. Eine flächendeckende Entsorgung auf hohem ökologischen Niveau bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Betriebes der Anlagen setzt ein gewisses Maß an Steuerung der Abfallströme voraus.

Die Entsorgung sollte — sofern technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar — grundsätzlich möglichst nahe am Entstehungsort erfolgen. Entsorgungsbereiche sollten sich dabei nicht primär an politischen Grenzen orientieren, sondern auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen.

Im Bereich der Abfallwirtschaft sollte - wie bisher - die stärkstmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen angestrebt und erreicht werden (Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Nachhaltigkeits– und Klimapolitik).


Reihe Bund 2007_6_5 (Ausgewählte Themen der Abfallwirtschaft in Österreich); TZ. 3.1f, S. 80f

VT: 10.05.2007
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